red71
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Servus,
leider gab es bei unserer Küche schon während der Montage etliche Probleme, wodurch die Küche erst einmal nicht vollständig fertig montiert wurde. Ich habe eine APL deren Stoss in ca. 10 cm Entfernung von der Spüle ist. Da ein anderer Teil der APL nicht passte wurde diese nur lose auf die Schränke gelegt, damit man hier wenigstens arbeiten kann, bis die neue Platte eintrifft. Somit wurden die NRW aber auch nicht mit Silikon abgespritzt. Nun ist , genau an dem Stoß beim Waschbecken, die APL aufgequollen, bevor überhaupt alles fertig montiert wurde. ( Warte leider bis heute noch auf eine Lösung vom Küchenhaus)
Dies hatte ich, per Bild meinem Küchenhändler mitgeteilt und damals ( wir basteln seit fast 12 Wochen an der Küche rum) wurde mir mitgeteilt, dass sich die Monteure das beim nächsten mal anschauen.
Nachdem sie da waren, teilten sie mit, dass , nach Rücksprache mit dem Küchenhaus, die Platte nun komplett ausgetauscht wird.
Da es sich aber um ein Muster handelt, welches gerade ausgelaufen ist, müssten wir uns eine neue Platte aussuchen. Der 2. Teil der Platte, der der eigentliche Grund für die Reklamation war, konnte gerade noch nachgeliefert werden. Leider hatte man, aus irgendeinem Grund, das Maß bei der Nachbestellung verändert und somit passte diese Platte sowieso nicht. Damit war klar, dass alle Platten sowieso ausgetauscht werden müssen.
Nun fahr ich ins Küchenhaus und muss mir erzählen lassen, dass der "normale" Weg so geht, dass
die APL ausgetauscht wird und ein Sachverständiger feststellt, ob es ein Montagefehler und ein Bedienungsfehler ist. Durch die Blume wollte er mir nun eigentlich mitteilen, dass es wohl das Risiko gibt, dass ich an der quellenden APL schuld bin und damit kein kostenloser Austausch stattfinden kann. Aufgrund der vielen anderen Probleme und Verzögerungen hat er es sich, aus meiner Sicht, aber nicht wirklich getraut es so offen zu sagen.
Ich hab ihm darauf hin erst einmal klar zu erkennen gegeben, dass ich nach meinem Verständnis jetzt so oder so eine neue APL auf Kosten des Hauses bekomme, da die Platte , aufgrund der Massfehler, nicht mehr passt und eine Nachlieferung des Musters nicht möglich ist. Desweiteren möchte ich bei der neuen Lösung den Stoss nicht mehr in der Nähe des Waschbecken haben, um hier ein mögliches Risiko zu vermeiden. Da ich nun mittlerweile seit 12 Wochen Termine setzte die nicht eingehalten werden, Nachbesserungen immer wieder zu neuen Fehlern führen und ich letztendlich meine Wunschküche garnicht mehr bekommen kann, da diese Platte eben nicht mehr exisitiert, frag ich mich, ab wann ich hier einen Schadensersatzleistung und Verzugsleistung beanspruchen kann.
Hier noch ein paar Bilder
leider gab es bei unserer Küche schon während der Montage etliche Probleme, wodurch die Küche erst einmal nicht vollständig fertig montiert wurde. Ich habe eine APL deren Stoss in ca. 10 cm Entfernung von der Spüle ist. Da ein anderer Teil der APL nicht passte wurde diese nur lose auf die Schränke gelegt, damit man hier wenigstens arbeiten kann, bis die neue Platte eintrifft. Somit wurden die NRW aber auch nicht mit Silikon abgespritzt. Nun ist , genau an dem Stoß beim Waschbecken, die APL aufgequollen, bevor überhaupt alles fertig montiert wurde. ( Warte leider bis heute noch auf eine Lösung vom Küchenhaus)
Dies hatte ich, per Bild meinem Küchenhändler mitgeteilt und damals ( wir basteln seit fast 12 Wochen an der Küche rum) wurde mir mitgeteilt, dass sich die Monteure das beim nächsten mal anschauen.
Nachdem sie da waren, teilten sie mit, dass , nach Rücksprache mit dem Küchenhaus, die Platte nun komplett ausgetauscht wird.
Da es sich aber um ein Muster handelt, welches gerade ausgelaufen ist, müssten wir uns eine neue Platte aussuchen. Der 2. Teil der Platte, der der eigentliche Grund für die Reklamation war, konnte gerade noch nachgeliefert werden. Leider hatte man, aus irgendeinem Grund, das Maß bei der Nachbestellung verändert und somit passte diese Platte sowieso nicht. Damit war klar, dass alle Platten sowieso ausgetauscht werden müssen.
Nun fahr ich ins Küchenhaus und muss mir erzählen lassen, dass der "normale" Weg so geht, dass
die APL ausgetauscht wird und ein Sachverständiger feststellt, ob es ein Montagefehler und ein Bedienungsfehler ist. Durch die Blume wollte er mir nun eigentlich mitteilen, dass es wohl das Risiko gibt, dass ich an der quellenden APL schuld bin und damit kein kostenloser Austausch stattfinden kann. Aufgrund der vielen anderen Probleme und Verzögerungen hat er es sich, aus meiner Sicht, aber nicht wirklich getraut es so offen zu sagen.
Ich hab ihm darauf hin erst einmal klar zu erkennen gegeben, dass ich nach meinem Verständnis jetzt so oder so eine neue APL auf Kosten des Hauses bekomme, da die Platte , aufgrund der Massfehler, nicht mehr passt und eine Nachlieferung des Musters nicht möglich ist. Desweiteren möchte ich bei der neuen Lösung den Stoss nicht mehr in der Nähe des Waschbecken haben, um hier ein mögliches Risiko zu vermeiden. Da ich nun mittlerweile seit 12 Wochen Termine setzte die nicht eingehalten werden, Nachbesserungen immer wieder zu neuen Fehlern führen und ich letztendlich meine Wunschküche garnicht mehr bekommen kann, da diese Platte eben nicht mehr exisitiert, frag ich mich, ab wann ich hier einen Schadensersatzleistung und Verzugsleistung beanspruchen kann.
Hier noch ein paar Bilder