AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*
Was Du meinst, sind die Widerrufsrechte nach § 312 BGB bei Fernabsatzverträgen, die übrigens auch nicht bei jedem Fernabsatzvertrag greifen! Z.B. nicht bei Lebensmitteln oder Waren, die auf Deinen Wunsch hin angefertigt wurden (z.B. wenn Du einen Teppichboden mit Deinen Raummaßen online bestellst).
Bzgl. Fällen wie Deinen haben schon manche versucht, zu agumentieren, dass es sich um eine
Freizeitveranstneuung gehandelt habe, womit es ein Haustürgeschäft samt Widerrufsrecht wäre. Damit kommst Du aber sicher nicht durch, Messen werden quasi nie als Freizeitveranstneuung angesehen.
Ist aber eine durchaus häufig vorkommende Problematik, dass viele aufgrund der genannten Regelungen und der von Ketten (
Ikea , H&M etc.) freiwillig eingeräumten Rückgaberechte glauben, es gebe diesbezüglich generell einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist nicht so!
Aber zu Deinen Fall zurück:
Abgesehen davon, dass es bei Rechtsstreitigkeiten nie eine
Garantie gibt, und auch mal jenseits der Paragraphen, wenn Du mit dem Kauf wirklich absolut unzufrieden bist, sprich doch einfach mal freundlich mit dem Zuständigen im Möbelhaus.
Sag Du wärst unglücklich, dass ihr euch nicht sicher seid, ob ihr bzgl. PG, Hersteller etc. die richtige Küche ausgesucht habt etc.
Frag, ob es da eine Möglichkeit gäbe. Du könntest z.B. anbieten, einen prozentualen Anteil am Kaufpreis zu bezahlen, möglicherweise in Form eines Gutscheins, also dass Dir dieser Betrag angerechnet würde, wenn Du in dem Möbelhaus eine neuen Kaufvertrag für eine Küche unterzeichnest.
Ebenso würde ich fragen, wie es ist, wenn Du statt dem U nur einen Doppelzeiler willst, also was da machbar ist bzgl. des Gesamtpreises, etc. etc.
Das Fragen wird Dich nichts kosten und ist häufig zielführender als gleich mit einem Anwalt zu kommen, das verhärtet nur die Fronten.