Muss hier mal was rein werfen.
Worin besteht der Unterschied zwischen:
B-Ware
Ausstellungsstück (selbst erklärt)
Vorführgerät
und warum macht Miele daraus einen Unterschied zwecks Garantiebedingungen?
Denn wie hier schon zuvor gepostet, liest sich das so, als würde man
Garantie immer nur dann bekommen, wenn auch vom authorisierten Fachhändler gekauft wurde.
I. Dauer und Beginn der Garantie
1. Die Garantiezeit beträgt für Hausgeräte 24 Monate und für Professionalgeräte 12 Monate.
2. Die Frist beginnt jeweils mit dem Kaufdatum, welches von dem Miele Fachhändler oder dem autorisierten Miele Kundendienst auf der Garantiekarte vermerkt sein muss. Durch Ersatzlieferung aus Garantiegründen tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.
II. Voraussetzung der Garantie
Miele & Cie. leistet Garantie für solche Maschinen und Geräte, bei denen nachweislich folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die Maschinen und Geräte wurden von einem Miele Fachhändler in der Bundesrepublik Deutschland bezogen.
2. Die Maschinen und Geräte sind in der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt.
Auf Nachfrage wird es so erklärt, das so ein Gerät zuvor nicht in Betrieb sein darf. Erklärt dann, warum keinen Aussteller. Wobei das Vorführgerät doch auch in Betrieb ist. Siehe Miele Showroom.
Die Garantie läuft ab Rechnungsdatum.
Garantie gibt es NICHT auf Ausstellungsgeräte.
Man weiss nicht genau, ob es Garantie auf B-Ware gibt, da Miele selbst aber B-Ware verkauft, müsste Garantie gegeben sein. 100% beantworten konnte man das aber nicht.
Und scheinbar völlig egal ob vom authorisierten Fachhändler oder nicht.
Ich verstehe das jetzt gar nicht mehr
Was stimmt denn nun?
Wenn es die 2 Jahre Garntiezeit ab Rechnungsdatum gibt, müsste man auch auf 5 oder 10 verlängern können, richtig?
Denn eigentlich steht dort das selbe:
1. Die Maschinen und Geräte wurden von einem Miele Fachhändler in der Bundesrepublik Deutschland bezogen.
Google spuckte nur dieses Thema dazu aus.