APL quillt nach nicht fertiggestellter Montage auf

red71

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Servus,

leider gab es bei unserer Küche schon während der Montage etliche Probleme, wodurch die Küche erst einmal nicht vollständig fertig montiert wurde. Ich habe eine APL deren Stoss in ca. 10 cm Entfernung von der Spüle ist. Da ein anderer Teil der APL nicht passte wurde diese nur lose auf die Schränke gelegt, damit man hier wenigstens arbeiten kann, bis die neue Platte eintrifft. Somit wurden die NRW aber auch nicht mit Silikon abgespritzt. Nun ist , genau an dem Stoß beim Waschbecken, die APL aufgequollen, bevor überhaupt alles fertig montiert wurde. ( Warte leider bis heute noch auf eine Lösung vom Küchenhaus)
Dies hatte ich, per Bild meinem Küchenhändler mitgeteilt und damals ( wir basteln seit fast 12 Wochen an der Küche rum) wurde mir mitgeteilt, dass sich die Monteure das beim nächsten mal anschauen.
Nachdem sie da waren, teilten sie mit, dass , nach Rücksprache mit dem Küchenhaus, die Platte nun komplett ausgetauscht wird.
Da es sich aber um ein Muster handelt, welches gerade ausgelaufen ist, müssten wir uns eine neue Platte aussuchen. Der 2. Teil der Platte, der der eigentliche Grund für die Reklamation war, konnte gerade noch nachgeliefert werden. Leider hatte man, aus irgendeinem Grund, das Maß bei der Nachbestellung verändert und somit passte diese Platte sowieso nicht. Damit war klar, dass alle Platten sowieso ausgetauscht werden müssen.

Nun fahr ich ins Küchenhaus und muss mir erzählen lassen, dass der "normale" Weg so geht, dass
die APL ausgetauscht wird und ein Sachverständiger feststellt, ob es ein Montagefehler und ein Bedienungsfehler ist. Durch die Blume wollte er mir nun eigentlich mitteilen, dass es wohl das Risiko gibt, dass ich an der quellenden APL schuld bin und damit kein kostenloser Austausch stattfinden kann. Aufgrund der vielen anderen Probleme und Verzögerungen hat er es sich, aus meiner Sicht, aber nicht wirklich getraut es so offen zu sagen.

Ich hab ihm darauf hin erst einmal klar zu erkennen gegeben, dass ich nach meinem Verständnis jetzt so oder so eine neue APL auf Kosten des Hauses bekomme, da die Platte , aufgrund der Massfehler, nicht mehr passt und eine Nachlieferung des Musters nicht möglich ist. Desweiteren möchte ich bei der neuen Lösung den Stoss nicht mehr in der Nähe des Waschbecken haben, um hier ein mögliches Risiko zu vermeiden. Da ich nun mittlerweile seit 12 Wochen Termine setzte die nicht eingehalten werden, Nachbesserungen immer wieder zu neuen Fehlern führen und ich letztendlich meine Wunschküche garnicht mehr bekommen kann, da diese Platte eben nicht mehr exisitiert, frag ich mich, ab wann ich hier einen Schadensersatzleistung und Verzugsleistung beanspruchen kann.

Hier noch ein paar Bilder

IMG_2324 (Medium).JPG IMG_2325 (Medium).JPG IMG_2326 (Medium).JPG
 

Nice-nofret

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das Design gefällt mir, schade dass es das nicht mehr gibt.

Schadensersatz? Wir sind hier keine Rechtsberatung - aber im Zweifel hat man gem. dt. Recht keinen Anspruch auf Schadensersatz in solchen Fällen, sondern der Händler hat das Recht Nachbesserung leisten zu können.
 

red71

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Ja, das Muster hat mich an die Küche meiner Oma erinnert, fand ich total super. Damit war ich aber scheinbar der einzige, da der Herstellt extra nochmal gefragt hat, ob der Kunde sicher diese Platte haben will :w00t:


Klar gibt es das Recht der Nachbesserung. Nur auch dieses läuft irgendwann aus.
Ich mach jetzt seit 10 Wochen, seit dem ersten Monatagetermin rum. Bei jeden Nacharbeiten tauchen wieder neue Probleme auf. Mülleimer wurde extra ausgemessen , wie tief er sein darf. Natürlich wird er tiefer geliefert und die Türe geht nicht ganz zu.
Konsolen wackeln, Blenden fehlen. Jetzt war ich nochmal beim Händler um endgültig die Probleme zu klären und er wollte heute vorbeikommen. Pustekuchen, natürlich wurde kurzfristig jemand krank und er musste dringend ins Geschäft. Also auf Abend verschoben, natürlich kommt heute keiner mehr.
Ganz ehrlich, da lass ich mir doch bald die Arbeiten von jemand anderen machen und stelle es dem Küchenhaus in Rechnung.
Wie gesagt, Schadensersatz ist nicht wirklich gefragt, es gibt aber nun mal einen Verzugsschaden. Ich Idiot wusste schon, warum ich nicht die komplette Rechnung vor Lieferung zahlen wollte. Der Händler hat natürlich kein Problem, da er ja die ganze Kohle schon kassiert hat.


Leider muss ich jetzt wohl mit einer anderen leben, was mich wieder dazu bringt, dass ich unterm Strich nie die Leistung erhalten werde, die ich bestellt habe.

Ich bin gespannt wie es weiter geht, da ja immer noch im Raum steht, ob ich selber am aufquillen Schuld bin. Das fänd ich noch den Hammer, wenn die wirklich die Diskussion starten wollen.
 

Michael

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Naja,

es sollte wohl unstrittig sein, dass die APL aufgequollen ist weil sie nicht ausreichend bzw. überhaupt nicht gegen Feuchtigkeit gesichert gewesen ist.
Man kann dir nicht zwei rohe Spanplatten in Spülennähe ansetzen und keinen Schutz gegen Feuchtigkeit vornehmen.
Es kommt immer mal vor, dass zwei Arbeitsplatten nicht verbunden werden können weil eine davon evtl. falsch ist. Aber dann kann man wenigstens mit einem Klebestreifen Feutigkeit abhalten. Das sieht nicht schön aus, aber es hilft die Platten zu erhalten.

Die rechtlichen Aspekte würde ich mit einem Anwalt klären. Wir dürfen das nicht und ich wüsste auch nicht wo anzusetzen wäre.
 
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