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Hallo Forum,
ich habe folgendes Problem mit unserem Küchenbauer:
Wir haben ein neues Haus saniert und dabei auch eine neue Küche angeschafft.
Nach Wahl und Kauf der Küche kam der Aufmasstechniker vorbei und hat alles ausgemessen. An einer Seite vorm Küchenblock ist ein Heizkörper montiert. Während der Umbauarbeiten waren noch keine Thermostatköpfe montiert sondern nur die einfachen Absperrkappen.
Nach Fertigstellen der Arbeiten kam dann die Überraschung: Die Schublade vom Block fängt bei 17,5cm von der Wand an und damit kann der Thermostatkopf nicht montiert werden (dieser würde die Schublade blockieren).
Der Küchenbauer (grosse Kette) besteht darauf das es nicht ihr Fehler / Haftung ist da während des Aufmasses kein Thermostat vorhanden war und man nicht wissen kann das der Kunde auf die Heizung noch ein Thermostatkopf montiert. Ich habe argumentiert das Thermostatköpfe doch wohl Standard sind und laut Gesetz sowieso vorgeschrieben sind. Aus meiner Sicht hat hier der Küchenbauer geschlafen und klar seine Sorgfneuspflicht verletzt (er argumentiert das ich das Aufmass ja als Bestandteil des Auftrags konkludent abgenommen habe und ich den Fehler somit zu verantworten habe).
Als Lösung müsste nun das Ventil umgesetzt werden so das der Thermostat nach unten zeigt (was eh nicht doll ist da die Bedienung so erschwert wird). Kosten dafür möchte ich nicht tragen. Da der Händler Null Bereitschaft zum Dialog zeigt würde ich nun eine Frist zur Nachbesserung setzen und ggfls. anwneulich vorgehen.
Wie seht ihr den Fall?
Beste Grüße
ich habe folgendes Problem mit unserem Küchenbauer:
Wir haben ein neues Haus saniert und dabei auch eine neue Küche angeschafft.
Nach Wahl und Kauf der Küche kam der Aufmasstechniker vorbei und hat alles ausgemessen. An einer Seite vorm Küchenblock ist ein Heizkörper montiert. Während der Umbauarbeiten waren noch keine Thermostatköpfe montiert sondern nur die einfachen Absperrkappen.
Nach Fertigstellen der Arbeiten kam dann die Überraschung: Die Schublade vom Block fängt bei 17,5cm von der Wand an und damit kann der Thermostatkopf nicht montiert werden (dieser würde die Schublade blockieren).
Der Küchenbauer (grosse Kette) besteht darauf das es nicht ihr Fehler / Haftung ist da während des Aufmasses kein Thermostat vorhanden war und man nicht wissen kann das der Kunde auf die Heizung noch ein Thermostatkopf montiert. Ich habe argumentiert das Thermostatköpfe doch wohl Standard sind und laut Gesetz sowieso vorgeschrieben sind. Aus meiner Sicht hat hier der Küchenbauer geschlafen und klar seine Sorgfneuspflicht verletzt (er argumentiert das ich das Aufmass ja als Bestandteil des Auftrags konkludent abgenommen habe und ich den Fehler somit zu verantworten habe).
Als Lösung müsste nun das Ventil umgesetzt werden so das der Thermostat nach unten zeigt (was eh nicht doll ist da die Bedienung so erschwert wird). Kosten dafür möchte ich nicht tragen. Da der Händler Null Bereitschaft zum Dialog zeigt würde ich nun eine Frist zur Nachbesserung setzen und ggfls. anwneulich vorgehen.
Wie seht ihr den Fall?
Beste Grüße