Klage wegen gravierenden Mängeln

AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Es steht ja auch nicht "handelsübliche Flaschen stehend gelagert", somit könnte man die Flaschen ja auch reinlegen und dann passen Sie in den Auszug.

Warum man sowas in die Auftragsbestätigung schreiben soll, versteh ich auch nicht und ist mir in 25 Jahren auch noch nicht vorgekommen. Es wurde doch selbst oder im Beisein ausgemessen.

Selbst das eine grifflose Küche Stauraumverluste aufweist, ist sogar unseren fleißigen Laienplanern klar.

Wenn ein Müllsystem nicht passt und ich es zurückgebe, muss doch eine Gutschrift erfolgen.

Vieles finde ich hier ungereimt... :-X
 
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Cooki, du darfst und Laienplaner(innen) aber nicht mit dem einmal in 10 bis 20 Jahren kaufendem Küchenkunden vergleichen. Uns ist die Problematik der geringeren Nutzhöhe von grifflosen Küchen mittlerweile klar, weil wir ja auch von euch KFBs lernen, aber ich wäre ohne unser Forum hier nicht von selber auf diese Idee gekommen, wenn ich es nicht vielleicht gesehen hätte.
 
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...ausserden Snow, mal ganz ehrlich... es kann nicht Aufgabe der Küchenkäufer sein durch eine Ausstellung zu latschen und Auszugshöhen nach zu messen, wenn eine Nutzhöhe im Auftrag vereinbart ist. Ausserdem schein es so zu sein, dass da keine Grifflosvariante ausgestellt war.

Das Studio (oder ein externer Fachmann) müsste mal prüfen, ob die Flaschenproblematik nicht durch Änderungen gelöst werden könnte.
Meist haben die Auszüge unten noch Luft, ggf. kann man die Blende zwischen den Fronten schmäler schneiden.
Bei 2-2-... Rastern kann man den 2. Auszug von unten oft um mindestens 2 cm nach unten versetzen.
Beim Müll muss man halt nach passenden Eimern suchen.
(ich baue übrigens gerade eine Küche, da konnte ich 334mm Nutzhöhe realisieren, die Flaschen sind 330mm hoch:-\ )

Vor Ersatzvornahme muss ich dringend warnen, die Regeln dafür sind komplex, DAS sollte unbedingt euer Anwalt vorher prüfen.

Euer Prozessziel müsst ihr definieren.
Wenn alles so ist wie hier vorgetragen, vorallem wenn die nicht erfüllten Anforderungen rechtssicher im Auftrag schriftlich definiert sind, hat das Studio m.M. schlechte Karten falls es sich nur doof stellt und nix zur Lösung beiträgt.

Ich denke (juristisch laienhaft),
-dass ihr Nachbesserung fordern könnt, es ist allerdings die Frage ob technisch mit zumutbarem Aufwand machbar.
-Minderung geht meistens, aber ob euch das was bringt ?
-Wenn das Gericht die Mängel als gravierdend im juristischen Sinne anerkennt, kann auch Wandelung sprich Rückabwicklung möglich sein.

Könntes Du uns nicht mal den Auftrag (anonymisiert) einstellen ?
Vllt. erlaubt dein Anwalt auch das Veröffentlichen seiner Schriftsätze (ebenfalls anonymisiert)

Dein Thema ist hier von Interesse, weil es nach meinem Wissen (??) bisher der erste Fall im Forum ist, der tatsächlich vor Gericht ausgefochten wird.

Ich wünsche euche einen guten Ausgang der wirklich blöden Geschichte

Samy
 
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Hallo,

ich würde da nix ins I-net stellen, Samy;-)

Ich finde auch, dass der KFB als "Fachmann" den Kunden darauf aufmerksam machen muss, dass in Grifflos eben einen andere Innenhöhe der Schubladen angesagt ist. Woher soll der Kunde das denn sonst wissen ? Vor dem KF lesen hätte ich das auch nicht gewußt, dass es da Unterschiede gibt.

Schade, dass keine cm-Angabe in der Bestellung steht, aber ich gehe mal davon aus, dass ein Richter das "handelsüblich" sehr wohl akzeptiert.
 
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"handelsüblich" ist leider eine sehr schwammige Bezeichnung. Wir hatten doch gerade das Thema das die 1,5 l Pepsi Flaschen plötzlich nicht mehr in den Auszug passten.
Besser wäre gewesen wenn da gestanden hätte "Flaschen bis zu einer Höhe von xx cm".

Ich drück euch die Daumen das ihr einen anständigen Richter bekommt.

LG
Sabine
 
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Ich daumendrück !
:top:
denn : Vor gericht und auf Hoher See .................. bist Du in Gottes Hand.:-\
 
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Erst einmal möchte ich mich für diese vielen wertvollen Tipps bedanken!

Ja, ich habe auch den Eindruck, dass es nicht häufig vorkommt, dass ein Käufer gegen das Küchenstudio klagt. Deshalb hatte ich ja hier im Forum nachgefragt, wer Erfahrungen hat mit Gerichtsverfahren dieser Art und wie das Verfahren ausgegangen ist.

Unser RA wird kommende Woche die Klage einreichen. Deshalb möchte ich hier auch nicht so viel sagen bzw. Unterlagen einscannen usw., solange das Verfahren anhängig ist.
Nur noch einmal kurz zu dem Getränke-Auszugsschrank und dem Spülenunterschrank (Da hier ja gar nicht alles besprochen werden kann, hatte ich gestern nur 2 Beispiele genannt und Einige wollten dazu noch was wissen):

Getränke-Auszugsschrank:
In der Ausstellung des Küchenstudios gab es neben unserer ausgesuchten grifflosen Küche auch noch Küchen mit Griffen. Nachdem wir uns bereits für die grifflose Küche entschieden hatten, haben wir in einer Ausstellungsküche mit Griffen einen Getränke-Auszugsschrank gesehen. Dieser Schrank bestand aus 2 übereinander liegenden Auszügen. Jeder Auszug hatte einen tragbaren Metallflaschenkorb. Da unser Haus an einem Hang gebaut ist und die Küche sich dadurch im 1. Stock befindet, wollten wir aus verschiedenen Gründen unbedingt so einen Getränke-Auszugsschrank. Wir haben viel Besuch und trinken viel Sprudel. Ständig stehen auf den Arbeitsplatten oder der Insel volle und leere Sprudelflaschen rum und wir müssen immer mit einzelnen Flaschen eine Etage runter laufen, um Flaschen aus dem Keller oder der Garage zu holen. Diese tragbaren Flaschenmetallkörbe (pro Flaschenkorb 8 Flaschen) sind für uns die ideale Lösung. Ein Flaschenkorb im unteren Auszug für 8 volle Flaschen und im oberen Auszug für 8 leere Flaschen. Der Fachberater konnte uns aber nicht sagen, für welche Flaschengröße diese Körbe aus der Ausstellung geeignet sind. Also sind wir extra noch einmal nach Hause gefahren und haben eine 0,75 Liter-Sprudelflasche geholt. Der Fachberater hat die Flasche in den Flaschenkorb gestellt, aber leider vergessen diesen Flaschenkorb in der Ausstellungsküche "grifflos" auszuprobieren. Die beiden tragbaren Flaschenkörbe haben wir gleich mitbestellt. Leider passen weder die Flaschen noch die Flaschenkörbe in die Auszüge.
Text Auftragsbestätigung:
Pos. 11 Menge 1.00 Auszugsschrank 2 Frontauszüge
Pos. 11.1 Menge 2.00 Transportabler Flaschenhalter für 8 Flaschen;

Dann kommt Pos. 12 und davor kommt Pos. 10.
Aussage Küchenstudio auf unsere Reklamation: Es handelt sich nicht um einen Getränkeschrank. Mittlerweile wurde zugegeben, dass dieser Schrank als Getränkeschrank geplant und verkauft wurde.

Zu dem Spülenunterschrank:
Wir haben eine Arbeitshöhe (gesamt mit Granitplatte von 94 cm). Der Spülenunterschrank ist 80 cm breit und hat 2 Auszüge. Gewünscht und bestellt wurden von uns 4 Abfallbehälter je 17 Liter (Restmüll, Biotonne, Verpackungsmüll und Pappe bzw. Papier).
Und jetzt wird es lustig:
In dem Kaufvertrag standen dann 3 Abfallbehälter für Ninka Abfallsammler, Kunststoff Inhalt 17 l. Als wir dann gemeinsam den Kaufvertrag durchgesprochen haben, haben wir auf diesen Tippfehler hingewiesen. In der dann vorgelegten und von allen Beteiligten unterschriebenen AB standen 6 Abfallbehälter für Ninka…….
Auf dem Lieferschein und der Rechnung stehen dann wieder 3 Stück und geliefert wurden 4 Stück! Leider passen diese 17 L Mülleimer nicht in den Unterschrank bzw. in keinen Schrank in dieser Küche!
Antwort Küchenausstatter wörtlich schriftlich: Zitat: "Es handelt sich hier um keinen Planungsfehler, da der Serienschrank im Programm „grifflos“ mit Auszügen in keiner anderen Variante lieferbar ist, der Fehler liegt darin, dass nicht die passenden Abfallbehälter für Programm „grifflos“ bestätigt und bestellt wurden. Hier sind wegen der eingebauten Hinterbauleiste, die aufgrund der nicht vorhandenen Griffe notwendig ist nur Abfallbehälter bis 12 Liter möglich, eine andere Alternative bietet der Hersteller nicht an. Ein Sachmängelanspruch bzw. eine Kaufpreisminderung weisen wir aus o.g. Gründen zurück."
Also statt gewünschter und bestellter 4 x 17 L., bestätigter 6 x 17 L jetzt nur noch 3 x 12 Liter.
Dann fand eine Vorort-Besichtigung statt (anwesend ein Vertreter der Herstellerfirma, ein Mitarbeiter vom Küchenstudio, unserer Rechtsanwneu).
Der Vertreter der Herstellerfirma und der Mitarbeiter schlugen folgendes vor: eine durchgehende Front mit Stabilisatoren um an Höhe zu gewinnen. Aussage Vertreter Küchenhersteller: Dies ist absolut machbar. Gehört nicht zum Standardprogramm aber kann als Sonderanfertigung mit entsprechend langer Lieferzeit geliefert werden. Mit dieser Lösung waren wir einverstanden!
Antwort 8 Tage später Geschäftsführung Küchenstudio wörtlich schriftlich: „80er Spülenunterschrank: Problematik 3 Stück Mülleimer (je 17 Liter) sind in der Höhe nicht im unteren Auszug unterzubringen. Lösungsansatz vor Ort war eine durchgehende 80er Front ohne Hinterbauleiste. Zusätzlich sollte diese Front mit Stabilisatoren (um der Hebekraft entgegenzuwirken) verstärkt werden. Nach Rücksprache mit der technischen Abteilung des Küchenlieferanten ist dies keine dauerhafte Lösung, weil die Front zu schwer ist und sich immer wieder verstellen wird (dies betrifft das Fugenbild). Darüber hinaus wird der Auszug durch die Hebelwirkung zu stark belastet. Aus diesen Gründen hat der Küchenhersteller diesen Spülenschrank nicht im Standardprogramm und wird auch keine Garantie oder Gewährleistung für diese Sonderanfertigung übernehmen.“

Wie sehen das hier die Fachleute? Geht das?: 80er Auszugsschrank mit einem Auszug und einer Front bei einer Höhe von 88 cm mit speziellen Stabilisatoren?

Schon jetzt vielen Dank und viele Grüße:-)
 

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Ich würde sagen es geht nicht. Die technische Abteilung der Herstellerfirma hat schon recht. Aufgrund der Hebelwirkung wird es auf Dauer nicht haltbar genug sein.

Es ist ja nicht nur die Tür die am Auszug halten muß, sondern dieser Auszug ist ständig aufgrund der Benutzung in Bewegung.
Du mußt halt mal gucken wie der Auszug bedient wird. Du ziehst oben den Auszug auf, viel weiter unten befindet sich das Mülltrennsystem, ein Vorbeugen und ein evtl. Abstützen auf der Front ist eigentlich vorprogrammiert.
Einmal zu kräftig abgestützt und schon ist es passiert.
 
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Vielleicht gönnst Du uns mal die komplette Küchenplanung ,vielleicht lässt sich
ja in anderen Schrankbereichen eine geschicktere Abfall oder Flaschenlösung
verwirklichen.

LG Bibbi
 
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Danke Wolfgang!
Ja wahrscheinlich hast Du Recht.
In der Ausstellungsküche ist dieser Auszugsschrank mit einer Front 60 cm breit!

Wir waren aber in den letzten Tagen noch einmal bei 2 anderen Küchenstudios. Die haben sogar Auszugsschränke mit 90 cm Breite und einer Front, allerdings nicht so hoch und haben dafür oben eine größere Blende.

Was schlägst Du als Lösung vor? Was ist wenn man den unteren Auszug höher macht und den oberen dafür niedriger?
 
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Möglich wäre die Verlagerung in den Sockel , bzw. diesen noch mit zu benutzen.

Wie hier zB.:

IMG_4213.JPG


So ist das Mülltrennsytem im unteren Auszug herkömmlich verbaut. Durchgehende Tür:

IMG_4211.JPG

Die Tür ist nur mit der Frontbefestigung und der Reling verbunden.

Und hier mal mit "Verstärkung"

IMG_4212.JPG

Das ist schon haltbarer.

Für mich als Lösung würde die erste Variante in Frage kommen.
Diese Lösung könnte man auch für die Getränkekiste anstreben...
 
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Bibi die meisten Unterlagen sind ja beim RA. Aber ich werde heute noch einmal unseren fetten Ordner durchblättern. ;D

Aber es gab auch schon mehrere Vor Ort Termine und es hat einfach keiner eine Lösung :(
 
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Oh Wolfgang das ist ja toll. Ja diese Verstärkung hat der Vertreter der Herstellerfirma vorgeschlagen; aber angeblich ging es ein paar Tage später ja nicht mehr :(

Die Lösung 1 finde ich auch sehr gut! Was es alles gibt?!:clap:
Da ist bis jetzt keiner drauf gekommen und es waren schon Einige hier!

Bei dem Getränke-Schrank kannst Du aber nur bei dem unteren Auszug an Höhe gewinnen. Wie willst Du das oben machen?
 

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Wolfgang bei Deinem Bild Lösung 1: Das ist ja ein Profi-Abfallsammler-System (traumhaft). Wir haben bei der 24.000,-- Euro Küche nur lose Camping-Eimer geliefert bekommen >:(
 
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Ohne die Optik der Küche zu zerstören wird wohl der obere Auszug nicht für stehende Flaschen genutzt werden können.
 
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Wolfgang ich habe mir gerade noch einmal Deine Lösung 1 und unsere Küche angesehen. Ich glaube nicht, dass mir das gefällt. Durch die Insel, dem Tresen und dem offenen Wohnbereich, hast Du eine Direktsicht auf diese Front und die unten (jetzt durchgängigen Leisten unten) müssten dann ja rechts und links gesägt werden.
Schön ist anders :-(

- - - Aktualisiert - - -

Wolfgang und genau das ist unser Problem.

Das Küchenstudio möchte ja nachbessern (bedingt) aber übernimmt für "die Optische Wirkung und Funktionalität keinerlei Gewährleistung oder Garantie." :stocksauer:
 
Für den Flaschenschrank würde ich eine durchgehende Front wählen.

Unten die Front am Auszug montiert, darüber einen Innenauszug.

Bei 78 cm Korpushöhe sollte das gut passen.

Ein grobes Beispiel:

ImageUploadedByTapatalk1360944503.210282.jpg
 
Das gleiche würde ich mit den Haltern auch beim 80er riskieren, wenn mir die Mülleimergrösse so wichtig ist.

Design und Funktion stehen selten im Einklang.
 
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Cooki,

das kann man gefahrlos auch bei einem 80er so bauen.. hier ist die Höhe fast wichtiger als die Breite... über 80 cm Breite würde ich dennoch nicht gehen... bei 75 cm Höhe haben wir solche Typen sogar in der Liste stehen...

nötigenfalls montiert man dahinter einfach 2 x 40 cm breite Auszüge hinter einer durchgehenden Front.... als Alternative...

mfg

Racer
 
Das raubt dann aber wieder Platz für viele Mülleimer.
4x17L. kenn ich aber nicht für 80er Schrankbreite.
 

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