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Herr X kauft eine Einbauküche im großen Einrichtungshaus inkl. Montage usw., 1/4 Bar, Rest Finazierung. Am Montagetag gabs nur Probleme. Monteure anscheinend wohl noch mit Restalkohol im Blut vom WE, Unsachgemäßer Umgang mit den Möbel usw., keine Plane dabei zum Schutz, also direkt auf teuren Boden gebohrt usw., im Treppenhaus Rauputz beschädigt, Löcher in eine Gipswand gebohrt und dahinter die Abdichtfolie beschädigt, trotz Warnung usw.. Also Chaos und Inkompetent hoch 10, die Arbeiten wurden daraufhin vom Herr X noch rechtszeitig gestoppt und Monteure heimgeschickt um ein Drama noch zu vermeiden. Verursachte Schäden im Haus wurden von Herr X beseitigt und dokumentiert, war nicht gerade wenig Arbeit. VK vom Einrichtungshaus wurde darüber informiert und mit Bildern versorgt. Herr X erwartet nun einen angemessen Preisnachlass für die Schadenbeseitigung sowie als Wiedergutmachung für den Stress und Ärger und wenn nicht, würde Er gerne vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Die Küche steht in Teilen verteilt im Haus, wie fordert Herr X das Einrichtungshaus ambesten dazu auf, Preisnachlass ...€ und fachgerechte Montage bis ... und z.B. wenn nicht vom Kauf zurücktreten und das Einrichtungshaus kann die Küche wieder zurücknehmen. Geht das und wenn Ja, was für Frist muss man setzen, 14 Tage? und wie formuliere ich das Ganze ambesten? Was für Möglichkeiten hat man ....
Danke
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