Fertig ohne Bilder Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Michael

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Pari hat keine Lösung präsentiert sondern einen möglichen Ansatzpunkt.

Je nachdem wie unkonkret der Kaufgegenstand (die Küche) und -Preis im Vertrag bestimmt sind, wäre da ein Ansatzpunkt.

Meine Anmerkung zielte auf deine Frage hin:

Willst Du jetzt wirklich behaupten, das wäre bei dieselöl genauso ?

Das kannst du nicht fragen wenn du weißt, dass Pari den Vertrag nicht kennt. ;-)
 

menorca

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Bei dieser Raumkonstellation finde ich den GSP und die Spüle nebeneinander an der Fensterseite nicht ungeschickt. Besonders wenn dann noch der Biomüll in einem 40cm US gleich neben der Ecke rechts ist: man kann Essensreste vom Teller wischen und den Teller gleich in den GSP tun, oder man kann an der Spüle stehen und den GSP daneben direkt beladen.
120cm Abstand finde ich da schon viel, und bei einem 120cm US hat man keinen Müll-direkt-Schrank. Dann lieber 40 + 80.

Man kann den GSP halt nicht offen lassen, wenn man direkt am Kochfeld werkelt.

Der Zweizeiler würde all diese Knackpunkte lösen, aber zu Ungunsten von 130cm Arbeitsplatte ; ganz schön viel.

Auf der Kochfeldseite könnte man Platz gewinnen, wenn ihr den SbS verkauft und statt dessen einen integrierten hohen Kühlschrank mit 60cm Breite nehmt.
Kühlschrank und BO nebeneinander sind heutzutage kein Problem mehr. Die Geräte sind sehr gut isoliert, und der BO läuft ja auch nicht im Dauerbetrieb.
 

Mela

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Den Arbeitsplattenverlust sehe ich ein.

Ich hatte jedoch mit Übertiefe geplant, so dass sich der zeilenabstand auf ca. 105 reduziert. Leider kann ich im Alno noch nicht so gut messen.:(
 

menorca

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Übertiefe ist arbeitstechnisch immer etwas sehr feines, aber wohl im Metervertrag extra zu bezahlen.
 

Gatto1

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

@ Michael

Da hast Du bestimmt Recht.
Ich bin ja auch ein dummer Dämellack, das ich gedacht habe, jeder hätte hier zumindest die erste Seite dieses Threads gelesen in dem Dieselöl schrieb:
"Also es steht drin:
Marke:Leicht
Modell/Programm:665 Glaseffekt
Preisgruppe:2
Frontausführung:Glaseffekt
Farbe:Magnolie"
Und auf den nächsten Seiten wurde das dann auch noch ausdiskutiert......

Ich bin ja auch sooooo naiv.
Natürlich bezogen sich die Einschätzungen von pari und Dir erst ab den Beiträgen ab Beitrag 67(das war der von pari) . Du hast natürlich vollkommen Recht, das man, wenn man den Thread erst ab da gelesen hat, wirklich keine Ahnung mehr haben konnte, was in dem Vertrag an Details schon enthalten war. Ich bin aber auch ein Dummerchen, das ich immer glaube, die Leute lesen erst bevor sie schreiben...

Von daher betrachtet waren die Äußerungen von pari und Dir natürlich absolut nachvollziehbar, denn alles was wichtig war stand ja vorher in dem Thread.
Sorry für meinen unqualifizierten Beitrag.
Ich glaube, ich halte mich in Zukunft besser zurück und überlasse die Beiträge denen, die wirklich Ahnung haben.
 

menorca

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Gatto, das ist jetzt aber etwas überzogen, oder?

Pari als Nichtjurist kann nicht beurteilen, was aus Juristensicht "genau spezifiziert" heißt und hat daher eine Möglichkeit/einen Ansatzpunkt gesehen. Besonders mit der allgemeinen Erfahrung, die jeder kennt, dass Gerichtsurteile oft dem gesunden Menschenverstand widersprechen (Recht haben, Recht bekommen).

Ich geh mal davon aus, dass keiner so dämlich ist, auch nicht dieseloel, auf Grund eines einzelnen anonymen Forenbeitrags Klage einreicht wegen was auch immer.
 

tantchen

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

leider ein arm mit hund belegt, daher alles klein. verzeihung...;-)

ich wäre auch für zweizeiler. dann rechts neben dem kochfeld den 60er aus der spülenzeile anstatt der toten ecke. und hier würde ich mal gucken, ob es möglich wäre, den obersten schubkasten als ausziehbare tischplatte zu nehmen. dann kann man fehlende arbeitsfläche notfalls noch bei bedarf kompensieren.
dafür in der spülenzeile den gsp ganz links aussen und die ganze zeile ggf. wegen wasser aufputz verlegen etwas vorziehen.

vielleicht kann man - wie bei mir damals im vertrag - die arbeitsplatte auch rauslasen und direkt beim steinmetz eine granitplate holen???

und wenn es von den metern her net reicht, würd ich überlegen, ob man noch was passendes für das wohzimmer oder im bad brauchen kann. ich hab auch küchenmöbel im bad ;-)
 

dieseloel

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

@menorca:Also der 2-Zeiler ist vom Tisch Frau will oder braucht ne große Arbeitsfläche,also wirds am Fenster der GSP und der Spüleneckschrank.
Ein Induktionsfeld 76 cm ist ja vorhaneden also würde auch ein 80 US gehen und den Müllschrank rechts hätte ich schon gerne also auf der Seite 40+80+60 und den SbS hab ich erst vor 6 Wochen gekauft auf Wunsch der Frau ;D
Gibt es überhaupt nen 40 US mit Mülltrennung, finde nur US 30

@tantchen:-)ie Idee mit dem Badmöbeln find ich echt mal gelungen :-)

@Alle:Werde nicht zum Anwalt gehen, habe mit der Küchenplanung schon genug Stress und Geld rausgeworfen,da muß ich nciht auch noch nen Anwalt zahlen :-\
 

pari79

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Ich weiss, das Pari den Vertrag nicht kennt. Aber gerade weil er nicht die leiseste Ahnung hat, wie die Sachlage ist, ist es weder klug noch sinnvoll, solche, aus dem Zusammenhang herausgerissene Sachverhalte hier als Lösung zum Besten zu geben.

Wie Michael schon festgestellt hat: Das habe ich nicht. Ich habe darauf hingewiesen, dass hier ein Ansatzpunkt sein KÖNNTE (Konjunktiv) - abhängig davon, wie der hier gegenständliche Vertrag konkret gestaltet ist.

Stell Dir mal vor was passiert, wenn sich jemand darauf einlässt und auf der Grundlage dieser völlig falschen Info auf Konfrontationskurs zum Verkäufer zu gehen.

Des Weiteren habe ich zu keinem Zeitpunkt irgendwenn aufgefordert, ohne jegliche Prüfung des jeweiligen Vertrags loszuziehen und sich einfach mal auf das Urteil vom AG FFM zu beziehen. Übrigens habe ich auch nicht ohne Grund den Link zum gesamten Urteil gepostet.

Insgesamt kann ich deshalb beim besten Willen nicht nachvollziehen, was Dein Problem ist bzw. was Dich zu so einem verbalen Konfrontationskurs motiviert.


Recht haben, Recht bekommen

So ists wohl, zumal bei solchen Fällen neben den Paragraphen auch viele andere Faktoren eine Rolle spielen, z.B. wie reagiert die gegnerische Partei, wenn man ihr mitteilt, dass man den Vertrag auflösen möchte? Ist sie verhandlungsbereit oder stellt sie zunächst auf stur? I.d.R. läuft so was meistens ja doch auf einen Vergleich raus...

Aber auch das ist selbstverständlich keine Allgemeinregel bzw. eine Handlungsaufforderung! Und da dieseloel sowieso nicht versuchen will, den Vertrag zu lösen, lassen wir das Thema am besten und widmen uns der Planung.
 

dieseloel

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Naja ganz so ist es ja auch nicht, d.h. wenn ich mir sicher wäre raus zu kommen würd ich das schon machen aber wer kann mir das garantieren?

Sollte auch wissen ob es sich bei den Verträgen um ein Fernabsatzgeschäft handelt, denn darauf gibts ein 14 tägiges Rücktrittsrecht lt. dem Vertrag
 

pari79

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Was Du meinst, sind die Widerrufsrechte nach § 312 BGB bei Fernabsatzverträgen, die übrigens auch nicht bei jedem Fernabsatzvertrag greifen! Z.B. nicht bei Lebensmitteln oder Waren, die auf Deinen Wunsch hin angefertigt wurden (z.B. wenn Du einen Teppichboden mit Deinen Raummaßen online bestellst).

Bzgl. Fällen wie Deinen haben schon manche versucht, zu agumentieren, dass es sich um eine Freizeitveranstneuung gehandelt habe, womit es ein Haustürgeschäft samt Widerrufsrecht wäre. Damit kommst Du aber sicher nicht durch, Messen werden quasi nie als Freizeitveranstneuung angesehen.

Ist aber eine durchaus häufig vorkommende Problematik, dass viele aufgrund der genannten Regelungen und der von Ketten (Ikea , H&M etc.) freiwillig eingeräumten Rückgaberechte glauben, es gebe diesbezüglich generell einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist nicht so!

Aber zu Deinen Fall zurück:

Abgesehen davon, dass es bei Rechtsstreitigkeiten nie eine Garantie gibt, und auch mal jenseits der Paragraphen, wenn Du mit dem Kauf wirklich absolut unzufrieden bist, sprich doch einfach mal freundlich mit dem Zuständigen im Möbelhaus.

Sag Du wärst unglücklich, dass ihr euch nicht sicher seid, ob ihr bzgl. PG, Hersteller etc. die richtige Küche ausgesucht habt etc.

Frag, ob es da eine Möglichkeit gäbe. Du könntest z.B. anbieten, einen prozentualen Anteil am Kaufpreis zu bezahlen, möglicherweise in Form eines Gutscheins, also dass Dir dieser Betrag angerechnet würde, wenn Du in dem Möbelhaus eine neuen Kaufvertrag für eine Küche unterzeichnest.

Ebenso würde ich fragen, wie es ist, wenn Du statt dem U nur einen Doppelzeiler willst, also was da machbar ist bzgl. des Gesamtpreises, etc. etc.

Das Fragen wird Dich nichts kosten und ist häufig zielführender als gleich mit einem Anwalt zu kommen, das verhärtet nur die Fronten.
 

Michael

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Nein, es ist kein Kauf der über das Fernabsatzgesetz geregelt ist. Du hast nicht im Netz oder im Versandkatalog gekauft. Du warst dort und hast einen Vertrag unterschrieben.
Da der Händler auch über das Netz Waren verkauft sind die AGBs pflichtgemäß mit den entsprechenden Punkten zum Widerrufsrecht versehen. Diese treffen aber auf deinen Vertrag nicht zu.

Das ist keine Rechtsberatung, aber ich weiß es trotzdem. ;-)
 

dieseloel

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Hmm dan werde ich das wohl mal versuchen und mich mit dem KFB in verbindung setzen auch weil sich soweiso noch niemand gemeldet hat wegen Aufmass sollte diese Woche erfolgen.

Und wenn ich den Betrag vom GSP abziehe,(da er ja keine Rückwand hat und nur diese berechnet wird)hat mich Michael drauf gebracht ;D dann würde ich auf 3800 € kommen,was sich ja schonmal wieder nicht so schlecht anhört, fals sich der KFB quer stellt.
 

DerPhilip

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Heißt es in den Verträgen nicht immer dass Minder- und Mehrmängen entsprechend berücksichtigt werden? Dann nimm halt nur einen 40 cm Apothekerschrank ;-) Dann sollte der Preis doch passen.
 

tantchen

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Es gibt i.d.R. Mindestabnahmemengen, z.B. 3m, in denen die Imbauschränke von Spüle, Backofen und Kühlschrank enthalten sein müssen...
 

menorca

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Bei dieseloel sind es 5 Meter.
 

dieseloel

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Ja leider sind es die besgaten 5 lfm, kann jetzt nur noch versuchen, sie so knapp wie möglich zu halten.
Würde sagen, da ich ja ne große Arbeitsfläche haben will, dass ich es so wie im Beitrag 72 geplant ist ausführen sollte, oder hat noch jemand einen besonderen Tipp?


Wären ja dann 5,25 lfm ohne den GSP denn der hat ja keine Rückwand welche berechnet wird ;D
 

Wolfgang 01

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

;D,

leider ist die Küchenwand gemeint und nicht die Schrankrückwände....
 

Michael

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Das ist eben die Preisfrage an dem Ganzen.

Im Vertragstext zur Berechnungsgrundlage heißt es:

"...zentimetergenau nach Aufmaß, auf der Grundlage der Rückseite der Unterschränke, von Wandecke zu Wandecke."

Leider wurde offenbar noch kein Richter damit konfrontiert und insofern sagt uns zwar der gesunde Menschenverstand, dass ein Geschirrspüler und eine tote Ecke keine Unterschränke sind und folglich auch nicht mit einberechnet werden dürften, aber mehr auch nicht.
 

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dieseloel

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AW: Jetzt ist es passiert*Küche nach lfm gekauft*

Darauf bin ich auch gespannt, werden nächste Woche nen Termin machen zum Aufmass und dann werd ich es genau wissen wenn der KFB da war, aber halte euch auf dem laufenden ;D
Werd ihn natürlich mit Samthandschuhen anfassen war ja klar :cool:
 

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