Missverständnisse bei Planung

Dex

Mitglied

Beiträge
9
Guten Tag, dies ist tatsächlich der letzte Hilfeschrei.

Normalerweise melde ich mich nicht bei Foren an, aber ich finde auch keine Lösungen.

Folgendes:
Wir haben eine Küche bei einem namenhaften Möbelhaus planen lassen. Zuvor waren wir bei einem anderen küchenplaner, dieser hat uns ein Bild gegeben wie die Küche aussehen wird.

Mit diesem Bild sind wir zu dem Möbelhaus gegangen und haben alles gleich erklärt. Wir wollten eine Arbeitsplatte mit einem Übermaß von 800. Die Küche wurde fertiggeplant und wir haben den Kaufvertrag unterschrieben. Die Küche ist angekommen und wir haben festgestellt dass es nicht passt. Ein Schrank ist zu groß und die Platten müssen geschnitten werden auf 650/680.

Somit ist fast das komplette Übermaß verschwunden. Auf Nachfrage meinte das Möbelhaus, dass die Arbeitsplatte in die Wand eingezeichnet wurde und das dies wahrscheinlich ein Missverständnis von beiden Seiten sei. Wenn es richtig sein soll, müssen wir einen kleineren Schrank bestellen und auch eine neue Arbeitsplatte.

Nach vielem hin und her war der letzte Vorschlag von dem Möbelhaus, das die Kosten für die neuen Materialien 50/50 aufgeteilt werden sollen.

Kann in so einer Situation noch was machen oder ist dies ausweglos?

P.s. Wir haben nachdem die Küche abgemessen wurde keinen Entwurf bekommen. In dem Entwurf steht aber, dass die Platte gekürzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Und schon mal danke vorab


Dex
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.777
Na, wie sollen wir das jetzt beurteilen. Zeig doch mal den Plan, wo angeblich die Platte 80 cm tief ist.

Wenn die jetzt bei der Montage auf 65-68 cm gekürzt wird, dann kann es nämlich sein, dass auch bei dem 80cm-Plan diese Kürzung vorgenommen worden wäre. Hintergrund, Platten sind oft entweder in 60 cm Tiefe (die hätte ja nicht ausgereicht) und dann wieder in 80 oder 90 cm Tiefe lieferbar und werden dann vor Ort angepasst. Bezahlen muss man letztendlich die 80 cm Tiefe.
 

Dex

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
9
Danke erstmal für die schnelle Antwort,

wie ich verstanden habe ist der Plan wohl richtig gezeichnet, nur wurden wir in dem Bereich nicht richtig aufgeklärt. Uns wurde nicht gesagt, dass wenn wir ein Übermaß aufgrund von einer Wandschräge haben möchten, dass da keine 800 ausreichen, bzw dass diese abgeschnitten werden müssen.
IMG_0096.jpeg
 

Dex

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
9
Mittlerweile wissen wir das auch, nur wurden wir darüber garnicht informiert oder aufgeklärt. Das ist das erste mal, dass wir eine Küche geplant haben. Wir hatten davor eine Planung, bei der man uns verstanden hat, wir haben bei dem Möbelhaus sogar ein Bild von der referenzküche gezeigt.

Wir hatten nur einen Wunsch und den haben deutlich geschildert. Wir haben uns gedacht, dass es den Beratern bewusst geworden ist, dass wir eine überbreite brauchen.
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.777
Ja, 60 cm reichen nicht, sondern, wie gezeichnet, soll die APL bis zur Mauer mehr als 60 sein.

1707767887701.jpg


Lila ist das, was tiefer ist, als die üblichen 60 cm und gelb das, was dann vor Ort passend zum Wandverlauf abgeschnitten werden muss.

In der Halbinsel habt ihr doch die 80 cm tiefe APL nach planlinks überstehend - oder?
 

Dex

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
9
Ja, das haben wir mittlerweile auch gemerkt. Ja die Halbinsel ist auch überstehend.

Aber da stellt sich mir auch die Frage wieso wurde nicht auf 780 bzw 750 abgeschnitten.

Die einzige Erklärung wäre für mich aufgrund von den Schränken (2x800). Aber darüber wurden wir auch nicht informiert.

Wir sind eben davon ausgegangen, dass die Berater verstehen, dass wenn man eine breitere Platte an einer Schräge haben möchte, dass das bedeutet, dass man sich nicht den Kopf stoßen möchte. Das haben wir aber auch im Gespräch erwähnt.
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.777
Ich kenne den Raum nicht.

Die Dachschräge ist auch im Grundriss nicht eingezeichnet.

Wer hat denn das Aufmaß gemacht?

Und, was steht denn in eurem konkreten Kaufvertrag drin?
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.777
Die planrechte Wand ist tatsächlich auf 298 cm begrenzt?

Dann kann die Arbeitsplatte planoben max. 68 cm tief werden. Das kann man aber auch selber prüfen, indem man einfach mal die Daten addiert.
 

Dex

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
9
Die Küche wurde vorher schon mal vom ersten Küchenstudio vermessen und dann nochmal nach dem Kaufvertrag von dem Möbelhaus.

Jetzt wo wir das selber nachrechnen ergibt es auch Sinn, aber es war nicht so geplant gewesen. Wir haben klar gemacht, dass es sich dabei um das Maß 800 von der Wand aus handelt. Und wir haben nichts davon mitbekommen, dass die Platte nur 800 ist und davon ein Viertel weg muss.
IMG_0097.jpeg
IMG_0098.jpeg
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.777
Aber sorry ... wenn man so etwas spezielles haben will, dann muss man das doch nachrechnen. Und, den Plänen ist doch eindeutig zu entnehmen, dass die APL an der Spülenzeile eben nicht die vollen 80 cm tief ist.

Das Küchenstudio , wo ihr dann gekauft habt, hat das auch noch Aufmaß gemacht und kannte das alle Zeichnungen mit der Dachschräge etc.?

Aktuell finde ich das Angebot mit dem 50/50 nicht so schlecht.

Was steht denn in eurem Kaufvertrag drin? Lass dir doch nicht JEDE Info einzeln aus der Nase ziehen ;-).
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.777
Vielleicht könnt ihr ja auch den einen Schrank (80er Auszugsunterschrank, der durch die Anpassung frei wird, woanders bei euch in der Wohnung verwenden. Abstellraum, im Zweifel sogar Keller, denn damit läßt sich ja auch anderes als Küchenzeugs aufbewahren. Aus der dann ja auch auszutauschenden Arbeitsfläche an der Spülenzeile bleibt ja auch ein Arbeitsplatte übrigen, das man bei diesem 80er Schrank dann verwenden kann.
 

Dex

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
9
Ich glaube hier herrscht auch ein Missverständnis.

Das sind die Skizzen vom fertigen Kaufvertrag. Das küchenstudio vorher hat Abmessungen genommen und uns nur ein 3D Bild gegeben. Jedoch hat er es verstanden, er hat da einen 800er und einen 600er Schrank eingebaut. Da wir so einen fertigen Plan hatten und verstanden wurden, dachte ich mir, dass es zu keinen Problemen kommt.
Im Kaufvertrag gibt es keine weiteren Informationen nur die Stückliste.
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.777
Aber, wenn ihr doch im ersten Studio dort 80er und 60er hattet, warum akzeptiert ihr dann 2x80er im zweiten Studio? Im Kaufvertrag sind doch die Zeichnung und Daten enthalten, das muss man doch kontrollieren.

Und, hattest du nicht gesagt, du hast dem 2. Anbieter den Plan vom ersten Anbieter gegeben? Und dann vergleichst du nicht und fragst nach?

Und, hat das Möbelhaus, wo ihr gekauft habt, selber Aufmaß gemacht?
 

Dex

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
9
Wir haben nur die Maße vom ersten Studio weitergegeben und die 3D Visualisierung.

Wie schon erwähnt, für uns war es klar, dass eine Überbreite an der dachschräge auch eine überbreite bleibt. Wir haben auch gesagt, dass es in Ordnung ist, wenn er zwei 800er schränke hin stellt, solange die überbreite passt. Wir haben die Zeichnung gesehen und dachten uns „okay 800 passt“. Wir hätten nie damit gerechnet, dass man uns so falsch versteht.

Ja die haben nach dem der Kaufvertrag unterschrieben wurde ein aufmaß gemacht, wir haben aber keine Skizze o.ä. Davon erhalten.
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.777
Und was steht im Kaufvertrag? Vielleicht mal Name unkenntlich machen und einscannen.

Wie gesagt .. ihr wußtet das Maß der Wand, dass das erste Studio dort nur 80 und 60 untergebracht hat, dann sehe ich euch zumindest in der Pflicht, wenn dann 80 und 80 angeboten werden, das konkret zu hinterfragen.
 

Dex

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
9
So wie ich es rauslese ist es wohl eher hoffnungslos.

Im Kaufvertrag steht nicht viel. Nur die Bilder, stückliste und „
Die Warenaufstellung und Skizze wurden geprüft und anerkannt.
Nach Aufmaß können sich aufgrund von erforderlichen Planungsänderungen Preisänderungen ergeben.
Erst nach Leistung der vereinbarten Anzahlung und dem vereinbarten Aufmaß der Küche kann der Auftrag
weiterbearbeitet und bestellt werden. Daraus können sich Lieferverzögerungen ergeben.“

Somit sieht es glaub ich eher schlecht aus.

Wenn dies so ist, dann bedanke ich mich trotzdem für die schnelle und ausführliche Hilfe.
 

Melanie 75

Premium
Beiträge
5.153
Ist dir vielleicht keine große Hilfe, aber mir ging es ähnlich im Möbelhaus. Alles so geplant und besprochen, wie ich wollte. Dann wurde das intern noch einmal zur Kontrolle geschickt. Im geänderten Kaufvertrag wurde dann aus einem 70er Unterschrank ein 60er Unterschrank. Ich war dann auch erstaunt, als die Möbel kamen. Vorher keine Nachfrage, ob das in Ordnung wäre oder zumindest eine Begründung, warum man das so machen muss. In Zukunft würde ich alles genau prüfen und schriftlich festhalten lassen.
Bei mir wurde übrigens vorher schon das Aufmaß gemacht, das hat auch nichts geholfen.
 

menorca

Moderatorin

Moderator
Beiträge
19.878
Wohnort
München
Leider ist es so, dass mündliche Absprachen hier keine Rechtsgültigkeit haben. Es zählt und gilt, was im Kaufvertrag festgehalten ist.

Bei euch geht es um die Kopffreiheit und Stehhöhe unter der Dachschräge, oder? Das ist jetzt natürlich unpraktisch, dass der KFB darauf offensichtlich keine Rücksicht genommen hat zugunsten von Stauraum (2x 80cm Unterschränke statt 60cm + 80cm).

Andererseits habt ihr bekommen, was im Kaufvertrag festgehalten wurde, den ihr leider nicht gründlich genug geprüft habt vor Unterschrift.

Ich würde an eurer Stelle das Angebot annehmen, die 50% der neuen Materialen zu bezahlen. Den übrigen Unterschrank könnt ihr ja trotzdem behalten und etwas damit anfangen.

Gut, dass noch nicht montiert und die Arbeitsplatte noch nicht angeschnitten wurde!
 

Dex

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
9
Vielen Dank für die Antworten, wir entscheiden uns jetzt einfach dafür, dass wir die Küche so wie geplant aufbauen. Wir hätten sowieso die 80er Platte benötigt. Der Stauraum ist eigentlich auch zu unserem Gunsten.

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

Dennis
 

Ähnliche Beiträge

Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben