Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Nomad

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Hallo Forum,

ich habe folgendes Problem mit unserem Küchenbauer:
Wir haben ein neues Haus saniert und dabei auch eine neue Küche angeschafft.
Nach Wahl und Kauf der Küche kam der Aufmasstechniker vorbei und hat alles ausgemessen. An einer Seite vorm Küchenblock ist ein Heizkörper montiert. Während der Umbauarbeiten waren noch keine Thermostatköpfe montiert sondern nur die einfachen Absperrkappen.

Nach Fertigstellen der Arbeiten kam dann die Überraschung: Die Schublade vom Block fängt bei 17,5cm von der Wand an und damit kann der Thermostatkopf nicht montiert werden (dieser würde die Schublade blockieren).

Der Küchenbauer (grosse Kette) besteht darauf das es nicht ihr Fehler / Haftung ist da während des Aufmasses kein Thermostat vorhanden war und man nicht wissen kann das der Kunde auf die Heizung noch ein Thermostatkopf montiert. Ich habe argumentiert das Thermostatköpfe doch wohl Standard sind und laut Gesetz sowieso vorgeschrieben sind. Aus meiner Sicht hat hier der Küchenbauer geschlafen und klar seine Sorgfneuspflicht verletzt (er argumentiert das ich das Aufmass ja als Bestandteil des Auftrags konkludent abgenommen habe und ich den Fehler somit zu verantworten habe).

Als Lösung müsste nun das Ventil umgesetzt werden so das der Thermostat nach unten zeigt (was eh nicht doll ist da die Bedienung so erschwert wird). Kosten dafür möchte ich nicht tragen. Da der Händler Null Bereitschaft zum Dialog zeigt würde ich nun eine Frist zur Nachbesserung setzen und ggfls. anwneulich vorgehen.

Wie seht ihr den Fall?

Beste Grüße
 

kuechentante

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Sorry, aber ich glaube Du schießt da mit Kanonen auf Spatzen. Das umsetzen des Thermostates wird da wird wohl weit weniger kosten , als ein Anwalt . Setze um und gut ist. Einen andren Rat kann ich da persönlich leider nicht geben . Zumal man vor Gericht und auf hoher See ......
 

jemo_kuechen

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

So ein Ventil senkrecht zu setzen ist ja nun Peanuts.
Wenn es ein Durchgangsventil ist, brauch ich es eventuell noch nicht einmal zu tauschen.
Vielleicht sollte man mal über konkrete Zahlen reden und diese dann dem Studio mal vorlegen. Eventuell halbe halbe und gut ist es.
Aber gleich mal wieder zum Anwalt rennen.....
 

Michael

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Da gibt es sicher bessere Lösungen als einen Anwalt.
Kannst du mal ein Foto einstellen?

Grundsätzlich denke ich, dass man nur aufmessen kann was auch vorhanden ist. Hier gehört es zur Sorgfneuspflicht des Kunden auf zusätzliche und später zu montierende Dinge hinzuweisen.
 

bibbi

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Sehr grosse Kanone und sehr kleiner Spatz.
Der Aufwand wird sich nun wirklich in Grenzen halten.

LG Bibbi
 

Nomad

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Ich habe nicht vor gleich zum Anwalt zu rennen. Ist gar nicht mein Ding aber meine Erfahrung ist das man damit besser fährt wenn die andere Seite keine Bereitschaft zeigt. Ich hatte sowohl mehrfach schriftlich als auch telefonisch versucht hier eine Lösung zu finden. Aussage des Küchenbauers bleibt: Mein Fehler. Null Entgegenkommen. Ich würde aber natürlich noch eine Frist zur Nachbesserung setzen.

Kosten würde ich mal so auf 200 Euro schätzen. Nur warum soll ich das zahlen wenn vorher ein Profi vor Ort ist und ein Aufmass erstellt? Ich finde es eher peinlich wenn ein Profi übersieht das auf eine Heizung auch ein Thermostatkopf gehört.
 

Gatto1

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Nichts für ungut, aber ich gehe mal davon aus, das der Aufmesser kein Heizungsmonteur war. Insofern konnte und mußte er nicht wissen, ob an der Heizung kleine, große, funkelektrische oder sonstige Thermoregler angebaut werden und ob die rechts oder links nach vorne, nach oben, nach unten oder seitwärts zum Heizkörper angebracht werden würden.
Der Bauherr hat dies aber offensichtlich gewusst und den Aufmesser auf die noch anzubringenden Teile hinweisen können und auch müssen.

Beim Aufmaß kann man nicht alles berücksichtigen, insbesondere wenn es sich wie hier um Anbauteile handelt, die beim Aufmaß noch garnicht vorhanden waren und deren zukünftige Anbringung auch für einen Aufmesser nicht offensichtlich war.
Wäre das Thermostat schon vorhanden gewesen - dann brauchten wir nicht darüber zu diskutieren, ob der Aufmesser einen Fehler gemacht hat.
Wenn die Küche ansonsten vom Mass nicht passen würde - alles wäre klar.

In diesem Fall sehe ich aber kein Verschulden des Aufmessers.
 

Nomad

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Da gibt es sicher bessere Lösungen als einen Anwalt.
Kannst du mal ein Foto einstellen?

Foto kann ich nachliefern wenn ich im Büro bin.

Grundsätzlich denke ich, dass man nur aufmessen kann was auch vorhanden ist. Hier gehört es zur Sorgfneuspflicht des Kunden auf zusätzliche und später zu montierende Dinge hinzuweisen.

Bin ich komplett auf Deiner Seite solange es um Dinge geht die man plant noch zu montieren wie Leitungen, Rohre, Verkleidungen, etc., das kann ja nur der Kunde wissen. Aber das zu einer Heizung ein Thermostat gehört ist doch selbstverständlich und gehört zusammen. Genauso wie auf die Spüle ein Wasserhahn kommt oder an die Tür noch ein Türdrücker.
 

kuechentante

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Türdrücker haben immer die gleiche Position. Thermostate aber nicht. Da gibt's kleine , große , dicke , dünne , manchmal nach vorn oder nach oben unten oder gerade. Manchmal auch gar nix.:rolleyes::rolleyes: In Mietwohnungen kommen manchmal auch noch Fernablesegeräte drauf. Mittlerweile weiß ich das, muss ich aber nicht. Die sind bei Leerstand auch nie drauf . Und 200 Euro find ich ziemlich hoch gegriffen .:-\ Achso und der Wasserhahn kommt manchmal auch aus Wand statt auf Spüle.
 

ulla

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Ich bin kein Jurist, aber aus praktischen Gründen weiß ich, dass manche Heizungen gar nicht verwendet werden, weswegen man die Knöpfe manchmal weg lässt. Ich finde, Ihr hättet das dem Aufmesser sagen müssen. Dieses "das hätte er wissen müssen oder sich denken können" empfinde ich nicht als fair.
 

Tara

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Vom Grundsatz her, finde ich es gut, dass du ehrlich bist und einen Fehler eingestehst.:top:

Zwar bin ich nur Laie, aber derjenige, der das Aufmaß nimmt, nimmt ja nur die Gegebenheiten vor Ort auf. Ich denke auch nicht, dass der fehlende Thermostat unbedingt auffallen muss.
Der das Aufmaß macht, macht ja nicht eure Küchenplanung . Und denkt vielleicht, dass die Heizung stillgelegt wurde und fragt nicht nach?
Warum auch, der Küchenplaner bespricht ja alles mit dem Kunden.;-).

Herauszuhören von den Profis ist, dass sich der Schaden kostenmäßig in Grenzen hält und umsetzbar ist. Da würde ich das Geld in die Heizung investieren und Ruhe ist;-)
 

Cooki

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Ich sehe diesen Fall anders als Ihr.

Fakt ist erstmal wieder eine mangelhafte Kommunikation seitens dem Kunden und dem Verkäufer.

Hier ist jedoch der KFB der Spezialist und nicht der Kunde. Somit hätte vor Bestellung der Küche abgeklärt werden müssen, ob ein Thermostat angebracht wird, wie weit es in den Raum steht oder man hätte dem Kunden eine Vorgabe zur Thermostattiefe geben müssen. Eine Alternative ist auch, die geplante Blendetiefe anzugeben und somit dem Heizungsbauer in die Pflicht zu nehmen, dieses bei der Thermostattiefe zu berücksichtigen.

Ein kleines Anschreiben an an den Kunden, welche Punkte zu erstellen, zu ändern oder zu beachten sind, sind hier Gold wert. Ich handhabe dieses so und solche Probleme und Diskussionen dendieren gegen Null.

Nur der Form halber möchte ich darauf hinweisen, ... ich verkaufe nicht 3 Küchen im Monat ... und solch ein Anschreiben zu erstellen dauert mit Vordruck ca. 5 Minuten.

Für beide Seiten m.M. nach sehr sinnvoll investierte Minuten, welche einem hinterher viel Ärger ersparen, aber auch bei Diskrepanzen den Rahmen und Leistungsumfang abstecken.
 

kuechentante

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Wenn ein Installationsplan vorliegt und die Planungsunterlagen ausgehändigt wurden , dürfte der Abstand wohl ersichtlich sein. Nichtsdestotrotz würde ich für diese Sache wohl keinen Anwalt bemühen.
 

Cooki

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Küchentante, da hast Du Recht, aber den Kunden mitzuteilen, dass das Thermostat nicht tiefer als 20 cm sein darf, ist auch nicht zu viel verlangt, oder?
 

martin

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Ich sehe das wie Cooki. Wenn Dinge unklar sind, dann sollte (muss?) der Verkäufer dem Kunden schon mitteilen, unter welchen Konditionen die Küche voll funktionsfähig eingebaut werden kann.

Die Änderung des Thermostat-Ventils sollte unter 100€ kosten, selbst bei 1 Stunde Anfahrt.
 

semmel

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Richtig, die Kosten dafür sind so gering, dass sich der Ärger nicht lohnt.
Und der Lieferant/Dienstleister macht sich natürlich auch keinen guten Namen, wenn sich so etwas rumspricht.
 

Blumenlady

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AW: Heizung / Thermostat im Aufmass nicht berücksichtigt - wer haftet?

Hallo,
also einen Rechtsanwneu bemühen für ein paar Gewindeumdrehungen , geht ein bisschen weit.
Wir haben schon ein Jahr vor unserem Küchenkauf in der Küche (und ein paar anderen Räumen) Heizkörper tauschen lassen und das Thema Thermostatventil nicht ausführlich mit dem Installateur besprochen. Die neuen Ventile waren viel größer als die neuen! (Es hätte für mehr Geld wohl auch kleinere gegeben, hätte er uns ja sagen können)
Ich bekam mit meiner neuen Küche schon Probleme, und bat den Monteur gleich das Ventil senkrecht zu setzen. Der maulte zwar und sagte, dass es dann nicht so gut funktionieren würde, tat es aber schließlich, es dauerte keine Minute - das kann man eigentlich auch selber machen. (Man sollte wohl aber wohl die Heizung dafür entwässern?) Das Teil ist eh selten an und funktioniert auch so.
LG
Blumenlady
 

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