Rundertisch81
Hallo und guten Abend zusammen,
zunächst hoffe ich einmal, dass es euch allen gesundheitlich wohl ergeht und möchte euch einmal gerne mein Problem mitteilen.
Wir haben uns für einen Festpreis von 5600,- von einem Möbelhaus eine Küchenzeile planen lassen. Die 90cm Korpushöhe war in der Aktion, also haben wir zugeschlagen.
Die Elektrogeräte sollten sich auf Bosch oder Neff einpendeln. Gesagt, getan...
Im Kaufvertrag wurden alle Positionen ohne Einzelpreise aufgeführt.
Nun hat sich der Berater bei uns gemeldet und mitgeteilt, dass der geplante GSP aufgrund der Korpushöhe von 90cm nicht verbaubar sei, da er nicht über eine Schlepptürtechnik verfügt.
Entweder nehmen wir nunmehr einen GSP + ohne geplante Besteckschublade und technisch nicht gleichwertig von AEG oder ein vergleichbares Gerät mit 300,-Aufschlag aufgrund der Schlepptürtechnik.
Ungeachtet dessen, dass wir einen Festpreis vereinbart haben, bin ich der Ansicht, dass sich hier das Möbelhaus einer Kardinalpflichtenverletzung schuldig gemacht hat. Sprich, es ist eindeutig eine Falschberatung erfolgt, aus der wir entweder einen Schaden durch verminderte technische Leistungen oder ein Geldschaden durch Erhöhung von 300,-erleiden.
Wir müssen doch darauf vertrauen, dass die Küchenberater wissen, welche Geräte sie bei einem höheren Korpus verbauen können, genau dafür lasse ich mich ja beraten und ganz nebenbei, für 5900,-hätte ich die Küche nicht genommen.
Der Berater möchte jetzt eine Bestätigung via Email von uns, welche Variante wir wählen werden.
Was haben wir denn nun für Möglichkeiten? Wir fühlen uns gelinde gesagt, völlig verschaukelt. Klingt schon ganz nach einer Masche, um den Preis im Nachhinein nach oben zu treiben, ganz nach dem Motto, "Friss oder stirb".
Vielleicht habt ihr ja einige Tipps für mich, würde mich freuen.
Viele Grüße
Stefan
zunächst hoffe ich einmal, dass es euch allen gesundheitlich wohl ergeht und möchte euch einmal gerne mein Problem mitteilen.
Wir haben uns für einen Festpreis von 5600,- von einem Möbelhaus eine Küchenzeile planen lassen. Die 90cm Korpushöhe war in der Aktion, also haben wir zugeschlagen.
Die Elektrogeräte sollten sich auf Bosch oder Neff einpendeln. Gesagt, getan...
Im Kaufvertrag wurden alle Positionen ohne Einzelpreise aufgeführt.
Nun hat sich der Berater bei uns gemeldet und mitgeteilt, dass der geplante GSP aufgrund der Korpushöhe von 90cm nicht verbaubar sei, da er nicht über eine Schlepptürtechnik verfügt.
Entweder nehmen wir nunmehr einen GSP + ohne geplante Besteckschublade und technisch nicht gleichwertig von AEG oder ein vergleichbares Gerät mit 300,-Aufschlag aufgrund der Schlepptürtechnik.
Ungeachtet dessen, dass wir einen Festpreis vereinbart haben, bin ich der Ansicht, dass sich hier das Möbelhaus einer Kardinalpflichtenverletzung schuldig gemacht hat. Sprich, es ist eindeutig eine Falschberatung erfolgt, aus der wir entweder einen Schaden durch verminderte technische Leistungen oder ein Geldschaden durch Erhöhung von 300,-erleiden.
Wir müssen doch darauf vertrauen, dass die Küchenberater wissen, welche Geräte sie bei einem höheren Korpus verbauen können, genau dafür lasse ich mich ja beraten und ganz nebenbei, für 5900,-hätte ich die Küche nicht genommen.
Der Berater möchte jetzt eine Bestätigung via Email von uns, welche Variante wir wählen werden.
Was haben wir denn nun für Möglichkeiten? Wir fühlen uns gelinde gesagt, völlig verschaukelt. Klingt schon ganz nach einer Masche, um den Preis im Nachhinein nach oben zu treiben, ganz nach dem Motto, "Friss oder stirb".
Vielleicht habt ihr ja einige Tipps für mich, würde mich freuen.
Viele Grüße
Stefan