Diskussion zur Rechtsberatung

Michael

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... und dem immer wieder vorkommenden Satz: "Dieses ist keine Rechtsberatung".

Weil ich die Welt für schlau halte konnte ich nicht glauben, dass das tatsächlich so ist und habe ein wenig recherchiert.

Gefunden habe ich das:

Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).

§ 6 RDG Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - dejure.org

Darunter sollten doch auch Rechtserfahrungen und Tipps fallen, oder?

Kennt sich jemand aus?
 

Michael

Admin
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18.403
III. Die erlaubte unentgeltliche Rechtsberatung im
Sinne des § 6 RDG

Nach § 6 Abs. 1 RDG sind Rechtsdienstleistungen erlaubt, die
nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit
stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). Der zweite
Absatz der Norm legt allerdings fest, dass derjenige, der unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, sicherstellen muss, dass die Rechtsdienstleistung durch
eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung
erfordert nach § 6 Abs. 2 S. 2 RDG eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei
der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.


Ein Bußgeld droht hingegen nur, wenn trotz einer Untersagung durch die Behörde weiterhin unentgeltlich beraten wird
(vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 RDG). Praktisch wird es jedoch nicht zu einer Untersagung kommen, da der Nachweis einer dauerhaft unqualifizierten Rechtsdienstleistung zum einen sehr schwierig ist und andererseits auch der (konkrete) Nachteil für die
Rechtssuchenden beziehungsweise den Rechtsverkehr nachgewiesen werden müsste, der – ohne Mitwirkung der Betroffenen – wohl kaum zu führen ist. Berufsrechtliche Konsequenzen für Jura-Studenten/-referendare sind jedenfalls
keine zu befürchten, solange sie sich bei Ihrem Auftreten
nicht als Rechtsanwalt52 rühmen.


Also, dieses Gesetz von 1935 wurde mal im Jahre 2008 modernisiert und angepasst und ich glaube, dass man nicht hinter jedem Beitrag ergänzen muss, dass es sich nicht um eine Rechtsberatung handele.
 

racer

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darüber hinaus könnte die Fallhöhe sehr hoch sein, wenn es ernst wird, bei laufenden Verfahren oder eindeutig strittigen Verhältnissen ist Zurückhaltung sicherlich angebracht, zumal wenn man hier etwas schreibt, was sich am Ende rechtlich als falsch ergibt, dann ist das ebenfalls nicht zielführend.. besser wir bleiben bei der Vorgehensweise, dass wir uns da so absichern.. wir haben alle kein Jura studiert und wir wissen, dass wir Küche können, da muss ich nicht auch noch fit in deutscher Rechtsprechung sein, das sollen ruhig Leute machen, die da Ahnung von haben, wie bei allem im Leben. Ich bin auch kein Virologe und kein Bundestrainer..

mfg

Racer
 

Michael

Admin
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18.403
und kein Bundestrainer..
Wieso eigentlich nicht? :so-what:

Ich meine folgendes:

Jeder darf in rechtlichen Angelegenheiten sagen, wie er verfahren würde. Das ist keine Rechtsberatung.

"Ich würde den Brief per Einschreiben versenden" ist halt was anderes als "Du musst den Brief per Einschreiben versenden".

Wenn es um Fristen geht darf man schreiben, man glaube oder wäre der Meinung, die Frist beträge z.B. 14 Tage.

Es kommt halt oft vor in letzter Zeit und manchmal glaube ich man könnte den Satz in die Signatur schreiben. :cool:
 

Pewu

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Da ich letztens auch meinen Senf in Rechtsfragen geäußert habe, fühle ich mich berufen dies hier auch zu tun. Guten Morgen erst mal.

Ich kenne es aus anderen Communitys so, dass ein Hinweis als Untertitel in verschiedenen Forenbereichen aufgeführt wird.
Beispiel bei Gesundheitsfragen:
Beiträge der UserInnnen sind als Erfahrungsaustausch zu betrachten und ersetzen nicht den Arztbesuch.

Aufs Recht bezogen:
Hinweis: Beiträge der UserInnen dienen dem Informationsaustausch, haben keine rechtliche Verbindlichkeit und ersetzen keinen Rechtsbeistand.

So ähnlich lauten die Sätze.

Würde das nicht ausreichen? Ich würde das jedenfalls als Admin mal meinen Rechtsanwalt fragen, ob damit nicht alle Unwägbarkeiten abgegolten sind.

Ich kenne mich in den Fallstricken, die einem als Betreiber einer Web-Seite begegnen können, kaum aus. Steht nicht auch irgendwo geschrieben, dass der Betreiber für die Inhalte anderer User nicht haftbar gemacht werden kann?

Oder habe ich das ganze falsch verstanden, und es geht nur um die Äußerungen, die Ihr als Mods, Spezialisten, Admin und Team tätigt?
 

steglitz1977

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Also jetzt muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.
Am Ende kann/ist jede Aussage - sofern sie kein anderes gleichwertiges Recht betrifft - von der Meinungsfreiheit gedeckt. Da es sich hierbei um ein Grundrecht handelt (Verfassungscharakter), kann jeder mal im GG nachlesen was so auf Augenhöhe steht.
Die Worte / der Satz "Dies ist keine Rechtsberatung!" sicherlich nicht...
 

Nörgli

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Das Problem ist halt, dass viele Leute "Spezialist:in" lesen und dann jedes Wort auf die Goldwaage legen. Insofern weist man sie einfach drauf hin, dass hier trotzdem nur aus der Ferne empfohlen wird und der Fall bitte vor Ort entsprechend betrachtet werden muss.
 
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