Hi,
ich neige ja nicht dazu, den Anbieter grundsätzlich für jedwede Fehler verantwortlich zu machen-aber hier scheint der Fall doch glasklar zu sein. Mindestens 2 echte Anfängerfehler, die zu mindestens 2 handfesten Mängeln führen.
Es ist völlig unerheblich, ob die Küche bereits in Produktion ist. Kann der Händler nicht liefern, was er euch verkauft hat, muß er eine funktionierende Lösung anbieten-und zwar kostenlos.
Wenn er schlau und kundenorientiert ist, stellt er die Küche zum vereinbarten Termin so weit, daß Ihr kochen könnt und ergänzt später die fehlenden Komponenten. Dazu muß er aber jetzt mit euch sprechen.
Fehler passieren. Es ist auch nicht verwerflich, daß der Anbieter zunächst eine kostensparende Lösung präferiert. Stimmt der Kunde dem nicht zu, muß er eben in den sauren Apfel beißen.
Hatte ich neulich auch-ein 145er-Kühler passte um wenige Millimeter nicht in die vorgesehene Nische, einen 140er wollte der Kunde nicht akzeptieren. Die mail der Sachbearbeitung hat mich wegen Urlaub verpasst, jetzt können wir uns mit dem Hersteller streiten, ob er hätte auf Abruf stellen müssen-oder meine Vertretung die mail lesen.....
Ergebnis sind 4 neue Schränke, alle mit Höhenänderung, damit die Linienführung erhalten bleibt. Die 4 produzierten gehen in die Tonne.
Für solche Fälle gibt es Vertreter, die dem Händler einen Sonderpreis für die Nachlieferung einräumen.