AW: Küchenplanung für Neubau
Den Artikel habe ich seinerzeit nach intensiver Recherche geschrieben weil die Frage nach dem Werkvertrag immer wieder aufkam und ich mir, vergeblich, Gewissheit verschaffen wollte.
Was ich aber dadurch mittlerweile als unverständlich ansehe, ist der immerwährende Drang von Küchenkäufern nach dem Werkvertrag. Denn das einzig Positive daran ist die
Gewährleistung von 5 Jahren. Ich glaube aber ganz gut vermittelt zu haben, dass die Gewährleistung eines Werkvertrages eine völlig andere als die der gesetzlichen Gewährleistung ist und in den wenigsten Fällen auf den Küchenkauf ausgerichtet ist.
Die von Zeit zu Zeit stattfindende Beurteilung der Küche als "Bauwerk" macht es nicht weniger komplex und ich würde mich als Küchenkäufer auf die Gewährleistungsbedingungen des Werkvertrages eher nicht einlassen. Zumal dieser die Einbaugeräte sowieso nicht tangiert und bei den Möbeln in den meisten Fällen die freiwillige Garantie der Küchenhersteller greift. Da macht es auch kaum einer unter fünf Jahre.