missjenny
Mitglied
- Beiträge
- 887
- Wohnort
- eigentlich linker Niederrhein (landschaftlich eins
Wie ich an anderer Stelle berichtete, hat mir der Monteur meiner Spüma 2 Fronten beschädigt. Nun hat er sich den Schaden gestern auch angesehen und anerkannt, dass er diesen verursacht hat. Er meinte dann, dass ein Schreiner das sicher reparieren könnte, worauf ich ihm sagte, dass ich das nicht ohne weiteres akzeptieren würde. Die Küche sei nagelneu und ich würde mich auf eine Reparatur nur dann einlassen, wenn es die Fronten vielleicht nicht mehr gäbe...
Jetzt meine Frage, wie sieht das denn rein rechtlich aus? Muss ich den Mann vielleicht reparieren lassen??
Etwas seltsam ist für mich auch, dass er es über seine Privathaftpflicht laufen lassen möchte, weil er angeblich gerade seine Betriebshaftpflicht gewechselt hätte *crazy*... aber ich denke besser den Schaden von der Privathaftpflicht ersetzt bekommen, als gar nicht!
Danke und Gruß,
jenny
Jetzt meine Frage, wie sieht das denn rein rechtlich aus? Muss ich den Mann vielleicht reparieren lassen??
Etwas seltsam ist für mich auch, dass er es über seine Privathaftpflicht laufen lassen möchte, weil er angeblich gerade seine Betriebshaftpflicht gewechselt hätte *crazy*... aber ich denke besser den Schaden von der Privathaftpflicht ersetzt bekommen, als gar nicht!
Danke und Gruß,
jenny