Mangelhafte Messeküche

Max32

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Hallo liebe Community,

Ich bin neu hier und möchte mir einen Rat zu meiner Küche holen.

Ich habe diese über eine Messe gekauft "Lieferung ohne Montage", da wir unsere alte Küche auch selbst aufgestellt haben und ja...den Wahnsinn haben wir erst bei der Lieferung gesehen.

.) Kratzer in den Seitenhäuptern der Hochschränke
.) zu kurze Sockelladen (knapp 11cm zu kurz) - Die Bestellliste zeigt 555mm Tiefe, unsere hören bei 445mm auf.
.) die Tiefe der Innenladen stimmt nicht mit den uns bestätigten (60cm tiefe Innenladen wurden uns versprochen
.) Drehtüren sind nicht angeschlagen (Bestellt wurden fertige Schränke zum Zusammenstellen und keine losen Platten ohne eine Bohrung, welche mit Papierband an die Schränke geklebt sind)
.) Die Rückwand unter der dem Backofen ist nicht in der Nut des Hochschrankes eingefügt, sondern nach vorne gesetzt und mit Kunststoffwinkeln angeschossen - Grund lt. Hersteller ist die Hinterlüftung

Nachdem die Reklamation der Ware nichts gebracht hat, haben wir einen SV eingeschalten, der die Küche als mangelhaft bewertet hat. Da dieses Gutachten belächelt wurde und wir nun vor Gericht sind, wurde ein neuer SV eingeschalten, der die Küche zu 90% mit OK bewertet - was für uns absolut unverständlich ist. Da wir mittlerweile vor Gericht sind, ziehe ich es mal vor keine Dokumente hochzuladen.

Kann uns hier vlt. jemand Tipps geben, wie wir hier vorgehen können?

SG
Max
 

Michael

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Hallo Max,

um welchen Küchenhersteller handelt es sich?

55,5 cm scheint mir die Korpustiefe zu sein. Dass ein Sockelschubkasten dann nicht die gleiche Tiefe haben kann erscheint mir schlüssig.

Das Gleiche gilt für 60cm tiefe Innenladen. Geht ja bei der Korpustiefe nicht.
 

Nice-nofret

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Dieses Forum ist keine Rechtsberatung, sondern wir beraten bei Küchenplanungen... Juristen gibt es hier m.W. keine, welche Rechtsberatung anbieten.
 

racer

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eigentlich haben wir keine Informationen bekommen, aus denen wir hier irgendwas beurteilen können.. wir wissen nicht, wer der Hersteller ist und wir kennen den Vertrag nicht.

Messeküche kann auch ein Prototyp sein, der so gekauft wurde, wie er dort stand. "Gekauft wie gesehen" sozusagen..

Dieser Thread ist darüber hinaus auch für Dritte derzeit vollkommen ohne Wert. Wenn hier nicht mehr Informationen folgen, dient er nur dazu den Platz auf dem Server etwas kleiner zu machen. Mehr leider nicht..

darüber hinaus, sind wir in diesem Fall (offensichtlich laufendes Gerichtsverfahren) sicherlich gut damit beraten, uns da nicht allzusehr einzubringen..

also, werde einfach mal etwas konkreter und definiere das, was Du als fehlerhaft bezeichnest mal genauer, bzw. mach mal ein paar Bilder

mfg

Racer
 

kingofbigos

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laufendes Gerichtsverfahren - da kann das Forum nichts beitragen.

Grüße

Rüdiger
 

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zu kurze Sockelladen (knapp 11cm zu kurz) - Die Bestellliste zeigt 555mm Tiefe, unsere hören bei 445mm auf.
.) die Tiefe der Innenladen stimmt nicht mit den uns bestätigten (60cm tiefe Innenladen wurden uns versprochen
ggf. ein Kommunikationsfehler .
M.Wissens gibt es gar keine EXAKT 60 tiefen Auszüge.
Gemeint ist hier sicherlich für 60-er Stellmaß , << dann ist der Korpus hier 555 tief , die Innenladen , da die Rückwand wegen Hinterlüftung zurückgesetzt ist , sind dann nur 455 .. das kommt hin .. je nach Hersteller, welcher UNS nicht bekannt ist.

und würde dementsprechend keinen Mangel bedeuten
) Drehtüren sind nicht angeschlagen (Bestellt wurden fertige Schränke zum Zusammenstellen und keine losen Platten ohne eine Bohrung, welche mit Papierband an die Schränke geklebt sind)
... ein versierter Monteur weiß das . Das ist üblich.

.) Die Rückwand unter der dem Backofen ist nicht in der Nut des Hochschrankes eingefügt, sondern nach vorne gesetzt und mit Kunststoffwinkeln angeschossen - Grund lt. Hersteller ist die Hinterlüftung
je nach Geräteangabe kann das so erforderlich sein ... oder auch nicht.
Wurde gar kein Gerät angegeben (was ich mir vorstellen kann , weil die ev. selbst besorgt wurden aufgrund der Eigenmontange.. ??) ist auch das üblich.(eben Standard geliefert)

.) Kratzer in den Seitenhäuptern der Hochschränke
ggf. der einzig zu reklamierende Mangel

Ansonsten üben wir hier keine Rechtsberatung aus.
Du hast ja schon die Gerichte bemüht .


Beim nächsten Mal nicht an der falschen Stelle sparen und Komplettlieferung bestellen.
 
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