Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

LadyJ

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Hallo

ich weiß jetzt nicht ob es hier reingehört, wenn nicht bitte verschieben.
Wir haben ja am 23.06 unseren Vetrag für die Küche und die dazugehörende Finanzierung unterschrieben. Der Verkäufer bot uns 2 Finanzierungen an, wo wir uns dann für die etwas teuere Rate aber eben mit weniger Laufzeit und besseren Zinsen entschieden haben.
Jetzt schaue ich mir gerade nochmal alle Sachen an und sehe, das er uns die falsche Finanzierung unterschreiben lassen hat. Das war damals schon ein Papier durcheinander beim unterschreiben....
Im Finanzierungsvertrag steht das man innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann?! Müsste ja dann gehen oder?
Wie schaut es dann mit dem Kaufvertrag der Küche aus, kann ich da auch zurücktreten?
Ja ich weiß ist wirklich dumm sich nicht alles genau anzusehen aber jetzt muss nur noch eine Lösung her.


Danke schon mal vorab


LG Julia
 

Nice-nofret

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Tritt schon mal schriftlich zurück und sprich am Montag mit den Leuten.

Die Frage ist doch: was möchtest DU ;D
 

Oldenburger76

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

willst du nur die küche nicht mehr oder nur die finanzierung....??

die finanzierung ist an den kaufvertrag gekoppelt...wenn du die finanzierung widerrufst, dann ist auch der kaufvertrag hinfällig...

wenn´s nur die finanzierung ist, dann ruf bei der bank an, bzw lass deinen KFB das machen und änder die Raten ab. Solche kleinen Fehler können passieren, einfach ansprechen und schon geht alles seine wege...

wenn du eine 0% finanzierung gemacht hat, dann kann man seit kurzem nicht mehr stornieren, neues EU-Recht, weil der Kunde keine Kosten durch die Finanzierung hat, hat er auch kein Widerrufsrecht.
 

Berde

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

wenn du eine 0% finanzierung gemacht hat, dann kann man seit kurzem nicht mehr stornieren, neues EU-Recht, weil der Kunde keine Kosten durch die Finanzierung hat, hat er auch kein Widerrufsrecht.

Gibt es deshalb immer mehr Angebote mit 0% Finanzierung ?

Wenn Du übereilt unterschrieben hast,da die Gier wieder mal größer war als der Verstand*crazy*, kommst du nicht mehr aus dem Vertrag?
 

LadyJ

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Dankeschön an Alle! Nein eine 0% Finanzierung war es zum Glück nicht.
Wenn ich da komplett rauskommme auch aus dem Küchenkauf, würde ich das auch so gerne machen.
Wie gehe ich denn jetzt vor, Rücktrittserklärung faxen oder per Einschreiben an die Bank und morgen früh gleich beim Küchenmann anrufen und sagen das ich zurücktreten werden oder wie stell ich das ganze jetzt an?
Am Mittwoch sind nämlich die 14 Tage rum!


LG Julia
 

Nice-nofret

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

... im Vertrag ist das sicherlich geregelt. Der sicherste Weg ist Einschreiben an die Bank und den Laden
 

LadyJ

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Hätte da noch eine Bitte. Hilft mir jemand das ganze zu formulieren oder meint ihr das ganze ist mit "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich gebrauch von meinem 14-tägigen Rücktrittsrecht gegessen?



LG Julia
 

LadyJ

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Hi nochmal

das ich von der Finanzierung zurücktretten kann steht auch im Vertrag aber vom Kaufvertrag dann auch ???????? Weiß das jemand ganz sicher, im Internet finde ich immer verschiedene Meinungen!
 

tantchen

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Also damals, als ich noch im Messevertrag festhing, hab ich das auch mal als Alternativlösung gefunden: Küche planen lassen und dann aber mit Finanzierung zahlen wollen. Wenn man von dieser zurücktritt, ist der Küchenkauf auch hinfällig. Fragt sich nur, ob der Händler dann auch Schadenersatzansprüche hat oder nicht.
Weil, eigentlich verkauft der Händler ja dann nicht an Dich, sondern an die Bank...

Wieso möchtest Du denn überhaupt vom Vertrag zurücktreten? Stimmt was nicht mit der Planung?
 

ulla

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Hallo Lady, Du hast den Vertrag mit dem Händler abgeschlossen, nehme ich an. Dann ist dieser Dein Vertragspartner. Ist Dein Küchenhändler nicht in der Nähe? Wenn ja, würde ich den Brief persönlich vorbeibringen und mir den Empfang bestätigen lassen.

Unklar ist mir, was Du willst. Ganz am Anfang schriebst Du, der Verkäufer hat sich mit den Raten vertan. Das läßt sich sicher schnell ändern, dann müsstest Du noch nicht einmal zurücktreten (Redet mit den Leuten!).

Später schreibst Du, Du möchtest auch die Küche nicht...das ist wieder eine andere Sache. Da kommst Du m. E. nicht so schnell raus. Aber sprich doch mal mit den Leuten!
 

LadyJ

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Bin halt auch am überlegen ob, ich da alles richtig gemacht habe. Da ist keine Armatur dabei, meine Beleuchtung die ich wollte auch nicht, dann hab ich auch bissl Angst mit den Geräten(Progress, Juno und Airforce) und eben keinen neuen Backofen. Manchmal denk ich ich hab bissl voreilig gehandelt.




LG Julia
 

Michael

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Eigentlich hat es Sascha schon richtig formuliert:

Ist der Kaufvertrag an eine Finanzierung gekoppelt, so ist beim Rücktritt von der Finanzierung auch der Kaufvertrag hinfällig.

§ 358 BGB Verbundene Verträge
 

LadyJ

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Vielen Dank an Euch. Finds echt toll, das man hier so schnell Hilfe bekommt. Werde euch berichten, wie alles gelaufen ist. Würde schon gern die Küche haben nur will ich schauen ob ich noch meine versenkbaren Steckdosen und meine Leuchten mit rausholen kann, wenn ich ihn erzähle das ich eventuell vom Kauf zurücktrete....Mein Mann meinte halt gleich das wir da zurücktreten sollen, weil er uns ja verarscht hätte aber war bestimmt nur versehen....



Lg Julia
 

LadyJ

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

So haben jetzt die Finanzierung umgeändert und die Küche doch genommen. Wollte nur schnell bescheid geben.




LG Julia
 

menorca

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Also alles wird gut, prima!

Und wenn du uns jetzt auch noch die Planung zeigst, dann bewahren wir dich auch noch vor Dingen, an denen hauptsächlich der :kfb: verdient! ;-)

EDIT: habe gerade gesehen, dass du ja schon einen Planungsthread hast, sorry!
 

KW599

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Hallo,

habe ein ähnliches Problem.

Ich habe ebenfalls einen Vertrag unterschrieben aber anschließend die Finanzierung nicht zugesprochen bekommen.

Kann ich aus dem Vertrag raus?

Der Händler (XXXL-Lutz) verlangt eine Aufwandsentschädigung von 25 % des Kaufpreises.

Danke.
 

Nice-nofret

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

Der Vertrag ist an die Finanzierung gebunden, wenn die geplatzt ist, ist auch der Vertrag hinfällig - die versuchen einfach an Dein Geld zu kommen; ich würde nichts zahlen.
 

Oldenburger76

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

hi,

hab ich das so richtig verstanden:
du hast einen kaufvertrag gemacht und zeitgeich online mit dem fachberater einen kreditantrag gemacht ? da wahrscheinlich eine zusage unter vorbehalt
nachdem die bank die unterlagen wie verdienstabrechnungen bekommen haben, haben die abgelehnt?

ist das so abgelaufen ?
steht im unterschriebenen kaufvertrag das wort finanzierung (evtl mit finanzsumme)?

dann wäre der kaufvertrag null und nichtig, denn es ist ein gekoppelter vertrag der eine positive entscheidung der bank gegenüberstehen muss....ist das nicht der fall, dann ist der kaufvertrag hinfällig....

anders könnte es sein, wenn du die ablehnung selbst verschuldet hast, indem du sagen wir mal in den 1-2 wochen nach unterschrift noch woanders einen kredit beantragst hast.....dann trifft das scoring zu, aber das sieht der verkäufer eigentlich nicht, es sei er ruft evtl bei bank an um nach dem grund für die absage zu fragen.
 

KW599

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AW: Rücktritt Küchenkauf/Finanzierung

HI,

leider habe ich den Vertrag nicht vorliegen, den hat der Filialchef um die Sache zu prüfen. Aber ich glaube nicht, dass das Wort Finanzierung drin steht. Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich es finanzieren möchte. Nach Abschluss des KV sind wir in die Abteilung "Finanzierung". Nach Angaben von Einnahmen und Ausgaben hat die Bank den Kredit nicht genehmigt.
Gibt es hierfür einen §???

Ich habe bisher den gefunden
§ 358
Verbundene Verträge
(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.

Dieser trifft nur nicht ganz auf mich zu, weil ich diesen Kredit nicht bekommen habe.
 
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