Fertig mit Bildern Küchenplanung Neubau Stadtwohnung

So, die Küche ist Freitag angekommen.
Heute ist der Küchenbauer da und es gibt zwei handfeste Probleme.

1. Die ganze Küche muss 12 cm nach vorne rücken, weil die Installation im Weg ist. Kostet mal eben 0,5 qm Wohnfläche.
2. Der Beckenausschnitt ist zu weit rechts, so dass das Becken nicht passt. Nun soll eine neue Platte bestellt werden mit einem kleineren Becken. Oder der Steg links wird schmaler und das Becken passt dann. Ne neue Platte wird es in jedem Falle.

Bin hart genervt und überlege, ob ich mich für evtl. Schadensersatz direkt anwaltlich beraten lasse. Wie seht ihr das? "Gelöst" wird es ja, aber eben mit Nachteilen für mich.

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Zum einen: entweder hätten diese Unstimmigkeiten der Installation beim Aufmaß auffallen müssen und die Küche hätte entsprechend umgeplant werden müssen. Oder: du hast in deinem Küchenvertrag einen Wasser- und Elektro-Installationsplan bekommen. Es wäre deine Aufgabe gewesen, die Installation und die Steckdosen entsprechend legen zu lassen. Im Fragebogen hattest du ja geschrieben, Neubau, Installation variabel.
Dritte Möglichkeit: Du hast die Anschlüsse wie im Installationsplan gelegt, aber dieser war falsch??

Wie auch immer: erstmal hat das Küchenstudio das Recht der kostenneutralen Nachbesserung, ohne "Schadenersatz" für dich.
 
Das beim gewählten Becken Franke Box | BXX 210/110-54 | Edelstahl | Küchenspülen der Steg links nur ganz schmal sein kann, ist ja nach den Abmessungen des Beckens klar. Ich hatte damals noch angemerkt
Welche Spüle denn links in dem 60er Unterschrank ? Das kann ja eng werden.
ob ich mich für evtl. Schadensersatz direkt anwaltlich beraten lasse.
Welcher Schaden? Es soll doch ordentlich nachgeliefert werden.

Stell mal die Aufmaßzeichnung, die ja Basis des Vertrages geworden ist, ein.

Hat sich denn an der Wasserinstallation seit Aufmaß noch etwas geändert? Im Mai 2020 war sie ja so. Kannte der KFB diesen Stand?
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Und aus der Ansicht ist ja eigentlich schon klar, dass
a) der rechte Teil der Zeile nicht direkt an die Wand paßt und
b) die Spüle nicht vor dem Wasseranschluß landet.
 
sowohl Kerstin in #112 und ich ein paar Seiten davor haben nach der genauen Vermaßung der Wasseranschlüsse gefragt. Ich habe mal die Seiten überflogen. Nirgendwo gab es mal einen Plan zu sehen, was mich vor x Seiten schon verwundert hat. Jeder ist wohl dann davon ausgegangen, dass die Zeile vorgezogen wird, weil
... die letzten 3 Zeilen von Kerstin in #183 sagen genau das, was ich auch dachte. Ist ja nicht, dass man mal messen konnte, die Wohnung steht ja.
 
Interessiert mich auch, ob die Küche ausgemessen wurde, als schon alle Leitungen fertig waren?
 
Ist das eine Steinplatte? Dann finde ich es merkwürdig, dass die direkt mitgekommen ist. Ich kenne es so, dass dafür erst nach Möbelaufbau gemessen wird.
 
Tja, so können Mißverständnisse entstehen - Kerstin hatte explizit nach dem grünen Gebilde gefragt... und es ist nicht so, dass es unsichtbar gewesen wäre, beim Aufmaß muss man das doch gesehen haben?!
 
@ all:
Beim Aufmaß war alles schon gelegt. Wurde damals nach dem Inst-Plan der Küche montiert.
Wir haben danach noch Änderungen vorgenommen, von Seiten des KFB wurde aber nie thematisiert, dass das mit den Anschlüssen dann nicht passen könnte.

Ich hab vor einigen Wochen sogar noch selbst per Mail mit Fotos nachgefragt, ob das alles noch passt nach den Änderungen. War zwar auf die Steckdosen wegen der Rückwand bezogen, aber spätestens da hätte man sich darüber ja mal Gedanken machen können.

Hätte ich gewusst, dass die Küche nach vorne gezogen werden muss, hätte man das ja wenigstens für eine übertiefe AP oder so verwenden können.

Wie auch immer: erstmal hat das Küchenstudio das Recht der kostenneutralen Nachbesserung, ohne "Schadenersatz" für dich.

Es geht mir gerade gar nicht um die Küche, das kann man sicherlich alles lösen. Es geht mir um den verschwendeten Wohnraum, denn entsprechend muss auch die Insel weiter in den Raum.
Und wie wollen die das nachbessern?

Bin auch überhaupt nicht der Typ, der direkt zum Anwalt rennt (hab ich auch noch nie gemacht) und werde erstmal das Ergebnis abwarten.
Musste grad mal n bisschen Dampf ablassen :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Kerstin hatte explizit nach dem grünen Gebilde gefragt... und es ist nicht so, dass es unsichtbar gewesen wäre, beim Aufmaß muss man das doch gesehen haben?!

Selbstverständlich hat er das gesehen, der KFB hat ja sogar persönlich hier gemessen.

@Mewtu ja, ist eine Granitplatte. Sind beide direkt mitgekommen.
 
Wie ärgerlich. Allerdings ist ja eigentlich anhand der aufputz verlegten Leitungen schon klar gewesen, dass da die Schränke davor müssen. Dass da jetzt die Arbeitsplatte tiefer sein sollte ist doch auch klar, die wollen da doch wohl keine Lücke lassen zur Wand?

Unsere Granitplatte wird wie bei Mewtu erst aufgemessen wenn die Möbel stehen. Der Steinmetz hat angekündigt Spüle, Armatur und Kochfeld dann auch mitzunehmen um das ordentlich vorbereiten zu können.
 
vielleicht kann man die US anders stellen.

Übertiefe würde aber bedeuten, die HS müssen seitlich abgedeckt werden, dh die AP würde so und so nicht passen.

Leider kenn wir den finalen KFB nicht.
 
Dass da jetzt die Arbeitsplatte tiefer sein sollte ist doch auch klar, die wollen da doch wohl keine Lücke lassen zur Wand?

Nein, es soll eine Wand bzw eine Holzkonstruktion vorgesetzt werden, an die das Nischenpaneel (Glas) und die OS montiert werden. Ansonsten wären die OS ja auch recht weit hinten.
Der Monteur sagt, man kann sich dran hängen.

Oder welche Lösung wäre die beste?
 
Na, also wenn das jetzteh vorgezogen werden soll (anders ginge ja nur, wenn die Installation nochmal versetzt wird), dann würde ich darum bitten, dass die Arbeitsplatte übertief angefertigt wird und dann eben nur entsprechende Wangen/Blenden/Wasauchimmer rund um die Hochschränke kommen.

Das mit der Spüle ist aber doch eine komplette Fehlplanung oder? Die passt doch gar nicht in den Schrank. Zumindest nicht, wenn der Schrank nicht von einer breiteren Blende flankiert wird wegen des Steges. Seltsam das. Würde das denn mit dem schmaleren Steg gehen? Groß Belastung kommt da ja nicht drauf aber schön ist anders. Ich würde da fast ein schmaleres Becken bevorzugen.
 
zeig uns doch mal den Plan, wir wissen nicht, was bestellt wurde. 2 Seiten zurück war die Spüle noch an anderer Stelle.
 
Die APL muss doch wg. des falschen Ausschnitts eh neu. Man kann also nochmal denken.

Und sinnvoll wäre es schon, wenn du den letzten mit dem KFB kommunizierten und als Zeichnung dargestellten Stand hier mal einstellst.
 
Mit dem Wissen von jetzt erkennt man / sogar ich auf der Zeichnung, dass das nicht passt :rolleyes:


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Und, Grundrisszeichnung zu dieser Planungszeichnung?

Zu der Zeichnung in Beitrag 199 ... da sage ich mal, da können sich KFB und du beide mal den Hut aufsetzen. Da wären bei mir alle Alarmglocken losgegangen, wenn ich ein Spülbecken so versetzt eingezeichnet sehe.
 

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