AW: Rücktritt von Küchenkauf wegen arglistiger Täuschung?
Das Beispiel war ja noch nicht mal billig ... man muß also sagen "nur scheinbar billig" rechnet sich nicht.
Und, wie wir immer sagen, man kauft keine Prozente, "nur heute Preise" oder sonstige Versprechen, sondern man kauft einen Endpreis, der passen muss. Ob das der Standardpreis, ein rabattierter Preis oder was auch immer ist, zählt nicht. Der eine Händler arbeitet halt gleich mit korrekten Preisen und gibt deshalb keinen Rabatt, der andere setzt Mondpreise an und kann deshalb tolle Rabatte anbieten. Im Endpreis unterscheiden sie sich meist nur marginal.
Nur, der eine Käufer kann sagen "ich habe xxx Rabatt bekommen" und steht da mit stolz geschwellter Brust, weil er den Händler "so toll" runtergehandelt hat. Der reibt sich derweil die Hände