Reduzierung der MwSt. ab 01.07.2020

Wolfgang 01

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Wenn ich am 15.06. von einem Endkunden eine Anzahlung bekommen würde, habe ich diese als Einnahme am 15.06. zu dem dann geltenden Steuersatz zu verbuchen und das wäre in dem Fall 19%, unabhängig der Tatsache, dass die Leistung wohlmöglich später erbracht wird, bzw. die Endrechnung erst im Juli gestellt wird.

Ja, so ist das eben.
Wo liegt denn da das Problem? Das kann man den Kunden doch mit kurzen Sätzen erklären und fertig.
Der Kunde kauft mit Anzahlung im Juni, da zählt noch der alte MwSt Satz, der Rest wird gezahlt nach Juni, das zählt der neue MwSt Satz....
Das passiert doch so im gesamten Handel und nicht nur bei dir.

Und, belaß das bei deiner einfachen Buchführung.... da hast du mehr Vorteile als Nachteile. Ist auch unterm Strich wesentlich günstiger.
 

kuechentante

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Ja , diese blöde Inventur nervt mich jedes Jahr.
Bin Bilanzierer.
Und die Bilanzerstellung kostet auch gleich viel mehr , als die EÜR.
Demnächst kommen vom Verband , Handlungsempfehlungen wie am besten zu verfahren ist .
Ich werde berichten.
 

racer

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Wolfgang, es war doch nur ein Beispiel... dafür, dass man als Endkunde die Reduzierung nicht einfach als selbstverständlich voraussetzen kann und das ein Gespräch mit dem Händler zu empfehlen ist !!

Ich habe doch bereits geschrieben, dass ich persönlich am wenigsten von dem zu erwartenden Kuddel Muddel betroffen bin...

kannst also locker bleiben.. :beach:

mfg

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Oldenburger76

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habe heute auch so einen schönen Fall....
gestern Montagebeginn und geplant 4 Tage Montage mit Trockenbau und Co für 25.000,- €
heute morgen ruft der Kunde an, das die Rechnung neu gedruckt haben will aber erst nächsten Monat wenn 16% MwSt gültig sind.
Haben wir gesagt, nein - geht nicht - rechnung ist gedruckt und liegt dem Kunden auch schon vor....
er will den Monteur nach Hause schicken und wir sollten dann in 3 Wochen nochmal wieder kommen mit der neuen Rechnung.....haben gesagt, dann bekommt er den Arbeitsausfall in Rechnung gestellt....
hat sauer aufgelegt, jetzt schickt er ne Mail von wegen:
die Rechnung liegt ja vor aber könnte nichts kontrollieren und alles liegt ja im Haus verteilt und die Arbeitsplattenanlage (liegt vor Ort) will er nicht montiert haben, sondern erst in 3 Wochen....und dann mit Fertigstellung erst die Rechnung.
Lehnen wir natürlich ebenfalls ab....dat Ding wird aufgebaut....der wird Rekla´s suchen um die "Fertigstellung" zu sabotieren und dann eine geänderte Rechnung zu fordern....

wenn ein Kunde vorher nett und freundlich anfragt dann sind wir die letzten die nicht irgendeine Lösung finden, aber auf die Art und Weise mit Forderungen und Co - sorry nein.....

bin mal gespannt was hier so sonst noch kommt ;-)
 

mozart

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Hi,
in unseren Kaufverträgen steht der MwSt.-Satz gar nicht drin.
Da steht nur "incl. gesetzlicher MwSt."
Ich gehe bis jetzt davon aus, daß wir an bestehenden Aufträgen gar nichts ändern müssen.
 
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Uffz... das ist ja ätzend oldenburger. Solche Kunden will aber auch keiner haben und ich weiß wieder warum ich froh bin keinen Kundenverkehr zu haben (lediglich Bürgeranrufe...).

Ich hab grad mal in unseren Vertrag geguckt. Da sind die 19% Mehrwertsteuer extra ausgewiesen.

Wir warten jetzt einfach mal ne Weile ab. Ich vermute ich werde die 19% auf die Anzahlung so lassen müssen und den Restbetrag dann mit 16% in Rechnung gestellt bekommen.
 

racer

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genau, und das sind die Punkte, warum ich dieses Thema überhaupt zum Thema gemacht habe.. zumal, lieber Mozart, wenn bei Euch kein MwSt. Satz drinsteht und ihr einfach 10.000 € schreibt, inkl. MwSt. ohne den Satz der MwSt. zu benennen, die Küche dann aber nach dem 01.07. geliefert wird, lautet der Vertrag immer noch über 10.000 €, da der Kunde das ja unterschrieben hat.. Vertrag ist Vertrag, demnach dürftet Ihr euch über die Differenz freuen, wenn ihr das wollt. Der Kunde dürfte gemäß Vertrag keinen Anrecht auf die Differenz haben.

bleibt spannend...

Gruß

Racer
 

mozart

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Hi,
so ist der Plan.
Dafür schreiben wir jetzt Aufträge auf der Basis von 16% und müssen bei Abrechnung in 2021 19% abführen.
Letztlich rechnet man ja intern ohne MwSt. - die führt der Händler nur ab.

Bemerkenswert fand ich die mail mit dem Wunsch nach zus. 3% einer Kundin, die im Mai gekauft hat, aber genau weiß, daß ihre Küche in 2021 geliefert wird. Die habe ich mit der Gegenfrage nach neuen Preislisten für 2021 beantwortet.
 

racer

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und Oldenburger, bevor ihr richtig Streß mit dem Kunden bekommt, würde ich mir echt überlegen, ob es das Wert ist.. Euch kann es am Ende vollkommen egal sein, da es Euch gar kein Geld kosten wird, ob der Kunde 16% oder 19% bezahlt ist am Ende nur interessant für das Finanzamt. Das sind die einzigen, dei sich am Ende auf die "Hinterbeine" stellen könnten..

da sollte man wohl mal ein kurzes Wort mit dem Steuerberater führen, wie er das sieht, wie das FA das am Ende bewerten wird.. entscheidend ist wohl, wann die Leistung fiskalisch als "erbracht" gilt...

mag der Endkunde auch noch so ein .... sein..

dem Streß kann man und sollte man wohl auch eher ausweichen..

mal so als Tipp unter Freunden.. locker bleiben, sich seinen Teil denken und sollte der Kunde nocheinmal wieder kommen, wegen was auch immer, sollte man es nicht vergessen haben...

Gruß

Racer
 

racer

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das ist ja die Idiotie dabei, dass die Preiserhöhungen vieles davon auch gleich wieder "auffressen" werden.. wir haben die Preiserhöhung von April wegen Corona auf 01.08. verschoben. Der Kunde hat somit genau einen Monat Zeitfenster, danach ist er gefühlt wieder bei den alten Preisen, zumindest für die Möbel... Miele wird wohl auch im viertel/halb jährlichen Rhythmus erhöhen, auch da dürfte die Steuersenkung kaum zu bemerken sein..

mfg

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Nordmann

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Ich gehe bis jetzt davon aus, daß wir an bestehenden Aufträgen gar nichts ändern müssen.

Es geht ja nicht immer um "müssen".
Wenn ihr das fair findet, sich an einer Aktion des Staates zu bereichern, die eigentlich den Kunden entlasten sollte.... :hand-man:
Besonders seriös fände ich das als euer Kunde jedenfalls nicht.

Bei einem Angebot über € 10.000,- inkl. habt ihr netto mit € 8.400,- kalkuliert.
Bei 16% würdet ihr euch € 8620,- nehmen.
 

racer

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@Nordmann

das ist doch gerade der Punkt, über den man hier leidenschaftlich diskutieren kann.. es sagt doch niemand, dass die MwSt. Reduzierug ausschließlich für den Endkunden gedacht ist.

Und wenn der Endkunde nach dem 01.07. kauft, kann man ja immer noch sehen, wie sich die Preise entwickeln.. der Kunde hat ja die freie Wahl, sich für jeden anderen Händler entscheiden zu können, nur nicht, wenn er bereits einen Vertrag unterschrieben hat !

Darüber hinaus, hat der Händler schon während des LockDowns geblutet und wird auch noch mal bluten, wenn die MwSt. wieder erhöht wird.. so gesehen ist Dein Beitrag wohl eher ein grobes Foul als Fairplay..

zumal die MwSt. Reduzierung, die in der Gastronomie beschlossen wurde, einzig und allein für den Erhalt der Gastronomie gedacht ist, da sollte und wird auch wohl nichts beim Endkunden ankommen. Warum sollten die Händler, die Ihre Läden genauso lange wie die Wirte ihre "Buden" zumachen mussten, nicht auch davon partizipieren dürfen ?...

denk mal in Ruhe drüber nach, oder meinst Du, dass alle Händler dekadente und extem wohlhabende Menschen sind, weil bei denen das Geld auf den Bäumen wächst.. ? Dann solltest Du ein Gewerbe anmelden und ein Küchenstudio eröffnen. Konsum anfeuern ist das eine, Arbeitsplätze erhalten ist das andere.. oder ?

Seriös ist doch wohl am Ende, dass man Verträge die man unterschrieben hat auch genauso erfüllt, oder ?

mfg

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Nordmann

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Und umgekehrt haben die Kunden in den letzten Monaten nicht gelitten?

Es soll den Konsum ankurbeln und nicht die Gewinnspanne erhöhen.
Man kann für beide Seiten Argumente finden. Aber da die MWSt. eine Verbrauchersteuer ist, ist die Argumentation schon recht interessant.
Wollte man die Gewerblichen direkt entlasten, hätte der Staat da steuerlich andere Möglichkeiten.

Küchenstudios haben hier halt deswegen eine Sondersituation, weil oft Brutto-Preise ausgewiesen werden. Das macht diese Aktion aber nicht zu eine Händler-Förderung.

@Nordmann
wird auch noch mal bluten, wenn die MwSt. wieder erhöht wird..

Das wäre doch leicht zu verhindern, indem man schlicht mit Netto-Preisen + gültige MWSt. arbeitet und sich in den AGB vorbehält, bei MWSt.-Änderungen diese weiterzugeben.
So wie es im Grunde alle anderen Branchen sowieso machen.
 

isabella

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Also, mein Autohändler gibt mir den Vorteil weiter, ich habe nett gefragt, wir wären uns eh einig geworden, aber es war gar kein Diskussionspunkt. Bestätigt meine insgesamt positive Meinung über den Laden.
 

racer

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mit dem gleichen Eifer, mit dem Du jetzt darauf bestehst, dass bestehende Verträge im Nachheinein verändert werden sollen (weil nur über diese Verträge reden wir hier, niemand wird bei Verträgen nach dem 01.07. dennoch mit 19% MwSt. weiter rechnen, das verbietet schon der Wettbewerb) werden am Ende auch die Kunden, die am 01.12. eine Küche kaufen es für selbstverständlich halten, dass der MwSt. Satz zu gelten hat, der gerade bei der Unterschrift aktuell ist. Die Erfahrung hat jeder Händler bereits hinreichend gemacht, weil MwSt. Erhöhungen hatten wir schon öfter..

mfg

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Nordmann

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Zuletzt 1998 und 2007, so weit ich weiß.
Da war das Thema bei den Verbrauchern aber nicht so präsent wie heute, wenn es diese Aktion nur 6-12 Monate gibt.

Und hier werden keine "Verträge verändert", der Vertragsinhalt und die Netto-Summe bleiben identisch.

Ich verstehe deine Sicht vollkommen, es bleibt jedoch eine Verbrauchersteuer, die eure Kunden dazu bewegen soll, heute zu kaufen und morgen liefern zu lassen.

Dass es zum Ende der Aktion Übergangsprobleme geben kann, wird wohl so sein, hat aber nichts mit meiner Sicht oben zu tun. Das betrifft ja nicht nur Küchen, sondern alles mit Lieferzeiten. Und da muss natürlich eine Lösung gefunden werden.
 

racer

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Ja, so einfach mit Nettopreisen plus MwSt. ist dass dann auch nicht, weil die Preisangabeverordnung im Einzelhandel da sehr genaue Vorschriften hat. Wenn das so möglich wäre, gäbe es Preisschilder im Einzelhandel da stünde sehr fett der Nettowert drauf und dann stünde etwas kleiner der MwSt. Satz oder Betrag drauf. Um das zu verhinden, müssen Gesamtpreise gemacht werden, die alles beinhalten und keine Nettopreise plus MwSt..

das ist ja am Ende auch der Punkt auf den sich Endkunden beziehen im ungekehrten Fall, schließlich haben Sie zu einem festen Betrag inkl. Steuer gekauft und wenn es nun zu Ihrem Nachteil ist, will man es auf einmal verbiegen.. ?

fair ist anders und Vertrag ist Vertrag..

mfg

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racer

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ich habe für die hier beschriebene Situation jedenfalls großes Verständnis, denn in meinen Augen ist der Vertrag der zwischen dem Kunden und dem Händler geschlossen wurde, das einzig ausschlaggebende.. und wenn da lediglich drinsteht, das der Preis am Ende die MwSt, beinhaltet, ohne den Prozentsatz zu benennen, dann ist dieser Vertrag aus meiner Sicht nicht veränderungswürdig... da er nach dem 01.07. immer noch lediglich die MwSt. beinhaltet..

mfg

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Nordmann

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Da suchst du dir jetzt aber deine Wahrheit zusammen.
Ein Zug-um-Zug-Geschäft beim Edeka mit der Bestellung einer Küche / eines Autos usw. zu vergleichen, funktioniert so nicht.

Dein "fair" ist also, dass der Händler sich die Marge erhöht. Mein "fair" ist das eben nicht ;-)

Wenn ich Händler wäre, würde ich mir alleine aufgrund der Außenwirkung zumindest überlegen, dem "Alt"-Kunden proaktiv (mit deinen Argumenten) anzubieten, sich die Ersparnis zu teilen.
 
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