Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Santiago

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Ich seh z.Bsp DEINE Unterschrift nicht im Feld (Käufer).
Sind da noch mehrere Seiten dazu ? (Ich seh nur Seite 1/3)

Ebenso kann ich nicht erkennen , was in der Überschrift steht.
Hast Du die abgeschnitten ?

Es steht nicht explizit Kaufvertrag /Auftrag oder Bestellung da .

Guten Morgen zusammen,

meine Unterschrift habe ich bei der Verkäuferin gelassen. In meine Kopie muss ich doch nicht für mich unterschreiben. Ich kann hier leider k Pdf Datein hochladen... ganz ober steht Kaufvertrag & Rechnung leider...

Problem an der Sache ist nun auch noch, dass eine 0%-Finanzierung nicht an ein normales Rücktrittsrecht - wie bei einer Standardfinanzierung mit entstehenden Zinsaufwand- gekoppelt ist.

Was ist wenn Finanzierung steht aber k % dabei?

Liebe Grüße und Danke im Voraus!
J. Santiago
 

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Gatto1

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Er kann es drehen und wenden... wenn es ein Kaufvertrag ist und er hat ihn vor Ort unterschrieben, dann ist es auch egal ob eine eine Finanzierung ist oder nicht.. er hat kein Rücktrittsrecht... das gilt nur für Ferngeschäfte oder Haustürgeschäfte...

Hi Racer,

das stimmt so nicht.
Bei einem Kaufvertrag und einer parallel dazu abgeschlossenen Finanzierung handelt es sich um ein sogenanntes "verbundenes Rechtsgeschäft" (weil ein normaler Kunde den einen Vertrag nicht ohne den anderen hätte abschließen können/wollen). Dabei geht man juristisch davon aus, das wenn eines der beiden "Rechtsgeschäfte" sprich Verträge aufgelöst wird, das andere automatisch ebenfalls erlischt. Da man normalerweise bei Kreditgeschäften per se ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat, führt das dazu, das wenn man vom Kredit/Darlehensvertrag wirksam zurücktritt, in der Folge auch der damit verbundene Kaufvertrag erlischt.
Eine Ausnahme hierzu hat jedoch der europäische Gerichtshof für Darlehensverträge mit 0% Zinsen (für den Endkunden) entwickelt. Hier war das Gericht der Meinung, das Darlehensvertrag und Kaufvertrag KEIN verbundenes Rechtsgeschäft darstellen, da der Endkunde von einem 0%-Kredit nicht zusätzlich belastet wird. Nicht unbedingt einleuchtend, aber aktuell geltendes Recht.
 

Gatto1

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Santiago:
für den Kaufvertrag spielt das keinerlei Rolle.
Aktionspreis wird es gerne genannt, wenn man eine Werbung macht, Hauspreis soll auch nur besser klingen als "Preis".
Rein rechtlich haben die beiden Begriffe weder eine festgelegte Definition, noch sind in in sonstiger Weise irgendwo wichtig.
 

heiteck

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Hallo.

Was also tun? Die Zeit wird knapp. Santiago hat zwar einen Kaufvertrag unterschrieben, in dem steht "Zahlungsplan Finanzierungsvertrag", hat aber keinen (verbundenen) Finanzierungsvertrag unterschrieben, von dem sie (bis morgen) zurücktreten könnte. Was steht denn in den umseitigen AGB dazu?

Gruß, heiteck.
 

Cooki

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Gatto sagte es doch schon:

1. Kaufvertrag unterschrieben ist dran gebunden.

2. mit 0% Finanzierung auch dran gebunden
 

Fantast

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Verbraucherberatung oder Anwalt. Heute noch, mit allen Unterlagen. Alles andere ist Blödsinn.

Ich sehe eher wenig Chancen, aus dem Vertrag rauszukommen. Besser irgendwo in der verwandschaft versuchen, das Geld zu leihen, damit man nicht viel Geld an das Möbelhaus zahlen muss und trotzdem keine Küche hat.
 

Gatto1

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Heiteck: garnichts kann man daran machen (zumindest auf der Grundlage der bisher veröffentlichten Informationen.

Es handelt sich wohl um einen Kaufvertrag (evtl. mit angeschlossener 0%-Finanzierung - was aber nicht so ganz klar ist). Der Kaufvertrag ist unterschrieben und daher bindend.
Ob man die Aussage der Verkäuferin, das es sich nur um ein quasi unverbindliches Angebot handelt (das erst im 2.Termin verbindlich wird) tatsächlich beweisen kann und dies dann als Grundlage für eine Anfechtungserklärung verwenden kann, halte ich persönlich für äußerst fraglich.

Also sollte man versuchen, das Beste draus zu machen - oder die 25%ige Abstandssumme zahlen.

Nachtrag: Da war Cooki schneller ;-)
 

heiteck

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Ich kann keinen Hinweis auf 0%-Finanzierung finden - außer die von santiago berichtete telefonische Aussage der Verkäuferin. Dashalb fragte ich, was in den AGB steht.
 

Santiago

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Vielen Dank für die liebenRatschläge.
Ich werde trozdem Kaufvertrag und Finanzierung widerufen. Die Verkäuferin hat mir gerade telefonisch mitgeteilt:

Sie Sagten mir, Sie wird einen Störnierung selber beantragen und das es sich bis Morgen Zeit in Anspruch nehmen würde bis Sie eine Antwort von den Kundenservice erhält. Diese würde Sie mir per Fax in den nächsten Tagen zukommen lassen. Sie sagten mir dass, ich nur 30,00 € für den Aufmaßtermin zahlen muss. Dieser Termin würde nicht wahrgenommen, da ich noch keinen endgültigen Angebot von Ihr erhalten habe.

Also ich verstehe hier nichts mehr!!!:stocksauer:
 

Santiago

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Preise, Zahlungen und Fälligkeit
1. Bei allen Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise. Ein Abzug oder Skonto ist nicht möglich. Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
2. Barzahlungen erfolgen nur gegen Quittung mit Firmenaufdruck und Unterschrift. Bei Zahlungen mit Schecks, die nur erfüilungshaiber angenommen werden, gilt die Zahlung als am Tage der Einlösung erfolgt. Der Verkäufer haftet nicht für die rechtzeitige Vorlegung.
3. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist die Zahlung spätestens dreißig Tage nach Lieferung fällig. Der Lieferung steht die Mitteilung des Verkäufers über die Lieferbereitschaft gleich. sofern die Lieferung innerhalb der Frist von 30 Tagen aus einem von dem Käufer zu vertretenden Umstand nicht erfolgen kann.
IV. Verzug und Erfiillungsverweigerung des Käufers
1 . im Verzugsfalle ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer des weiteren berechtigt, eine Mahngebühr von Euro 4,50 pro Mahnung in Rechnung zu stellen sowie weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
3. Im Falle des Ännahmeverzuges ist der Verkäufer berechtigt, eine Pauschale für die Koster, einer Einlagerung der Waren in Höhe von 3.00 Euro pro angefangenen m und pro angefangener Woche zu verlangen.
4. Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Erfüllung endgültig, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des Verkäufers befindet und/oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, in allen anderen Fällen in Höhe von 10 % des Kaufpreises.
5. In allen Fällen der Ziffer 4 bleibt das Recht des Verkäufers, einen höheren, konkret nachzuweisenden Schaden geltend zu machen, sowie das Recht des Käufers nachzuweisen, dass überhaupt kein oder eingeringerer Schaden entstanden ist unberühr.

usw.....
 

Santiago

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Ich kann keinen Hinweis auf 0%-Finanzierung finden - außer die von santiago berichtete telefonische Aussage der Verkäuferin. Dashalb fragte ich, was in den AGB steht.

AGB's anbei.. Und nein, es gibt keinen Hinweis auf 0%-Finanzierung..
 

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Snow

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....
meine Unterschrift habe ich bei der Verkäuferin gelassen...

Die telefonische Aussage deiner Verkäuferin deutet m.E. darauf hin, Zeit gewinnen zu wollen.

In deinem Post(#64) schreibst du ein Angebot, laut Verkäuferin, unterschrieben zu haben, dass sich nun aber als Kaufvertrag herausgestellt hat.

Mal so als Gedankenspiel, kannst du eine arglistige Täuschung nachweisen (anwesende Zeugen)?
 

Santiago

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Ja meine Freundin war dabei, Sie hatte auch verstanden das es um einen Angebot geht..
 

Santiago

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

16. Ein Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag ist dann möglich, wenn der Kaufgegenstand vom Hersteller nicht geliefert werden kann (z.B. in Fällen der Insolvenz des Herstellers) oder sonstige bei Vertrags*abschluss nicht vorhersehbare Leistungshindernisse bestehen, die durch zumutbare Aufwendungen des Verkäufers nicht zu überwinden sind.
Gleichzeitig muss der Verkäufer nachweisen, dass er sich anderweitig ver*geb*lich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht hat. Im Fall des Rücktritts des Verkäufers wird dieser den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der gekauften Ware(n) unterrichten. Etwaige schon geleistete Zahlungen sind dem Käufer unverzüglich zurück zu erstatten.

Also Ein Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag ist nicht möglich!!!!?
 

Snow

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Bitte versteh dass nicht als Rechtsberatung, es ist ausschließlich meine Sicht, die ich hier wiedergebe.

Ein freundliches, aber bestimmtes Schreiben an die Geschäftsleitung könnte u.U. hilfreich sein.

Bestehe ggf. auf Herausgabe der Originale, bekräftigt durch die Aussage deiner Freundin.

Vielleicht ein Anhaltspunkt, aber ich betone nochmal, meine persönliche Meinung.
 

kuechentante

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Hätteste ja gleich sagen können, daß oben auf Deiner Kopie Kaufvertrag und Rechnung draufsteht, da hätten wir viel Zeit für Mutmaßungen gespart.
Sorry , aber wenn mir der Verkäufer erzählt , das ist nur ein Angebot , was ich da unterschreibe , und da steht eindeutig Kaufvertrag drauf, dann frag ich mich , ob Du Deine Lesebrille nicht mithattest.
Du bist ein mündiger Bürger und des Lesens mächtig.
Aus der Nummer kommt ihr ohne Stornogebühr nicht raus. Den Anwalt könnt Ihr Euch getrost sparen und das Geld lieber in die Küche investieren.

Betrug nachzuweisen ist äußerst fraglich , zumal Du davon ja eine Kopie ausgehändigt bekommen hast, was Du da unterschrieben hast. (nämlich KAUFVERTRAG)
Anders sähe es da aus, wenn Du nichts in die Hände bekommen hättest , und die Überschrift BEIM UNTERZEICHNEN vom Verkäufer abgedeckt worden wäre, damit Du nicht siehst, was Du unterschreibst.

Andernfalls hätte ich ein ANGEBOT nur unterzeichent , wenn in der ÜBERSCHRIFT steht ---ANGEBOT !!!
Jetzt hast Du nen Kaufvertrag an der Backe , wo draufsteht , Angebot erhalten am .

Edit:
(Ich gebe hier nur meine Meinung wieder , dies ist keine Rechtsberatung)
 
Zuletzt bearbeitet:

Snow

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Die Kopie, die ausgehändigt wurde, so hab ich es verstanden, ist ohne Unterschrift.

Ergo keine Kopie, sondern nur eine Zweitschrift.

Gut, für mich könnte das bedeuten, entweder wurde der Kunde getäuscht, oder er ist tatsächlich zu dämlich (mal sehr mürbe ausgedrückt) dass zu lesen, was er unterschreibt.

Edit:
Mir hat man geraten (bin noch dabei viel zu lernen), unter jeden abgeschlossenen Vertrag den der Kunde unterschreibt als Klausel einzufügen: "Mir meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich...."
 
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