Lebensgefahr! Gaskochfeld zu nah an Gassteckdose montiert

Wanom

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Hallo Ihr Lieben,

erst mal vielen Dank für dieses tolle Forum, ich wüsste sonst nicht wen ich um Rat fragen soll. Vorgestern wurde unsere neue Küche eingebaut. Dafür haben wir ein Möbelhaus mit Planung, Lieferung und Montage beauftragt. Ein Aufmaß wurde auch durchgeführt, also das volle Programm.

Wir kochen mit Gas und es sollte ein Gaskochfeld in der Arbeitsplatte montiert werden, und zwar so, dass ein Gasmonteur es mit einem Gasschlauch anschließen kann. Allerdings hat der Küchenmonteur keine entsprechende Aussparung in der Arbeitsplatte gemacht. Somit ist ein Anschluss nicht möglich.

Gaskochfeld Anschluss nicht möglich - Keine Aussparung in der AP.jpeg


Als ich den Monteur darauf angesprochen habe, meinte er sein Chef hat es ihm verboten und ich solle das mit dem Möbelhaus klären. Das Möbelhaus war sichtlich irritiert und hat zuerst verlangt, dass eine entsprechende Aussparung durchgeführt wird. Doch nach einigem hin und her, stellte sich heraus, dass es wohl zu gefährlich ist und der Abstand vom Brenner zum Gasschlauch zu klein ist. Zusätzlich meinte der Monteur eine Aussparung für den Anschluss sei nicht im Plan.

gas2.jpeg

signal-2022-10-11-111118_002.jpeg


Für mich war der Fall klar, hier wurde ein falscher Sicherheitsabstand eingeplant und die Position der Gassteckdose bzw. vom Schlauch wurde gar nicht berücksichtigt. Das ist besonders ärgerlich, da das Gaskochfeld ein kritischer Punkt bei der Planung war und wir ihn mehrfach detailliert besprochen haben. Dem Möbelhaus war bekannt, wie der Anschluss erfolgen soll und mir wurde zugesichert, dass alles so hergerichtet wird, dass man die Geräte nur noch anschließen brauch. Wir haben uns mehrfach über die Tiefe der Arbeitsplatte unterhalten und ich meinte noch, wären 70 cm nicht sicherer, daraufhin wurde mir gesagt, nein 65 cm seien genug. Doch die Arbeitsplatte ist an dieser Stelle nur 63 cm tief, also selbst das wurde falsch gemacht.

Nun will man davon nichts mehr wissen und mir wurde gesagt, ich solle eine Firma beauftragen, die den Rest macht. Zusätzlich wurde mir mitgeteilt, man bräuchte eine spezielle Arbeitsplattendurchführung, von der nie die Rede war und um die ich mich kümmern soll. Die nötige Aussparung in der Arbeitsplatte sei ebenfalls mein Problem.

Doch die Sache wird noch schlimmer. Heute habe ich mich mit insgesamt drei Gasmonteuren unterhalten und ihnen die obigen Bilder gezeigt. Die Reaktionen waren wie folgt: "Jenseits von Gut und Böse", "Kompletter Wahnsinn", "Gassteckdose ist im Flammenbereich, hier besteht LEBENSGEFAHR", "niemand wird Ihnen das Gaskochfeld so anschließen".

Also selbst irgendeine Arbeitsplattendurchführung würde nichts bringe, da die Gassteckdose nach Aussagen der Experten eine thermische Sicherung hat, die einfach schmelzen würde. Kurzum, die Gassteckdose muss unter die Arbeitsplatte verlegt werden! Dazu muss also ein Teil der Küche demontiert werden, ein Fachmann muss die Arbeiten durchführen, danach neue Montage. Möglicherweise müssen sogar die Fliesen aufgeschlagen werden, um die alte Gassteckdose abzuklemmen usw.

Die können doch nicht einfach behaupten, sie hätten keinen Fehler bei der Planung gemacht und das ganze Problem auf uns abladen? Ich bin hier mit den Nerven wirklich am Ende und ich hoffe jemand weiß Rat, wie in so einer Situation zu verfahren ist.


Verzweifelte Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Michael

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die Gassteckdose muss unter die Arbeitsplatte verlegt werden!
So ist das leider, oder zum Glück.
Normalerweise sollte es reichen den Unterschrank unter dem Kochfeld zu entnehmen um die Arbeiten auszuführen. Das musst du jetzt selbst in die Hand nehmen weil dir das Möbelhaus nicht helfen kann.
Solange Inkompetenz nicht strafbar ist hast du aus meiner Sicht auch keine Handhabe gegen den Händler. Im Vertrag steht sicher nicht, dass der Gasanschluß durchgeführt wird.
 

mozart

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Das zeigt das Dilemma, in dem sich viele Planer im unteren Preissegment befinden.
Der Verkäufer wird natürlich gewusst haben, daß hier Arbeiten an Wand und Gasanschluss erforderlich werden-die nicht vom Küchenstudio gemacht werden.
(Solche Durchführungen gibt es als Notlösung für Wasseranschlüsse, nicht für Gas)
Er hat offenbar bewußt den damit einhergehenden Aufwand verschwiegen, um den Abschluss nicht zu gefährden.
Küchen für 5000€, zu denen sich u.U. weitere 800€ Handwerkerkosten addieren, finden mitunter einfach nicht statt.
Also sprechen viele Verkäufer lieber erst nach dem Abschluss (oder gar nicht) über falsch sitzende Steckdosen, zu kleine Abluftbohrungen, zu niedrige Fliesenspiegel, zu wenig abgesicherte Anschlüsse...und was sonst noch so an Unwägbarkeiten den Kauf verhindern könnte.
 

kuechentante

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Das Montageunternehmen hat völlig korrekt gehandelt und Bedenken angemeldet.
Die wollen schließlich nicht mit einem Bein im Knast stehen.
Dem Möbelhaus ist anzukreiden, dass beim/nach Aufmaß nicht auf die ZWINGEND notwendige Verlegung des Gasanschlusses hingewiesen wurde.

Ob man die Planung dann hätte anders gestalten können, entzieht sich unserer Kenntnis.
ich nehme mal an, dass da vorher ein Standherd angeschlossen war, wo der hochgeklappte Deckel das abgeschirmt hat.

Ansonsten bin ich ganz bei @mozart.
 

isabella

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Und wenn man dem Kunden vorab erzählt, was nicht klappt oder noch notwendig ist, ist der Kunde ob der Frechheit entrüstet und droht mit dem Rechtsanwalt wie im Nachbarthread…

Wie Entrepreneure gerne sagen… es ist einfacher, sich danach zu entschuldigen als vorher um Erlaubnis zu bitten…
 

Wolfgang 01

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Für mich war der Fall klar, hier wurde ein falscher Sicherheitsabstand eingeplant und die Position der Gassteckdose bzw. vom Schlauch wurde gar nicht berücksichtigt.
Den Fehler hat das Möbelhaus verschuldet und muß natürlich auch für die Behebung die Kosten dafür tragen. Was sonst.

Der/die Berater*in (:-)) hat das Kochfeld an eine Stelle eingeplant, wo es gar nicht sitzen darf. Ob nun ein Anschluß des Kochfeldes vereinbart war oder nicht, spielt erstmal gar keine Rolle.

Du kannst die Küche nicht nutzen, und somit ist es ein Mangel, den du nicht hinnehmen mußt.

Hast du schon alles bezahlt...?
 

Wanom

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Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Den Fehler hat das Möbelhaus verschuldet und muß natürlich auch für die Behebung die Kosten dafür tragen. Was sonst.

Danke für deine Antwort. Meinst du damit auch die Kosten für die Verlegung der Gassteckdose? Das ist ja nun nötig geworden.

Hast du schon alles bezahlt...?
Ja, das war leider nötig, andernfalls hätten die die Küche nicht montiert.

Hast du vielleicht eine Idee, wie man hier konkret vorgehen sollte? Die behaupten ja quasi, dass sei nicht ihr verschulden und mein Problem. Ich will ja nicht gleich mit Anwälten drohen usw. Mein Anliegen ist es die Sache friedlich, schnell und fair zu lösen.
 

Wolfgang 01

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Die Küche ist ja nur, wenn überhaupt, eingeschränkt nutzbar. Du kannst die Kochstelle nicht benutzen, die Situation, wo sich die Anschlußdose befindet, war dem Möbelhaus bekannt.

Mehr Argumente braucht es nicht. Das ist nur meine Meinung, und ersetzt natürlich nicht die Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes o.ä..
Ich würde schriftlich bemängeln und eine 14 tägige Frist zur Behebung setzen. Per Einschreiben, zusätzlich Email ans Möbelhaus und natürlich mündlich vortragen. Mit Zeugen.
 

kuechentante

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Der/die Berater*in (:-)) hat das Kochfeld an eine Stelle eingeplant, wo es gar nicht sitzen darf.
Wo steht das ?

Die Gassteckdose war schon dort vorhanden .

Also ist die Sache die, dass man spätestens beim Aufmaß darauf hätte hinweisen müssen, dass das Ding versetzt werden muss...auf Kundenkosten.
Was kann der Berater dafür, dass das Ding da sitzt ?
Hat der Kunde das im Planungsgespräch von Anfang an so angegeben, dass das Teil da sitzt ?

Ggf. hätte er dann umplanen müssen .. aber das entzieht sich unserer Kenntnis , ob das überhaupt möglich gewesen wäre., und ob das so gelaufen ist.
Fakt ist, der Monteur hat korrekt gehandelt.

GGf ist das auch Vermietersache, wenn die Gassteckdose nicht gesetzeskonform verlegt ist.
Aber bestimmt ist es nicht die Sache des Händlers, es sei denn es wurde eingepreist.

Aber wir verstehen uns hier nicht als Rechtsberatung und dürfen dies auch nicht.
Dazu musst Du ggf. einen Anwalt befragen.
 

Wolfgang 01

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Das muß nirgendwo stehen, weil es offensichtlich so ist.

Das Aufmaß wurde doch vom Möbelhaus vorgenommen, somit stand die Position, also die Istposition vom Gasanschluß fest.

Und an dieser Stelle darf das Gaskochfeld halt nicht sitzen.
Da das Möbelhaus ja jetzt selber "irritiert" war, bezeugt doch schon deren Kompetenz oder, wie in diesem Fall, die Inkompetenz.

Und das hat nichts mit dem Preis der verkauften Küche zu tun.
Natürlich ist es für die Verkäuferseite immer das Einfachste entstandene Probleme auf den Kunden abzuwälzen.

Ich glaube aber, wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte, der Kunde Recht bekommt, und nicht das Möbelhaus.
 

mozart

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Hi,
wenn das Kochfeld an der jetzigen Position nicht sein darf, sollte es an eine andere Position gelegt werden. Also neue APL (kostenlos) nachliefern und die Zeile so umstellen, daß es irgendwie geht. Die Küche dürfte so natürlich nicht besser werden.
Daß der Händler nun die Kosten für die naheliegende und notwendige Verlegung der Gassteckdose übernimmt, sehe ich nicht. Die Bereitstellung der notwendigen baulichen Einbauvoraussetzungen für die Küche ist immer noch Aufgabe des Kunden.
 
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