Spezialist
- Beiträge
- 5.191
- Wohnort
- Lipperland
Wenn ich am 15.06. von einem Endkunden eine Anzahlung bekommen würde, habe ich diese als Einnahme am 15.06. zu dem dann geltenden Steuersatz zu verbuchen und das wäre in dem Fall 19%, unabhängig der Tatsache, dass die Leistung wohlmöglich später erbracht wird, bzw. die Endrechnung erst im Juli gestellt wird.
Ja, so ist das eben.
Wo liegt denn da das Problem? Das kann man den Kunden doch mit kurzen Sätzen erklären und fertig.
Der Kunde kauft mit Anzahlung im Juni, da zählt noch der alte MwSt Satz, der Rest wird gezahlt nach Juni, das zählt der neue MwSt Satz....
Das passiert doch so im gesamten Handel und nicht nur bei dir.
Und, belaß das bei deiner einfachen Buchführung.... da hast du mehr Vorteile als Nachteile. Ist auch unterm Strich wesentlich günstiger.