mangelhafte DAH montiert - Hersteller soll reparieren

BundR

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Hallo zusammen,

irgendwie geht es doch weiter obwohl ich schon glaubte, dass mit der Nachbesserung der Fugen in der AP Schluss sei ;-)

Unsere NEFF DAH hatte die Bedienblende mit dem Touchfeld von Werk aus falsch verklebt bzw. verschweißt gehabt. Das ist offensichtlich beim Einbau nicht aufgefallen. Leider fiel mir das auch erst ein paar Tage später nach Einzug ein, dass am Symbol mit der Glühbirne der Lüfter der DAH eingeschaltet wird und am EIN Symbol das Licht ein und aus geht.

Da unser KFB ratlos war und es kein Montagefehler beim Einbau der Küche war, wurde der NEFF Kundendienst von unserem KFB beauftragt.

Es kam der Neff Techniker bastelte eine halbe Stunde rum, ich musste ständig in Keller wegen Sicherung rein und Sicherung raus usw. und am Ende meinte der NEFF Techniker eben, dass die Blende schon von Werk aus falsch zusammengebaut wurde und er kann repariert werden, aber dafür ist ein Ersatzteil notwendig und 2 (!) Techniker müssen für 100 min (!) zu mir kommen.

Ich finde das nicht so prickelnd, da ich meine, dass ich Anrecht auf eine neue Haube habe und nicht möchte, dass ich etwas neu kaufe und bevor ich das Teil richtig nutzen kann erst zwei Leute zwei Stunden daran rumbasteln müssen. Hinzu kommt, dass er die Haube ganz schön versaut zurückgelassen hat. Die ganzen Edelstahlfelder sind nicht nur verfingert sondern auch noch verschmutzt.

Ich habe jetzt die Befürchtung, dass mein KFB reparieren lassen möchte und nicht die Haube tauschen möchte, da er das am Telefon (unmittelbar nach dem der Techniker weg war) so hat verlauten lassen.

Ich bin der Meinung, die DAH hätte erst gar nicht eingebaut werden dürfen von den Monteuren des KFB somit habe ich Anspruch auf eine neue Haube und nicht eine an der rumgebastelt wird, bevor sie zum ersten mal im Einsatz war.

Was meint ihr?
 

Wolfgang 01

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Es ist egal welche Meinung man vertritt.
Rechtlich verhält sich KFB und Hersteller wohl korrekt.
Es muß nicht zwingend ausgetauscht werden, eine Reparatur reicht aus.
 

BundR

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dann frage ich mich wie fähig der KFB ist, wenn er eine mangelhafte Haube einbaut...
 

KüchenOlli

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Je nun. Der KFB baut gar keine Hauben ein, der plant und verkauft Küchen und Geräte. Und der packt die auch nicht vor Lieferung zu dir aus, um alles zu überprüfen. Genauso wie jeder andere Händler das auch nicht tut.

Jetzt ist an deiner Haube ein falsches Bauteil vom Hersteller verbaut worden. Das ist ärgerlich. Der Händler muß das Problem beheben.

Als Käufer hast du grundsätzlich die Wahl, eine Nachbesserung oder eine Nacherfüllung (= Lieferung eines Neugerätes) zu verlangen. Allerdings kann der Händler eine Nacherfüllung ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig wäre. Im Falle eines durch einfachen Austausch eines Kleinteils zu behebenden Mangels ist das vermutlich der Fall.

Dann gibt es als letzte Lösung Wandlung: du kriegst dein Geld zurück, hast dann aber auch keine DAH.

Nach der Reparatur muß das Gerät natürlich in einen mangelfreien Zustand sein (nicht verkratzt, verbeult, verschmutzt, oder sonstwie beschädigt). Ist das nicht, geht das Spiel von vorne los.

Oliver
 

BundR

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Der KFB hat nicht nur die Küche für mich geplant und an mich verkauft, sondern auch die Montage der Schränke und der Elektrogeräte an mich verkauft. Die Haube kam in einem Karton direkt an unsere Adresse. Dort wurde sie von den Monteuren ausgepackt und eingebaut und sicherlich auf Funktion überprüft.

Und spätestens da hätten die Monteure sehen müssen, dass da etwas nicht in Ordnung ist. Nicht aber weiter machen und ein paar Tage später dann die Haube an den Mauerkasten anschließen usw.

Wenn ich KFB wäre, kann ich doch nicht ein defektes Teil beim Kunden einbauen, es einschalten, sehen, dass da etwas nicht stimmt und es dann erst einmal so lassen.

Laut Kundendienst muss die gesamte Frontblende mit der Elektronik dahinter getauscht werden und diese Arbeit muss von 2 (!) Monteuren, die 2h (!) dafür benötigen, durchgeführt werden. Für mich ist das schon nicht mehr ein "Austausch eines Kleinteils".

Wandlung wird auch nicht gehen, weil die Küche einschließlich der Elektrogeräte als Gesamtpaket gekauft wurde und nicht jede Position - wie z.B. die DAH - mit Einzelpreis aufgeführt wurde.
 

Boschibär

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@KüchenOlli
Fast richtig. Der Kunde hat das Recht auf Nacherfüllung und kann wählen zwischen Reparatur und Neulieferung.
Der Händler kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aber die Neulieferung ablehnen und reparieren. Die Nacherfüllung kann er nicht ablehnen ;-)
 
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Boschibär

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@BundR
Wenn die gesamte Frontblende inkl. Elektronik getauscht wird, dann ist das so, als ob dein Auto eine neue Windschutzscheibe bekommt. Es wird ein defektes Teil entfernt, dafür ein heiles eingebaut.
In diesem Sinne ist es keine "Reparatur" als solches. Du bekommst Deine Neulieferung. Halt nur in Teilen ;-)
 

BundR

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Vom Prinzip mag das stimmen, ich sehe es eher so, dass mir der Händler ein Auto auf den Hof stellt, bei dem der Motor kaputt ist und zwei Wochen später den Motor tauschen möchte.

Es wäre ja alles kein Problem, wenn die DAH zunächst mängelfrei geliefert worden wäre und dann der Mängel später aufgetreten wäre, wenn die DAH schon in Betrieb gewesen wäre.

@Boschibär
Vom Autoverkäufer erwarte ich aber, dass wenn ich ein neues Auto bekomme, ich nicht erst einmal das Auto mit defekter Windschutzscheibe bekomme und später wird diese dann getauscht.

Ich glaube, ganz so einfach ist es nicht. Warum soll ich etwas neues kaufen, dass defekt kommt und an dem erst einmal rumgebastelt wird. Hat für mich einen sehr komischen Beigeschmack
 

martin

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"Rumgebastelt" wird da sicherlich nicht, sondern fachgerecht instand gesetzt.
 

Boschibär

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Ich glaube hier rauschen Realität und Erwartungshaltung aneinander vorbei.

@BundR, Dir haben bereits mehrere (Fach-)Leute hier gesagt, dass das der richtige und angemessene Weg ist.
Wenn Du einen Neuwagen bestellst und bei der Überführung die Windschutzscheibe durch einen Steinschlag springt, bekommst Du auch nur eine neue Scheibe. Oder würdest Du da auch Neufertigung und -lieferung des Autos verlangen?
 

bibbi

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Und hier geht es nun wirklich nicht um den Ausfall einer Herz-Lungenmaschine in einer Intensivstation.
Das defekte Teil wird ersetzt,du hast keine Nachteile bezüglich irgendwelcher Garantieleistungen,also was soll's.
LG Bibbi
 

Uta

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Ich habe den Eindruck, diejenigen die hier geantwortet haben kommen aus dem Küchenfachhandel und machen es sich einfach. Im BGB steht drin, was für Ansprüche man hat. Einfach mal in den § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln) rein sehen und in die dort genannten Paragraphen, das könnte sehr erhellend sein. Das ist keine Rechtsberatung, das ist ein Lesetip. :2daumenhoch:

In diesem Zusammenhang verstehe ich die Einstellung nicht, der Käufer müsse die Reparatur erdulden, wenn sie für den Verkäufer einfacher ist (vereinfacht ausgedrückt). Wo ist für den Verkäufer das Problem? Der hat die Haube doch ebenfalls vom Hersteller erworben und kann insofern ebenfalls geltend machen daß sie mangelhaft ist und eine neue Haube verlangen. Dem Verkäufer entstehen da doch eigentlich keine Kosten. Wenn überhaupt die Reparatur bevorzugt wird, dann könnte ich mir lediglich vorstellen, daß der Hersteller drauf bestehen könnte. Aber für den ist es sicher auch einfacher eine neue zu liefern als 2 Monteure da 2 Stunden dran rum schrauben zu lassen.

Der Verkäufer täte auch gut daran, dem Kunden eine neue Haube zukommen zu lassen, weil dies für den Kunden einfacher ist und er nicht das Gefühl hat für den vollen Preis ein lediglich repariertes Gerät zu erhalten. Es soll aber Händler geben, die sich wegen ein paar EUR Ersparnis oder aus Bequemlichkeit die Kunden vergraulen. Wer in seiner Region ein Alleinstellungsmerkmal hat, der kann sich das vielleicht leisen, wer das nicht hat, der verliert ggf. seine Kunden. Wenn er sich das leisten kann. Ich als Verbraucher ziehe dann meine Konsequenzen und kaufe dort nicht wieder.

Es kann immer Pannen geben, wichtig ist, wie der Händler dann mit der Sache umgeht. Und danach entscheide ich dann, ob ich den Laden weiterempfehle oder das Gegenteil mache...
 

bibbi

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Wir haben es uns nicht einfach gemacht,sondern sachlich erläutert das in diesem Fall das defekte Teil (komplette Lichtleiste mit Elektronik)ausgetauscht wird.
Ein Austausch des kompletten Gerätes wäre hier unsinnig und damit unverhältnismässig gewesen.
 

Boschibär

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Ich zitiere:

In diesem Sinne heißt es in § 439 Absatz 3 BGB: „Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung…"

Zitatende

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Uta

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Ich will ja nicht kleinlich sein, aber wieso ist es für den Verkäufer unverhältnismäßig eine neue Haube einzubauen? Weil er dann den Ärger mit dem Hersteller hat und so hat ihn der Kunde? Ok, man kann sich auf den Standpunkt stellen, als Verkäufer. Als Kunde stehe ich auf dem Standpunkt, daß man mir die Arbeit zumutet die man sich selbst sparen möchte. Die Monteure, für die der Händler haftet, haben es sich einfach gemacht und nicht geprüft ob die Haube funktioniert, das fällt auf den Händler zurück. Wenn der es sich einfach macht und dem Kunden den Ärger aufdrücken will, kann er damit vielleicht durch kommen. Wenn er klug ist, macht er es nicht. Es sei denn er will den Kunden verlieren oder ist der einzige Händler im Umkreis von 500 km.

Aber ich habe schon gemerkt, daß hier zu diesem Thema überwiegend aus Händlersicht argumentiert wird.

Man kann aber auch als Kunde versuchen sich durchzusetzen. Ich war damit bisher erfolgreich. Man sollte sich aber nicht scheuen auch mal in der obersten Etage "anzuklingeln".
 

martin

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Das läuft ein bißchen anders: der Händler muss den Hersteller überzeugen, dass er eine neue Haube liefert. Die springt ja auch nicht von alleine an die Wand. Die Kosten für Anlieferung und Montage bleiben in den allermeisten Fällen am Händler hängen. Traurig ist im konkreten Fall, dass Unstimmigkeiten zwischen Hersteller und Händler auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden.
 

KüchenOlli

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der Händler muss den Hersteller überzeugen, dass er eine neue Haube liefert.

Ja und? Das Liefern neuer Geräte ist ist dessen Hauptgeschäftsfeld ;-)
Der liefert so viele neuen Hauben, wie immer du willst. Bestellung schicken, Rechnung bezahlen, fertig.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Händler und Hersteller können dem Endkunden völlig egal sein.

Oliver
 

Uta

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Die vertraglichen Beziehungen zwischen Händler und Hersteller können dem Endkunden völlig egal sein.

Oliver

Aber leider nicht immer, denn diese haben Auswirkungen auf das Verhalten des Händlers gegenüber dem Kunden, wie ich selbst schon feststellen mußte als wir ein Gerät was nicht so funktionierte wie es sollte (aber offenbar nicht defekt war) zur Reparatur geben sollten und dann 4 Wochen hätten drauf warten müssen. Die Begründung wieso der Händler es zunächst nicht zurück nehmen wollte war, daß sie mit dem Hersteller diesbezüglich keinen Vertrag haben. Problem für mich war: wenn ich einen Teichschlammsauger kaufe, dann sollte der auch Teichschlamm saugen und nicht nur das Wasser umrühren (das hätte ich mit einer Harke oder einem Stock viel einfacher und billiger machen können). Und Ende Oktober brauchte ich das Teil nicht mehr.
Teure Geräte haben wir bei dem Baumarkt dann nicht mehr gekauft, nun gibt es ihn nicht mehr, von wegen "Geht nicht, gibt's nicht!"...
 
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