falsche Griffe durch Tippfehler

AW: falsche Griffe durch Tippfehler

Ich stimme dir grundsätzlich als Händler zu.
Nur kann man das nicht so verallgemeinern finde ich.

Wir hatten einmal einen Kunden der den MP von 200,-€ für die Stangengriffe beim Kaufgespräch aus Preisgründen ausschlug.
Nach Lieferung meinte er dann er hätte die teureren MP-Griffe bestellt.
Das ging natürlich nicht, er hat neue Griffe gg Berechnung bekommen.
Bei solchen Dingen kommt dann der Kaufmann zu Wort :-)

Der Kunde ist König, aber irgendwo sind auch Grenzen.
 
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kann mich mal bitte wer aufklären? was bitte ist eine KundenAB?, lasst ihr euren Kunden die AB prüfen? is das nicht zu stressig für euch? weil wenn er was nicht checkt , fragt er doch euch oder? nee nee wir kontrollieren die AB allein als VKB. Der Kunde unterschreibt uns ja eine Art "checkliste" wo nochmal Ausstattungs- und Designtechnische Sachen durchgegangen werden, bevor er sie unterschreibt. Nach der Liste liegt die Verantwortung alleion bei dem VKB und dem Hersteller.
 
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kann mich mal bitte wer aufklären? was bitte ist eine KundenAB?, ...

Hallo 'Icke',

eine KundenAB ist eine "Auftragsbestätigung für den Kunden, genau so, wie euer Lieferant euch eine Auftragsbestätigung zusendet.

Das ist z.B. nötig, wenn der Kunde tefl. was ändert, dann gibt's ne Auftragsbestätigung mit der rechtlichen Konsequenz, dass jetzt das, was in dieser AB steht, Vertragsinhalt ist. (Mit ner beigefügten Rückantwort kann man's später auch beweisen.

Ich bestätige z.B. jeden Auftrag, u.a. mit der Bitte, alle Angaben nochmals zu überprüfen. Besonders die, die der Kunde besser weiß. Ist Name und Anschrift richtig (geschrieben), stimmen die Telf. Nr. usw. DAS hat schon viel Ärger vermieden.

Gruß Kuhea
 
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dein text, siehe oben


wie ich verstehe es immernoch nicht, der Kunde ändert beim Hersteller was? nicht bei euch? wie haben für sowas einen "sogenannten" Dreisatz. das macht der Kunde aber immer mit dem Verkäufer, nicht mit dem Hersteller. und wieso interessiert eure Hersteller die anschrift und die telefonnummer des Kunden? *sorry, ist keine kritik, sondern einen FRAGE*
 
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Hallo Tino,

hier merkt man wieder wo du arbeitest.;-)

Wenn Du als Kunde etwas bestellst, erhältst du vom Händler eine Auftragsbestätigung.
 
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ja aber der Kunde für den Hersteller, ist bei uns der Verkäufer, und nicht der Kunde, dann ist ja bei uns doch der Kunde König :p wir können nicht sagen STAND DOCH AUF DER AB

aber ma ehrlich, ich kenns auch von meinen EX-Arbeitgebern nicht anders, und ich war nicht nur bei grossen
 
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Dein Kunde (der die Küche kauft) bekommt von dir eine AB (Auftragsbestätigung).
Was hat der Hersteller damit zu tun? Dort kaufst Du und bekommst von dem eine AB.
 
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Dein Kunde (der die Küche kauft) bekommt von dir eine AB (Auftragsbestätigung).
Was hat der Hersteller damit zu tun? Dort kaufst Du und bekommst von dem eine AB.

kriegt mein Kunde nichtvon mir, weil er verlässt sich auf MICH

wir fühen mindestens ein ERSTGESPRÄCH und ein ZWEITGESPRÄCH und in beiden werden Optiken nochmal besprochen, die er jedes mal unterzeichnet. wo liegt das Problem?
 
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Und darum geht es hier....
Wenn er sich auf dich verlässt, kann es mal teuer werden. Und zwar für dich, bzw. deinen AG.
 
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Tino,

Das hat doch mit dem Hersteller nix zu tun.

Der Kunde ändert was an seiner Bestellung. Und in einem seriösen Unternehmen wird das doch auch gemacht, wenn es noch möglich ist.

Kann ja sein, dass er z.B. die Armatur doch noch von Dir haben will, weil er gesehen hat, dass das von Baumarkt nix iss. Dann wird zwischen Dir und deinem Kunden ein rechtgültiger (Änderungs)Vertrag geschlossen. Um das dann beweisfest zu machen, bekommt der Kunde diesen von Ihm mündlich erteilten Auftrag schriftlich bestätigt, damit man was schriftliches in der Hand hat, was im Streifall ein prima Beweis ist.

Das hat mir der AB vom Lieferanten an dich überhaupt nichts zu tun, hat nur den gleichen rechtlichen Wert.

Gruß Kuhea
 
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Mal ne ganz bescheidene Frage. Verrätst Du uns mal Deinen Beruf?

Bin mal gespannt!
 
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und dafür gibt es unseren DREISATZ das ist nichts anderes als ein ÄNDERUNGSVERTRAG. und die Bestätigung unterchreibt er "mir" ja

und um micha gerecht zu werden, VERTRAUEN IST ALLES. wenn wir jedem Kunden ne AB schicken landet die Küche mal schnell bei 12 Wochen, weil die Bestätigung des Kunden nicht schnell genug kommt, und ich brauche die aber um die Lieferzeiten zu genehmigen.
 
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und du bist ganz sicher, dass du schon mal bei einem *Kleinen* gearbeitet hast? :-\
 
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Mal ne ganz bescheidene Frage. Verrätst Du uns mal Deinen Beruf?

Hallo Tino,

bitte versteh meine Frage nicht falsch. :-)

Bei den Küchenverkäufern gibt's immer die Gruppe, die aus der kaufmännischne Ecke kommen und die aus der Geweblichen.

Beide haben ihre "eigenen" Qualitäten, sehen aber naturgemäß die Dinge von verschiedenen Seiten.

War nur neugierig, von welcher Seite Du kommst?

Gruß Kuhea
 
back to topic

back to topic bitte,
wollt ihr für das jetzige Thema nicht nen Thread aufmachen?
zumindest hat es nix mehr mit dem Ursprung zu tun.

@tinolino
wie schon von den Vorrednern gesagt bekommt der Kunde eine von uns erstellte AB in der er genau & für ihn nachvollziehbar auch Nachts um 12 nachsehen kann ob der Verkäufer seines Vertrauens wirklich den Abfallsammler, den STützfuß in Edelstahl o.ä. berücksichtigt hat.

Zudem sind die Positionsnummern der AB mit dem Grundriss gekoppelt. :top:

Wenn der Kunde nicht mehr weiß welcher Griff drin ist, dann kann er uns jeder Zeit fragen, oder er geht an die Grifftafel (z.B. wenn wir im Gespräh sind) & schaut sich seinen Griff anhand der Nummer an.
 
AW: back to topic

Wenn der Kunde nicht mehr weiß welcher Griff drin ist, dann kann er uns jeder Zeit fragen, oder er geht an die Grifftafel (z.B. wenn wir im Gespräh sind) & schaut sich seinen Griff anhand der Nummer an.

das ist ja was ich meine, wenn er was nicht versteht, dann fragt er dich sowieso. Er kriegt von uns eine Auflistung, auf der steht was wir bestellen beim Hersteller. da bei uns AB´s arg unexakt erklärt sind,da steht dann US 60 R und U 60/72/56 R. wie schon gesagt für uns gerade ist es einfacher. Ausserdem ist unser Kunde ja durch die Liste auf dem laufenden, wenn was nicht stimmt, dann bin halt ich schuld und nicht er. unsere Kunden geniessen die Ruhe, weil se viel weniger kontrollieren müssen, zu dem sie in der HAUSBAUphase oder UMZUGSphase sowieso keinen Kopf haben.
 
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ehrlich gesagt versteh ich den Wirbel um die Kunden-Auftragsbestätigung grad nicht!

in unserer Praxis sieht das folgendermaßen aus:

Mit Kaufvertragsabschluss gehen wir ( meine Kollegen und ich mit unserem jeweiligen Kunden) die Küchenplanung im Detail noch einmal durch ( sei es von der planerischen Seite, der Ausstattung oder halt eben der sogenannten Kopfdaten [Front, Korpus, Griff, APL, etc...pp])

Im Nachgang bzw. mit der eigentlichen Bestellung erstelle ich/wir nun auch im selbem Atemzug die Kunden-AB!
In dieser Auftragsbestätigung in Volltextversion stehen bei den Kopfdaten auch die jeweiligen Farben, Ausführungen
(Bsp. Nobilia Griff 900 - Relingstange Edelstahl, oder Nobilia Griff 124 - Metallgriff chrom glänzend / matt)

Hat der Kunde nun eben einen jener Mehrpreisgriffe bestellt, so sind auch die entsprechenden Schränke mit dem Zusatzpunkt versehn - "Mehrpreis Griff"

Zusätzlich enthält die Auftragsbestätigung im Anschreiben die Bitte, dass die Unterlagen kundenseits auch im eigenen Interesse noch einmal zu prüfen sind, ebenso die Bitte, dass sich jener Kunde bei Fragen oder Unstimmigkeiten umgehend mit uns in Verbindung setzt und ausserdem der Hinweis, dass beispielsweise die beiliegenden Installationspläne maßgebend für eine ordnungsgemäße Montage sind!
(Anmerkung: wir haben keinen eigenen Elektro- und oder Sanitärfachmann für die vorbereitenden Installationen - lediglich Empfehlungen -unsere Monteure schliessen "lediglich nur" an!)
hat sich der Kunde vor und auch bei KVAbschluss gegen ein Aufmaß durch uns entschieden, erfolgt zusätzlich der Hinweis, dass damit die Maßgarantie ganz allein bei ihm liegt, er aber diese auf uns legen kann, wenn er sich kurzfristig (noch im änderbaren Bestellprozeß) für ein solches Nachmaß bei uns meldet!

Sicherlich passieren auch dabei Fehler, Zahlendreher etc., die ohne Trara sehr schnell von uns behoben werden, aber desto mehr der Kunde schriftlich bekommt, umso mehr können Fehler vermieden werden und das Ziel aller dürfte jawohl sein, die Reklamationsquote so gering wie möglich zu halten.
Aus Erfahrung kann ich abschliessend eigentlich nur sagen, dass wir mit unserer Handhabung sehr gut fahren, und jeder Kunde, der auf sein Geld achtet, wird auch eine solche Auftragsbestätigung für sich selbst prüfen.

*:knuppel:*Ausnahmen bestätigen die Regel!*:knuppel:*

in diesem Sinne
viele Grüße aus Göttingen
Costinero
 
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zu viel Aufwand, finde ich, das mit den Angaben mit den RGiffen etc, okay, dafür haben wir eine "sogenannte" Checkliste. die Unterschreibt mir der Kunde, und wenn der Griff 900 nicht kommt, bin ich schuld oder der Hersteller. der Kunder verlässt sich auf mich oder den Hersteller. Erog ist er aus der Schuld raus. aber das mag an den "grossen" liegen
 
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mag sein,dass man mich grad falsch verstanden hat, uns geht es vorranging nicht um die frage, wer schuld hat, sondern in erster linie darum, dass jede Kommission möglichst reklamationsfrei, verläuft!

und -so ist es zumindest bei uns - jeder Kunde freut sich, wenn man so das Risíko vermeidbarer Reklamationen im Vorfeld durch Information deutlich verringern kann!


***ich klopf auf holz***
so kann ich beispielsweise bis zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass sich die aufgetretenen Reklamationen für meine Kommissionen - fast ausschliesslich auf defekte /schadhafte Ware oder Falschlieferungen (Bsp. aktuell: bestellt BLANCOAXIA, geliefert BLANCOCLASSIC im BLANCOAXIA-Karton und BLANCOAXIA - Art.Nr)
***ich klopf auf holz***
 
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