Klage wegen gravierenden Mängeln

Michael

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Mit den Flaschen ist das so eine Sache. Es mag durchaus ärgerlich sein wenn sie nicht in den gewünschten Auszug passen, aber das tun sie nun einmal nicht und auch wenn der KFB vorher darauf hingewiesen hätte, würde es am Ergebnis nichts ändern. Sie passen einfach nicht in diese Küche "von der Stange", was ich nicht abwertend meine. Es ist ein Industrieprodukt und niemand im Werk wäre dazu in der Lage gewesen das passend zu fertigen.

Unter dem Problem mit dem Mülleimer kann ich mir nichts vorstellen und die Lochreihe ist auch typische Industriefertigung. Dafür gibt es schöne weiße Stopfen und das Problem ist erledigt. Evtl. bist du irgendwann sogar froh die Böden verstellen zu können.

Arpegio ist meine Lieblingssorte (gleich nach Roma) ;-)

Fazit: Die Mülleimer und die Lochreihen im Regal lassen sich sicher irgendwie lösen. Bei den Flaschen würde ich, wenn sie wirklich unbedingt da rein müssen, die 0,5 Liter Flaschen nehmen.
 

Hackbraten01

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Das ist jetzt die Frage:

Was kann ich von einer 24.000 Euro Küche und einem Fach-Küchenstudio erwarten, in welchem ich EXAKT meine Wünsche äußere,
diese EXAKT in die Kalkulation einfließen,
EXAKT im Kaufvertrag stehen und
EXAKT in der AB aufgeführt sind und kassiert werden :-)

Mit einem platzfressenden Flaschenregal und Bohrlochstoppern hätte ich auch in ein günstiges Möbelhaus oder in den Elch-Laden gehen können.
 

Magnolia

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Hallo,

das mit den Flaschen würde ich persönlich auch als sehr, sehr ärgerlich ansehen. Ich wäre da sehr wütend, da kann ich deinen Ärger absolut nachvollziehen.

Steht da explizied, dass Flaschen mit einer Höhe XX in diesen Auszug (stehend) passen müssen ?

Das mit den Löchern bei den Regalböden finde ich ehrlich gesagt nicht sooooo schlimm. Manchmal merkt man doch beim Einräumen, obwohl vorher alles im Kopf geplant, dass es anders besser wäre und so hast Du dann noch Optionen.
 

Michael

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Das Regal mit Bohrlochstoppern hättest du sehr wahrscheinlich auch bei einer 70K Bulthaup , Zeyko oder Eggersmann bekommen. Der Fehler lässt sich mit einem neuen Regal sehr leicht beheben.
Für uns ist es auch schwierig zu beurteilen. Welche Zugeständnisse macht der Händler von sich aus? Stellt er sich total quer? Und wenn ja, warum?

Aus der Distanz heraus wage ich zu beurteilen, dass bei der Darstellung der Mängel auch die notwendige Sachlichkeit fehlt - zumindest hier. Das Flaschenproblem mag zwar für euch ein Ärgerliches sein, in einem öffentlichen Bereich von "gravierenden Mängeln" zu sprechen gibt von einer Seite Zuspruch und von anderer Seite ein Achselzucken. Das fasst jeder anders auf und du möchtest dich jetzt auf die Auffassung eines Richters verlassen.
Ich weiß nicht ob das gut geht.

Siehst du denn den Dialog mit dem Händler grundsätzlich als gescheitert an?
 

kuechentante

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Hier geht es einzig und allein darum , daß der Käufer nicht die im KAUFVERTRAG SCHRIFTLICH FIXIERTE und SCHRIFTLICH zugesicherte Ware bekommen hat.
(Egal ob man hier was verschmerzen kann oder nicht)

Wenn die fehlende Lochreihe und die Flaschenhöhe (nicht die Literzahl , weil Flaschen können ja auch flach und breit sein) vorgegeben waren und die Einhaltung der Kriterien SCHRIFTLICH fixiert und zugesichert sind, dann sind dies Bestandteile des Kaufvertrages, und diese Bestandteile hat der Käufer nicht erhalten.

Fehler machen ist menschlich , und jede Küche ist eine Unikat.

Hier sollte das Küchenhaus dazu stehen und ggf. eine einvernehmliche Lösung mit dem Käufer finden , sogar diese anbieten.

Ich persönlich würde da eine Preisminderung anbieten, auch wenn (mir) es erstmal weh tut.

Die Alternativen, welche hier nun vorgeschlagen werden , muß sich der Käufer dann sowieso suchen, wenn es auf einen Vergleich hinausläuft.

Des ist keine Rechtsberatung , sondern meine persönliche Meinung .
 

Hackbraten01

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Magnolia: Ja es steht in der Auftragsbestätigung. Der gegnerische Anwalt hat ja auch schon zugegeben, dass es sich hier um Planungsfehler handelt. Das Küchenstudio räumt die Planungsfehler auch ein ABER:

Allerdings ist man erst bereit, eine Nachbesserung gemäß Kaufvertrag vorzunehmen, wenn wir auf jegliche Gewährleistung und Garantie verzichten.......und natürlich auf gerichtliche Schritte :(

Ja die Bohrlöcher. Ich mag halt keine Billy-Regale :-)
Die hatten wir lange Zeit in den Kinderzimmern.
Aber sicherlich hast Du Recht. Einige finden das nicht schlimm, andere absolut schrecklich....
 

Hackbraten01

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Michael:

Ja, leider ist jeglicher! Kompromiss auszuschließen und alle Vorschläge und dergleichen sind gescheitert.
Kein Einlenken auch nur im geringen Maß von der Gegenseite zu erwarten.----

Ein Risiko für uns bleibt. So oder so. Das hat uns heute auch der RA gesagt!

Jeder Richter entscheidet individuell! Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung (und diese bislang auch nicht benötigt) und so ist unsere Belastung noch höher, weil wir jetzt für alle Gutachten, Gerichtskosten und dergleichen in Vorleistung gehen müssen.

- - - Aktualisiert - - -

Uns würde wirklich mal interessieren:

Hat schon einmal jemand die Mängelbeseitigung der Neuen Einbauküche von einem anderen Küchenstudio durchführen lassen? (Nachdem das Küchenstudio, bei welchem man gekauft hat, seiner Nachbesserungspflicht trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach gekommen ist)?
 

Magnolia

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Also das mit dem "Verzicht auf Gewährleistung und Garantie" würde ich ja als den absoluten Hammer empfinden. :-X

Also steht im Kaufvertrag drin "Flaschen mit xx cm", habe ich das richtig verstanden ????
 

jemo_kuechen

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Es gab zwar bisher keine Antwort, doch ich frage nochmals. Ihr habt die Auszugshöhe doch in der Ausstellung euch ansehen können. Somit hättet ihr vorab die Beladungshöhe ermitteln können.
 

Michael

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Ich habe es so verstanden, dass die Höhe zwar ermittelt werden konnte, diese sich aber von der grifflosen Variante unterscheidet.
 

kuechentante

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Jemo,

egal was der Käufer in der Ausstellung sieht, wenn er er ausdrücklich anders haben will , dies auch noch SCHRIFTLICH festgehalten und dann auch SCHRIFTLICH bestätigt wurde , dann geht er davon aus, daß er das dann anders haben kann , und dies dann auch so gefertigt wird, eben als Sonderfertigung. Wenn das eben nicht so geht , dann ist der KFB in der Pflicht dem Kunden , das mitzuteilen.

Spätestens dann , wenn in der AB das vom Hersteller anders bestätigt wird wird, muß er den Kunden informieren . Und dann kann der Kunde auch entscheiden , ob er die gesamte Küche dann überhaupt so will oder er mit dem Kompromiss leben kann.

Wenn nicht , dann kann er den Kauf , den er ja unter den vorgegebenen Maßgaben geschlossen hat , rückgängig machen .

Man verkauft doch ständig Dinge , die nicht in der Ausstellung zu sehen sind.
Warum soll denn eine Küche nicht auch komplett als Sonderfertigung möglich sein?

Der Kunde kann nicht wissen , wie die Produktion abläuft.
Das wissen ja die meisten KFB (besonders in den größeren Häusern mit entsprechender Fluktuation) nicht einmal.

Hier stellt sich nur die Frage , gab's ne SCHRIFTLICHE Fixierung oder nur ein mündliches Gespräch drüber was eventuell alles möglich wäre.

EDIT .
Das wär ne typische Samy- Küche , angefertigt in Kleinstserie.
Nur woher soll der Threaderöffner das wissen , wenn#s der KFB ihm nicht sagt bzw. ihm zusichert (schriftlich)- jawoll das geht.
 

jemo_kuechen

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Leider sind das alles Spekulationen mit denen wir uns hier abtun. Wenn es im Vertrag steht, dass die Auszüge mit einer Höhe vom max. Xxx zu beladen sind, gebe ich dir vollkommen recht.
Man braucht auch nicht weiter darüber zu diskutieren, dass der Verkäufer dies auch nie bestätigen durfte.
Aber im Endeffekt können wir dies hier nicht beurteilen.
 

kuechentante

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Deswegen wär es interessant zu erfahren, wie es ausgeht .

Hackbraten ich wünsch Dir viel Glück, und informier uns bitte.
 

Wolfgang 01

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Die versuchen dich mit einer Klage abzuschrecken oder wollen dich in eine reintreiben.
Egal wie viel Recht du nun nach schriftlichen Vereinbarung auch hast, die werden sich wohl erst rühren, wenn du es tust.
 

Hackbraten01

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Ja in der AB steht: Getränkeauszugs-Schrank "für handelsübliche 0,75 L Sprudelflaschen"

Wir sind gemeinsam mit dem Fachberater durch die Ausstellung gelaufen.

Dann haben wir uns für die grifflose Küche entschieden.

In einer anderen Ausstellungsküche (welche nicht grifflos ist) haben wir dann diesen Getränke-Auszugsschrank 30 cm breite inkl. Flaschenkörbe gesehen und waren begeistert.

Auf Wunsch des Fachberaters sind wir ein paar Tage später extra noch mit einer Sprudelflasche in die Ausstellung gefahren. Dieser hat auch die Flasche in den Flaschenkorb gestellt, welche wir gleich mit bestellt haben.
Nur hat er vergessen! diesen Flaschenkorb einschließlich der Flasche in der grifflosen Küche und deren Auszüge zu probieren.

Das Problem ist ja gar nicht mehr die Klärung! Die Geschäftsführung gibt ja alles zu, die Geschäftsführung entschuldigt sich, die Geschäftsführung nimmt Vorort-Termine wahr.................
 

kuechentante

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Das Problem ist ja gar nicht mehr die Klärung! Die Geschäftsführung gibt ja alles zu, die Geschäftsführung entschuldigt sich, die Geschäftsführung nimmt Vorort-Termine wahr...............

Was ist dann das Problem ?
 

jemo_kuechen

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Dann sollte der Fachberater ernsthaft über seine Berufswahl nachdenken.
Ich kann mit dir schließlich auch nicht dein Golfbag in einem CLS Kombi probeliegen lassen und verkaufe dir aber einen Fiat 500
 

Hackbraten01

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Das Problem ist:

zum Beipsiel:

1. Das Küchenstudio ist erst bereit nachzubessern, wenn wir auf jegliche Garantie und Gewährleistung sowie gerichtliche Schritte verzichten;

2. Das Küchenstudio hat uns einen Abfallsammler für den Spülenunterschrank angeboten und verkauft hat, der in dieser Form und diesem Volumen nicht lieferbar oder einsetzbar ist...................Eine Nachbesserung ist nicht möglich, ein Preisnachlass wird keinesfalls eingeräumt

3......

4......

5.....

Na ja, jetzt ist die Entscheidung gefallen. Morgen bekommen wir den Klag-Entwurf.

Wir werden das Forum auf den Laufenden halten und danken für die doch wertvollen Tipps.
Danke:-)

-
 

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

Letzen Endes können wir hier im Forum rein weg gar nichts für Dich tun...

außer dass Du nun unsere Neugier geweckt hast, kann man eigentlich nicht viel dazu sagen, da uns die entscheidenden Unterlagen fehlen...

ja, vieles von dem, was Du reklamierst ist nun einmal einer industriellen Fertigung geschuldet... ja, wenn es schriftlich fixiert ist, hat der Verkäufer schuld...

dennoch sollte man vieles davon ausbessern oder verbessern können..

aber da Du Dich nun in einem laufenden Verfahren befindest, solltest Du durch Veröffentlichungen in Foren (wie diesem) Deine Position nicht schwächen..

und es genauso halten, wie unsere Ex-Bildungsministerin... und erst einmal dazu schweigen...

mfg

Racer
 

martin

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AW: Klage wegen gravierenden Mängeln

"handelsüblich" ist kein Mass. Findet Dein Gegner eine Flasche im zumutbar entfernten Handel, die passt (er wird finden), hast Du schwarze Karten. Die bessere Definition wäre gewesen "handelstypisch". Am besten wäre gewesen, ein Mass in mm zu definieren.
 

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