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Meint ihr Schwabenschwanz?
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Wer also Silikon verwendet und es zum Zivilprozeß kommt, hat also im Umkehrschluss seine "eigene" Norm vor Gericht zu verteidigen.
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jetzt möchte ich hier nochmal aus gegebenem Anlass nachfragen:
1. dürfen zwischen den verbundenen Arbeitsplatten Ritze sein, in die ich einen Zettel schieben kann oder muss dieser Riss mit Kleber oder Silikon verschlossen werden?
2. Der Spülenausschnitt in der Arbeitsplatte, muss der versiegelt sein oder darf ich da ungehindert Späne ablösen können?
3. Ausschnitte aus dem Korpus unter der Spüle, müssen die irgendwie behandelt sein?
Gibt es da ggf irgendwas schriftliches worauf ich mich beziehen kann? Ich bekomme nämlich Freitag besuch vom Kundendienst und kenne gerne meine "Rechte" (ohne jemandem was böses zu wollen!!!)
Gruß,
jenny
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Wenn weder Spüle noch Kochfeld schon montiert sind, ist das ggf. Aufgabe des Monteurs dieser Teile....oh danke samy, das war ja schonmal ausführlich!!
Ist übrigens nicht so, dass ich einzelne Späne abzupfe, sondern dass, wenn ich mit dem Finger über die Schnittstelle gehe, den Säge/Holzstaub an den Fingern habe- daher gehe ich davon aus, dass da gar nichts stattgefunden hat....