AW: Klage wegen gravierenden Mängeln
Ich habe noch mal eine Frage bezüglich der weißen Hochglanzfront:
Wir haben an der Kühlschranktür und dem
Apothekerschrank Wellenspuren im Lack reklamiert. Alle anderen Fronten sind sehr eben.
Weil das Fenster direkt gegenüber von dem Kühlschrank und dem Apothekerschrank ist, bricht sich hier das Licht und dadurch ist es extrem auffallend und ziemlich hässlich.
Bei der Ortsbegehung mit dem Außendienstmitarbeiter der Herstellerfirma wurde dies auch wahrgenommen und eingeräumt.
Folgendes schriftliche Angebot bekamen wir anschließend vom
Küchenstudio : Wörtlich Zitat Küchenstudio:
"Beanstandete "Wellenspuren im Lack" bei dem Kühlschrankbau (Pos. 2) und dem Apothekerschrank (Pos. 4). Nach Begutachtung durch den Außendienst des Herstellers liegt hier kein Materialfehler vor. Diese "Wellenspuren" (man spricht auch hier von Orangenhaut) sind Lieferstandard und technisch bedingt.
Herr.............(Außendienstmitarbeiter Küchenhersteller) hat dem Kunden einen Tausch dieser Fronten aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugesagt. Der Kunde wurde vor Ort darauf hingewiesen, dass die Tauschfronten auch die selbe Optik haben können wie die vorhandenen und es einen Cargenunterschied in der Farbe geben kann. Es wurde vereinbart, dass der Kunde die Tauschfronten vor Ort begutachtet und dann entscheidet ob Sie ausgetauscht werden. Werden die Fronten nicht getauscht akzeptiert der Kunde die Oberfläche der bestehenden Schränke."
(Wir haben zwar keine Vereinbarung vor Ort getroffen, aber ok).
Wer hier im Forum würde dies akzeptieren?
Schon jetzt vielen Dank.