Connihedwig
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Liebe Forum-Mitglieder,
ich bin seit langem schon eine stille Leserin dieser Plattform. Habe die ein oder andere Idee bei der Planung unserer Küche umgesetzt. Jedoch entwickelt sich unsere TraumKüche leider zu einem Albtraum.
wir haben viele Mängel, die wir bereits angezeigt haben und die hoffentlich behoben werden. Aber ein Problem lässt sich nach mehreren Gesprächsversuchen mit dem Küchenstudio nicht lösen. es geht um die Arbeitsplatte . Wir haben eine L-Küche. die Maße in der Auftragsbestätigung stimmen leider nicht mit den tatsächlich angelieferten Maßen überein. (Laut Auftragsbestätigung APL 1 mit 2750 mm und 700 mm/ geliefert wurden 2750 mm und 685 mm; APL 2 mit 1766 mm und 700 mm, geliefert wurden 1756 mm und 700 mm).
meiner Meinung nach hat das küchenstudio bei der Übermittlung der Daten einen Fehler gemacht ( es gibt eine ältere Auftragsbestätigung mit diesen maßen, die später ersetzt wurde) Sie behaupten jedoch, dass seitens des Herstellers die Maße geändert wurden, da sonst der Aufbau unmöglich sei.
das Küchenstudio ist der Meinung, dass die Arbeitsplatte bei einer grifflosen Küche immer und ausschließlich bündig aufgebaut wird. Schließlich seien im Küchenstudio auch nur bündige Grifflos-Küchen zu finden.
Mein Freund und ich wollen aus praktischen Gründen einen kleinen Überhang. Das wäre auch problemlos möglich gewesen, wenn die Arbeitsplatte wie in der Auftragsbestätigung geliefert worden wäre. Flüssigkeiten laufen direkt auf die Fronten. Ich fände es besser, wenn die Fronten so gut es geht, geschützt werden.
weiß jemand, ob der Satz „Grifflose Küchen werden ausschließlich bündig montiert“ wahrheitsgetreu ist. Ist es nicht eine Entscheidung des Kunden, ob es bündig ist oder nicht.
es wird damit begründet, dass ein Überhang beim Greifen in die Griffmulde „ungemütlich“ für die Finger sein könnte. Dieser Einwand ist für mich aber nicht nachvollziehbar. Da ich nicht von oben schräg hineingreife (Da nicht möglich), sondern von vorne waagerecht.
Ich wäre über Rückmeldung dankbar. Der Klageweg macht nämlich keinen Sinn, wenn die Gegenseite tatsächlich damit recht hat, dass es keine grifflosen Küchen mit Überhang gibt und „Wenn es welche gibt, dann ist es ein Planungsfehler“
lg
ich bin seit langem schon eine stille Leserin dieser Plattform. Habe die ein oder andere Idee bei der Planung unserer Küche umgesetzt. Jedoch entwickelt sich unsere TraumKüche leider zu einem Albtraum.
wir haben viele Mängel, die wir bereits angezeigt haben und die hoffentlich behoben werden. Aber ein Problem lässt sich nach mehreren Gesprächsversuchen mit dem Küchenstudio nicht lösen. es geht um die Arbeitsplatte . Wir haben eine L-Küche. die Maße in der Auftragsbestätigung stimmen leider nicht mit den tatsächlich angelieferten Maßen überein. (Laut Auftragsbestätigung APL 1 mit 2750 mm und 700 mm/ geliefert wurden 2750 mm und 685 mm; APL 2 mit 1766 mm und 700 mm, geliefert wurden 1756 mm und 700 mm).
meiner Meinung nach hat das küchenstudio bei der Übermittlung der Daten einen Fehler gemacht ( es gibt eine ältere Auftragsbestätigung mit diesen maßen, die später ersetzt wurde) Sie behaupten jedoch, dass seitens des Herstellers die Maße geändert wurden, da sonst der Aufbau unmöglich sei.
das Küchenstudio ist der Meinung, dass die Arbeitsplatte bei einer grifflosen Küche immer und ausschließlich bündig aufgebaut wird. Schließlich seien im Küchenstudio auch nur bündige Grifflos-Küchen zu finden.
Mein Freund und ich wollen aus praktischen Gründen einen kleinen Überhang. Das wäre auch problemlos möglich gewesen, wenn die Arbeitsplatte wie in der Auftragsbestätigung geliefert worden wäre. Flüssigkeiten laufen direkt auf die Fronten. Ich fände es besser, wenn die Fronten so gut es geht, geschützt werden.
weiß jemand, ob der Satz „Grifflose Küchen werden ausschließlich bündig montiert“ wahrheitsgetreu ist. Ist es nicht eine Entscheidung des Kunden, ob es bündig ist oder nicht.
es wird damit begründet, dass ein Überhang beim Greifen in die Griffmulde „ungemütlich“ für die Finger sein könnte. Dieser Einwand ist für mich aber nicht nachvollziehbar. Da ich nicht von oben schräg hineingreife (Da nicht möglich), sondern von vorne waagerecht.
Ich wäre über Rückmeldung dankbar. Der Klageweg macht nämlich keinen Sinn, wenn die Gegenseite tatsächlich damit recht hat, dass es keine grifflosen Küchen mit Überhang gibt und „Wenn es welche gibt, dann ist es ein Planungsfehler“
lg