Wolfgang 01
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Da würde ich mal mit dem Händler sprechen. Wenn jetzt schon die Oberschränke aufquellen kann ja nicht wirklich von einer für diesen Bereich üblichen Benutzung ausgegangen werden.
Und das sollte ja wohl so sein.
Schließlich nutzt du die Küche um Essen zuzubereiten, die örtlichen Gegebenheiten waren bekannt.
Da ist meiner Meinung nach auch der Händler in der Pflicht.
Und das sollte ja wohl so sein.
Schließlich nutzt du die Küche um Essen zuzubereiten, die örtlichen Gegebenheiten waren bekannt.
Da ist meiner Meinung nach auch der Händler in der Pflicht.