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Soo, ich gebe mal wieder was der Anwalt gesagt hat.
Zunächst nochmal der Sachverhalt:
Wir haben dem KFB den Grundriss der Küche gegeben. Der KFB hat die Maße falsch übernommen und den Raum zu groß dargestellt. Am Ende der Planung haben wir den Vertrag unterschreiben und danach die Unterlagen erhalten. Die geplante Küche ist also zu groß für den Raum.
Die Rechtsfolge: Der Küchenkaufvertrag kann angefochten werden, da ein Erklärungsirrtum vorliegt. Damit ist der Vertrag von Anfang an nichtig und dem Küchenstudio steht natürlich auch kein Anspruch mehr zu.
Bei Fehlplanungen des Küchenstudio kommt man also problemlos aus dem Vertrag raus.
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung sondern nur die Wiedergabe dessen, was der Anwalt in meinem Fall gesagt hat.
Zunächst nochmal der Sachverhalt:
Wir haben dem KFB den Grundriss der Küche gegeben. Der KFB hat die Maße falsch übernommen und den Raum zu groß dargestellt. Am Ende der Planung haben wir den Vertrag unterschreiben und danach die Unterlagen erhalten. Die geplante Küche ist also zu groß für den Raum.
Die Rechtsfolge: Der Küchenkaufvertrag kann angefochten werden, da ein Erklärungsirrtum vorliegt. Damit ist der Vertrag von Anfang an nichtig und dem Küchenstudio steht natürlich auch kein Anspruch mehr zu.
Bei Fehlplanungen des Küchenstudio kommt man also problemlos aus dem Vertrag raus.
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung sondern nur die Wiedergabe dessen, was der Anwalt in meinem Fall gesagt hat.