1. Der Vertrag sollte ein Werkvertrag sein, kein Kaufvertrag - wegen der
Gewährleistung
2. Kein Kleingedrucktes im Vertrag - die Gesetze in Deutschland regeln ja genug
3. Küchenplan und sämtliche Ansichten müssen Bestandteil vom Vertrag sein
4. Es sollte im Vertrag festgehalten werden, dass der Vertrag erst gültig ist, wenn die Maße vor Ort vom Verkäufer geprüft und bestätigt sind.
5. Eine komplette Typenauflistung muss inkl. Einzelpreise vorhanden und Bestandteil des Vertrages sein (inkl. E-Geräte)
6. Lieferungsgegenstand - genau Auflistung von:
-Programmbezeichung des Herstellers
-Frontausführung (Farbton, Kante)
-Griffe
-Korpusausführung (Farbton, Höhe)
-Sockelhöhe
7. Produktbeschreibungen und Herstellerangaben zu Qualität und Pflege sind verbindlich. Zertifiktate zum Thema VOC müssen ebenfalls enthalten sein.
8. Lieferung, Montage und Endabnahme sind kostenlos. Die Montage umfasst auch Elektrogeräte, sowie Elektro- und Sanitäranschlüsse. Bauseits gestellte Spüle und Amatur werden kostenlos eingebaut und angeschlossen.
9. Liefertermin wird noch genauer besprochen und später schriftlich festgehalten (aktuell KW36 / 2013)
10. Zahlung - 800€ Anzahlung, 50% bei Lieferung, Rest nach Endabnahme.