AW: Klage wegen gravierenden Mängeln
Erst einmal möchte ich mich für diese vielen wertvollen Tipps bedanken!
Ja, ich habe auch den Eindruck, dass es nicht häufig vorkommt, dass ein Käufer gegen das
Küchenstudio klagt. Deshalb hatte ich ja hier im Forum nachgefragt, wer Erfahrungen hat mit Gerichtsverfahren dieser Art und wie das Verfahren ausgegangen ist.
Unser RA wird kommende Woche die Klage einreichen. Deshalb möchte ich hier auch nicht so viel sagen bzw. Unterlagen einscannen usw., solange das Verfahren anhängig ist
.
Nur noch einmal kurz zu dem Getränke-Auszugsschrank und dem Spülenunterschrank (Da hier ja gar nicht alles besprochen werden kann, hatte ich gestern nur 2 Beispiele genannt und Einige wollten dazu noch was wissen):
Getränke-Auszugsschrank:
In der Ausstellung des Küchenstudios gab es neben unserer ausgesuchten grifflosen Küche auch noch Küchen mit Griffen. Nachdem wir uns bereits für die grifflose Küche entschieden hatten, haben wir in einer Ausstellungsküche mit Griffen einen Getränke-Auszugsschrank gesehen. Dieser Schrank bestand aus 2 übereinander liegenden Auszügen. Jeder Auszug hatte einen tragbaren Metallflaschenkorb. Da unser Haus an einem Hang gebaut ist und die Küche sich dadurch im 1. Stock befindet, wollten wir aus verschiedenen Gründen unbedingt so einen Getränke-Auszugsschrank. Wir haben viel Besuch und trinken viel Sprudel. Ständig stehen auf den
Arbeitsplatten oder der Insel volle und leere Sprudelflaschen rum und wir müssen immer mit einzelnen Flaschen eine Etage runter laufen, um Flaschen aus dem Keller oder der Garage zu holen. Diese tragbaren Flaschenmetallkörbe (pro Flaschenkorb 8 Flaschen) sind für uns die ideale Lösung. Ein Flaschenkorb im unteren Auszug für 8 volle Flaschen und im oberen Auszug für 8 leere Flaschen. Der Fachberater konnte uns aber nicht sagen, für welche Flaschengröße diese Körbe aus der Ausstellung geeignet sind. Also sind wir extra noch einmal nach Hause gefahren und haben eine 0,75 Liter-Sprudelflasche geholt. Der Fachberater hat die Flasche in den Flaschenkorb gestellt, aber leider vergessen diesen Flaschenkorb in der Ausstellungsküche "grifflos" auszuprobieren. Die beiden tragbaren Flaschenkörbe haben wir gleich mitbestellt. Leider passen weder die Flaschen noch die Flaschenkörbe in die Auszüge.
Text Auftragsbestätigung:
Pos. 11 Menge 1.00 Auszugsschrank 2 Frontauszüge
Pos. 11.1 Menge 2.00 Transportabler Flaschenhalter für 8 Flaschen;
Dann kommt Pos. 12 und davor kommt Pos. 10.
Aussage Küchenstudio auf unsere Reklamation: Es handelt sich nicht um einen Getränkeschrank. Mittlerweile wurde zugegeben, dass dieser Schrank als Getränkeschrank geplant und verkauft wurde.
Zu dem Spülenunterschrank:
Wir haben eine
Arbeitshöhe (gesamt mit Granitplatte von 94 cm). Der Spülenunterschrank ist 80 cm breit und hat 2 Auszüge. Gewünscht und bestellt wurden von uns 4 Abfallbehälter je 17 Liter (Restmüll, Biotonne, Verpackungsmüll und Pappe bzw. Papier).
Und jetzt wird es lustig:
In dem Kaufvertrag standen dann 3 Abfallbehälter für Ninka Abfallsammler, Kunststoff Inhalt 17 l. Als wir dann gemeinsam den Kaufvertrag durchgesprochen haben, haben wir auf diesen Tippfehler hingewiesen. In der dann vorgelegten und von allen Beteiligten unterschriebenen AB standen 6 Abfallbehälter für Ninka…….
Auf dem Lieferschein und der Rechnung stehen dann wieder 3 Stück und geliefert wurden 4 Stück! Leider passen diese 17 L Mülleimer nicht in den
Unterschrank bzw. in keinen Schrank in dieser Küche!
Antwort Küchenausstatter wörtlich schriftlich: Zitat: "Es handelt sich hier um keinen Planungsfehler, da der Serienschrank im Programm „grifflos“ mit Auszügen in keiner anderen Variante lieferbar ist, der Fehler liegt darin, dass nicht die passenden Abfallbehälter für Programm „grifflos“ bestätigt und bestellt wurden. Hier sind wegen der eingebauten Hinterbauleiste, die aufgrund der nicht vorhandenen Griffe notwendig ist nur Abfallbehälter bis 12 Liter möglich, eine andere Alternative bietet der Hersteller nicht an. Ein Sachmängelanspruch bzw. eine Kaufpreisminderung weisen wir aus o.g. Gründen zurück."
Also statt gewünschter und bestellter 4 x 17 L., bestätigter 6 x 17 L jetzt nur noch 3 x 12 Liter.
Dann fand eine Vorort-Besichtigung statt (anwesend ein Vertreter der Herstellerfirma, ein Mitarbeiter vom Küchenstudio, unserer Rechtsanwneu).
Der Vertreter der Herstellerfirma und der Mitarbeiter schlugen folgendes vor: eine durchgehende Front mit Stabilisatoren um an Höhe zu gewinnen. Aussage Vertreter Küchenhersteller: Dies ist absolut machbar. Gehört nicht zum Standardprogramm aber kann als Sonderanfertigung mit entsprechend langer Lieferzeit geliefert werden. Mit dieser Lösung waren wir einverstanden!
Antwort 8 Tage später Geschäftsführung Küchenstudio wörtlich schriftlich: „80er Spülenunterschrank: Problematik 3 Stück Mülleimer (je 17 Liter) sind in der Höhe nicht im unteren Auszug unterzubringen. Lösungsansatz vor Ort war eine durchgehende 80er Front ohne Hinterbauleiste. Zusätzlich sollte diese Front mit Stabilisatoren (um der Hebekraft entgegenzuwirken) verstärkt werden. Nach Rücksprache mit der technischen Abteilung des Küchenlieferanten ist dies keine dauerhafte Lösung, weil die Front zu schwer ist und sich immer wieder verstellen wird (dies betrifft das Fugenbild). Darüber hinaus wird der Auszug durch die Hebelwirkung zu stark belastet. Aus diesen Gründen hat der Küchenhersteller diesen Spülenschrank nicht im Standardprogramm und wird auch keine
Garantie oder Gewährleistung für diese Sonderanfertigung übernehmen.“
Wie sehen das hier die Fachleute? Geht das?: 80er Auszugsschrank mit einem Auszug und einer Front bei einer Höhe von 88 cm mit speziellen Stabilisatoren?
Schon jetzt vielen Dank und viele Grüße