AW: Küche für Dachgeschoss
wie hätte es bei Segmülller auch anders sein können, die Küche hat sich im Liefertermin verschoben, fixer Termin ist jetzt kommenden Montag, dann reichts aber auch echt!
Ich habe eine Frage zum rechtlichen Aspekt der Küchenlieferung. Da das hier ja kein Rechtsanwneusforum ist, ist das ja auch nicht bindet und nur eine Annahme:
Mal angenommen ich bekomme die Küche geliefert und aufgrund eines Fehlers würde die Küche nicht ganz korrekt aufgebaut. Habe ich dann die Möglichkeit nicht den Vollbetrag zu zahlen, sondern einen Teil, sagen wir mal 200 € jeh nach Schaden, zurückzubehalten, bis alles einbandfrei funktioniert? Oder wäre man rein rechtlich dazu verpflichtet, den vollen Preis direkt zu begleichen?