Spezialist
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Das ist eine Aussage, woran sich Gerichte orientieren.
Eine Verwindung von Holz kann nie ausgeschlossen werden. Auch mit einer so genannten Gratleiste nicht, wie du es ja geschrieben hast.
Die Gratleiste weiß ja nicht, wie hoch die Luftfeuchtigkeit im Raum ist. Das weißt nur du.
Ebenfalls weiß das auch der Verkäufer nicht. Die Verbindung auf Gehrung kann zB. ohne Probleme bei einer relativen Luftfeuchte von 60% und einer Restfeuchte vom Holz bei 7% gut funktionieren.
Ändert sich dann die relative Luftfeuchte, ändert sich auch Feuchtigkeit vom Holz. Das Holz fängt an zu arbeiten. Das Ergebnis ist dann eines, welches man natürlich nicht haben möchte, aber nun mal unvermeidbar ist.
Rechtlich also nicht so einfach, wie möglicherweise gedacht.
Eine Verwindung von Holz kann nie ausgeschlossen werden. Auch mit einer so genannten Gratleiste nicht, wie du es ja geschrieben hast.
Die Gratleiste weiß ja nicht, wie hoch die Luftfeuchtigkeit im Raum ist. Das weißt nur du.
Ebenfalls weiß das auch der Verkäufer nicht. Die Verbindung auf Gehrung kann zB. ohne Probleme bei einer relativen Luftfeuchte von 60% und einer Restfeuchte vom Holz bei 7% gut funktionieren.
Ändert sich dann die relative Luftfeuchte, ändert sich auch Feuchtigkeit vom Holz. Das Holz fängt an zu arbeiten. Das Ergebnis ist dann eines, welches man natürlich nicht haben möchte, aber nun mal unvermeidbar ist.
Rechtlich also nicht so einfach, wie möglicherweise gedacht.