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Hallo werte Forumsgemeinde,
ich hoffe ich kann einen Tipp von euch bekommen. Wir haben eine Küche, leider vor dem Aufmaßtermin, gekauft. Gestern bin ich vom Händler angerufen worden, das beim Aufmass festgestellt wurde, dass die Fensterseite nicht 3,29 cm sondern 3,31 cm misst. Dadurch würden sich leichte Änderungen ergeben.
Heute kam der Änderungsvertrag per Post. Hier wurden entsprechende Änderungen an der Arbeitsplatte und an der Nischenglasrückwand vorgenommen. Aufpreis soll 350 Euro betragen.
Nach dem Schock und Ärger habe ich den Änderungsvertrag nochmals gelesen. Und hier ist mir die eigentliche Änderung aufgefallen und betrifft Schrank 3. Dieser ist 40 cm breit und hat, wie der Kochstellenschrank, eine Übertiefe.
Bestellt haben wir:
Auszugsschrank
2 Schubkästen
2 Auszüge
Mehrpreis an Sichtseite am Unterschrank
HL Hochglanz lackiert
Im Änderungsvertrag ist aufgeführt:
Auszugsschrank
2 Schubkästen
2 Auszüge
Wangenmaterial variabel
745 mm x 780 mm
HL Hochglanz lackiert
Uns war wichtig, das alle Sichtseiten gleich sind. Auf Wangenmaterial haben wir bewußt verzichtet. Dies ist explizit mit der Verkäuferin besprochen worden.
Mir ist jetzt nicht klar, warum man an dieser Stelle jetzt Wangenmaterial verbauen will. Ich werde natürlich mit der Firma reden. Daher meine Frage, warum wurde diese Änderung gemacht und ist sie zwingend erforderlich.
ich hoffe ich kann einen Tipp von euch bekommen. Wir haben eine Küche, leider vor dem Aufmaßtermin, gekauft. Gestern bin ich vom Händler angerufen worden, das beim Aufmass festgestellt wurde, dass die Fensterseite nicht 3,29 cm sondern 3,31 cm misst. Dadurch würden sich leichte Änderungen ergeben.
Heute kam der Änderungsvertrag per Post. Hier wurden entsprechende Änderungen an der Arbeitsplatte und an der Nischenglasrückwand vorgenommen. Aufpreis soll 350 Euro betragen.
Nach dem Schock und Ärger habe ich den Änderungsvertrag nochmals gelesen. Und hier ist mir die eigentliche Änderung aufgefallen und betrifft Schrank 3. Dieser ist 40 cm breit und hat, wie der Kochstellenschrank, eine Übertiefe.
Bestellt haben wir:
Auszugsschrank
2 Schubkästen
2 Auszüge
Mehrpreis an Sichtseite am Unterschrank
HL Hochglanz lackiert
Im Änderungsvertrag ist aufgeführt:
Auszugsschrank
2 Schubkästen
2 Auszüge
Wangenmaterial variabel
745 mm x 780 mm
HL Hochglanz lackiert
Uns war wichtig, das alle Sichtseiten gleich sind. Auf Wangenmaterial haben wir bewußt verzichtet. Dies ist explizit mit der Verkäuferin besprochen worden.
Mir ist jetzt nicht klar, warum man an dieser Stelle jetzt Wangenmaterial verbauen will. Ich werde natürlich mit der Firma reden. Daher meine Frage, warum wurde diese Änderung gemacht und ist sie zwingend erforderlich.
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