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... und dem immer wieder vorkommenden Satz: "Dieses ist keine Rechtsberatung".
Weil ich die Welt für schlau halte konnte ich nicht glauben, dass das tatsächlich so ist und habe ein wenig recherchiert.
Gefunden habe ich das:
Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
§ 6 RDG Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - dejure.org
Darunter sollten doch auch Rechtserfahrungen und Tipps fallen, oder?
Kennt sich jemand aus?
Weil ich die Welt für schlau halte konnte ich nicht glauben, dass das tatsächlich so ist und habe ein wenig recherchiert.
Gefunden habe ich das:
Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
§ 6 RDG Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen - dejure.org
Darunter sollten doch auch Rechtserfahrungen und Tipps fallen, oder?
Kennt sich jemand aus?