Falsche Arbeitsplattenhöhe

Rolf H

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Hallo Zusammen,

Ich hadere seit Wochen ob ich mein Problem hier mal schildern soll oder nicht. Eigentlich will ich nicht streiten aber es ärgert mich zu sehr.

Wir haben eine Küche bei Küche Direkt bestellt. Es war die beste Beratung, aber der Aufbau sehr schwierig:

- falsche Arbeitsplattenhöhe: wir wollten unbedingt 95 Cm Höhe und ins Fenster Laufend, da wir das optisch am besten finden und diese Höhe für mich Rückentechnisch ideal ist (Bandscheibenprobleme). Dies wurde mehrmals angesprochen und uns bestätigt dass das normal ist und man das immer so macht.

- auf dem Kaufvertrag standen 92,5 cm. Uns wurde gesagt dass das egal ist da es ja auf das Aufmass ankommt, und dass die Platte bis auf den Millimeter passt. Zudem dachten wir, dass da noch die Arbeitsplattenhöhe on top kommt (unser Fehler)

- beim Aufmass hat man da nichts gemessen/ falsch gemessen, so dass wir nun eine Arbeitsplattenhöhe von 92cm haben (wir wissen nicht was genau gemessen wurde, sagt man uns nicht). Höher kann man die Küche auskunftsgemäss nicht machen, da U-Form und eine Seite bis zur Drcke hoch geht,

- der Geschäftsführer sagt wir haben nichts schriftlich und bietet uns einen Nachlass von 800€ an, da ja im Kaufvertrag 92,5cm steht…

- die anderen Werte wurden auch noch an die Deckenhöhe angepasst, obwohl es nicht im KV steht und die wurden aus dem Aufmass genommen.

Wie ist hier die Lage? Wir haben uns auf das Aufmass verlassen.

Hat jemand ein Urteil dazu wegen Nachlass (der Monteur weigert sich etwas zu ändern). Wir haben mehrmals angesprochen dass wir es geändert haben wollen aber zur Not! Nebmen wir einen Nachlass.

Bei einem Kaufpreis von T€ 28 ärgert mich sowas wirklich, denn ich habe immer im Hinterkopf dass meine Rückenschmerzen schlimmer werden.

- weitere Punkte: Arbeitsplatte wurde nochmal geteilt, statt 2 Platten nun 3 …. Laut Monteur und Aufmass-Service hätte man die Küche anders aufbauen müssen dann wäre es mit 2 teilen gegangen… wir haben das gleich moniert , aber der Geschäftsführer findet es nicht so schlimm; dann wurden es halt drei Platten; -das Bora Kochfeld hat einen Sprung, wurde sofort moniert aber „man will das Prüfen“. Der Wasserhahn hängt, auch nach dem zweiten Termin konnte das nicht geändert werden,


Wichtig ist mir das Thema Arbeitspkatte:
- gilt hier der Vertrag oder das Aufmass?
- Urteile zum Nachlass wenn man nicht nachbessern kann oder will?

Danke für eine kurze Rückmeldung.

Beste grüsse
Rolf
 

mozart

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Hi,
gibt es denn neben einer Angabe der Arbeitshöhe im Kaufvertrag weitere Zeichnungen, ggf. als Ergänzung zur Auftragsbestätigung?
Man kann die genaue Festlegung der Vermaßung durchaus nach Aufmaß vornehmen, um ggf. Abweichungen zum Planstand bei Verkauf zu berücksichtigen, das machen viele Anbieter so. Aber spätestens bei Auftragsbestätigung/Detailklärung hätte das korrigiert werden müssen.
Auch die Plattenteilung hätte spätestens bei der AB final besprochen werden müssen, das ist ja ein wesentlicher Punkt.
Welche Unterlagen habt Ihr denn ausgehändigt bekommen?
 

Rolf H

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Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher was im Kaufvertrag steht, da finde ich verschiedene höhenangaben. Ich habe diese mal gelb markiert. Wir haben eine holzarbeitsplatte (in der Theke) und eine keramikarbeitsplatte. Nach dem Aufmass haben wir Zeichnungen bekommen, auf denen man sieht, dass die Platte direkt ins Fenster geht. Auf der Zeichnung nach dem Aufmass steht dann Höhe 927 (handschriftlich ergänzt „bezogen auf Ok FFB)…. Wir sind davon ausgegangen dass alles richtig ist, aber nun haben wir einen 2cm Spalt zum Fenster (die man mit WAPs verdecken möchte).

Als die Dame vom Aufmass der APL da war, hat sie uns mitgeteilt, dass man so keine zwei Arbeitsplatten machen kann, da zu weit aufgebaut. Wir haben sofort den montageleiter angerufen und gesagt dass wir zwei Platten wollen (wie wir die auch bestellt hatten), er meinte er übeilegt sich was und hat dann drei Platten beim Keramik platten Hersteller bestellt ohne das mit uns abzustimmen….
Der Geschäftsführer meinte dann wir wollten das ja so….

Danke!
 

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mozart

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Hi,
der Ausschnitt aus der AB wäre ein gefundenes Fressen für jeden RA-und jeden Richter.
Daß es zu leichten Abweichungen kommen kann, liegt in der Natur der Sache. Aber 30mm Differenz sind definitiv zu viel, auch ohne irgendeine Norm, die es speziell hierfür wahrscheinlich auch nicht gibt.
Ich würde Nachbesserung einfordern.
 

Rolf H

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erstmal vielen Dank für die Rückmeldung. Wo kommen denn die 30mm her? Finde die AB etwas verwirrend.
 
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kingofbigos

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Hi,

als Planer oder Geschäftsführer würde ich mir das vor Ort ansehen und vor allem mit dem Kunden besprechen wollen.

War NACH MONTAGE jemand bei Euch? Montageleiter, Geschäftsführer?

Grüße, Rüdiger
 

bibbi

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Vielleicht bekommen wir ja ein paar Bilder ?
Was habt ihr denn für eine Deckenhöhe ?
 

Rolf H

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Rolf H

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Wir haben ein Fenster ums Eck, also komplett verglast. Überall fehlen genau die zwei centimeter, um die man sich verrechnet hat? Die schränke auf der rechten Seite gehen bis zur Decke, deswegen kann man die Küche nicht als Ganzes anheben. Der montageleiter wollte nur mal Bilder sehen und meinte dann da kann man nichts machen, wir machenden einfach WAPs vor dann sieht man nicht dass die Küche zu niedrig ist. Zu den zusätzlichen Schnitten meinte er nur, dass kann man nicht ändern, sonst wäre der Küchenaufbau komplizierter gewesen.,,, wir haben resigniert…. Den Wasserhahn hat man falsch eingebaut, der hat gewackelt.,., wir akzeptieren jetzt den Preisnachlass von 800 € und der Rest muss noch ordentlich nachgearbeitet werden… haben keinen Nerv mehr (toll geplante Küche, schlechte montageleitung)
 

Michael

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Wenn die Arbeitshöhe zu niedrig ist, die rechten Schränke samt Hochschränken aber nicht höher gedreht werden können, halte ich das eher für eine schlechte Planungs- und nicht für eine schlechte Montageleistung.
 
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