Küche falsch geplant

Soo, ich gebe mal wieder was der Anwalt gesagt hat.
Zunächst nochmal der Sachverhalt:

Wir haben dem KFB den Grundriss der Küche gegeben. Der KFB hat die Maße falsch übernommen und den Raum zu groß dargestellt. Am Ende der Planung haben wir den Vertrag unterschreiben und danach die Unterlagen erhalten. Die geplante Küche ist also zu groß für den Raum.
Die Rechtsfolge: Der Küchenkaufvertrag kann angefochten werden, da ein Erklärungsirrtum vorliegt. Damit ist der Vertrag von Anfang an nichtig und dem Küchenstudio steht natürlich auch kein Anspruch mehr zu.

Bei Fehlplanungen des Küchenstudio kommt man also problemlos aus dem Vertrag raus.
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung sondern nur die Wiedergabe dessen, was der Anwalt in meinem Fall gesagt hat.
 
Doch bin ich. Die Anfechtung ging ja direkt raus, nachdem ich die Fehlplanung bemerkt hatte und nochmal mit dem Küchenstudio telefoniert hatte. Damit ist der Vertrag von Anfang an nichtig und somit nicht mehr existent.
 
Ich finde einfach rechtliche Sachen ohne tatsächlich nachvollziehbare Fakten sind KEINERLEI Hilfe für nachfolgende User. Sondern schaffen nur Pseudowissen. Meine Anregung für die interne Diskussion wird daher sein, zu überlegen den Thread zu löschen. Denn so bringt er eigentlich nur Verwirrung.

Daher wäre es tatsächlich sinnvoll:
- die Maßabweichung nachvollziehen zu können
- die Daten Unterschrift, Bemängelung etc. zu haben.

Und mal davon abgesehen, bisher hast nie geschrieben, dass du schriftlich direkt eine Anfechtung gesandt hast. Und vor allem nach welchem Telefonat? Dem, das anfing von gewünschten Änderungen bis du dann irgendwann erklärt hast, dass der Plan falsch ist?

Aber generell hattest du dich ja geweigert, die Fakten mal aufzuzählen und zu zeigen.
 
Das habe ich von dir nicht anders erwartet. Wertvolle Informationen, die aber zu Lasten der Küchenstudio gehen können, sollen gelöscht werden. Damit hast du die Maske endgültig fallen gelassen.

Der Sachverhalt ist sehr einfach erklärt. Die Maßabweichung habe ich geschildert und die Anfechtungserklärung muss natürlich sofort raus, nachdem die Fehlplanung entdeckt wurde.

Der Thread stiftet wertvolles wissen, nämlich dass man nach einer Fehlplanung den Küchenkaufvertrag prinzipiell anfechten kann. Den jeweiligen Einzelfall muss ohnehin ein Rechtsanwalt beurteilen, da kein Fall genau wie der andere ist.
Verwirrung stiftest nur du @KerstinB, mit deinen belanglosen Einwürfen und tendenziösen Äußerungen. Reflektieren dein Verhalten bitte einmal.
 
Ich reflektiere sehr genau und bin hier eigentlich nie für Löschung von Themen. Aber hier kommt der nächste User, sieht in seinem Plan, der KFB hat statt 3,57 das Maß 3,75 verwendet und denkt dann das ist VOR Aufmaß eine Fehlplanung.

Und das ist leider Realität, weil Leute, immer nur nach den Infos suchen, die sie vermeintlich gerade in ihrem Bestreben unterstützen.

Außerdem bin ich auch immer neugierig, weil ich mir die Ausgangssitutation einen Küchengrundriss in 2 Richtungen um jeweils mehr als 1m falsch von einer Grundrissvorgabe abzulesen einfach nicht erklären kann und das immer gerne tatsächlich sehe. Weil man ja auch aus solchen Teilen lernen kann.
 
Die Anfechtung ist ja auch nur eine Option einer Fehlplanung zu begegnen. Prinzipiell bietet es sich natürlich vorrangig an das Problem im Gespräch mit dem KFB zu lösen.
Nur wenn das Vertrauen zum kfb weg ist (wie bei mir der Fall) dann ist die Anfechtung eine Lösung (und zugleich ein probates Druckmittel bei Verhandlungen mit dem KFB).

Natürlich muss jeder selbst wissen wie er Probleme angeht. Über die Optionen vollständig zu informieren dürfte aber im Interesse der Leser des Forums sein. In diesem Sinne sollte der Thread betrachtet werden. Eine Bevormundung a la " wenn einer das liest könnte er denken..." sind nicht angebracht. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur Anhaltspunkte für eine weitere Prüfung.

Was daran schlimm sein soll, so dass man es den Forumsteilnehmern vorenthalten müsste, erschließt sich mir nicht.
 
Eine Sache verstehe ich nicht - Du hast aber doch basierend auf den falsch übernommenen Daten den Vertrag überhaupt erst unterschrieben.
Wenn mein Auto nicht in die Garage passt aber ich unterschrieben habe… sieht der Anwalt das tatsächlich so eindeutig oder ist das ein Versuch, der vor Gericht enden kann und in beide Richtungen ausgehen kann?
 
Eine Sache verstehe ich nicht - Du hast aber doch basierend auf den falsch übernommenen Daten den Vertrag überhaupt erst unterschrieben.
Wenn mein Auto nicht in die Garage passt aber ich unterschrieben habe… sieht der Anwalt das tatsächlich so eindeutig oder ist das ein Versuch, der vor Gericht enden kann und in beide Richtungen ausgehen kann?

Wenn ich eine Garage mit bestimmten Maßen habe und dann in einem Autohaus ein Auto kaufe, dass nicht in die Garage passt, bin ich selbst schuld.

Wenn ich aber im Autohaus sage, dass das Auto in die Garage passen muss, der Verkäufer dies auch zusagt - dann kannst du den Vertrag anfechten.

Genauso bei der Küche. Wenn ich dem KFB sage, dass ich eine Küche für einen klar definierten Raum möchte, dann aber eine zu große geplant und verkauft wird, kann man anfechten.

Wenn ich eine Küche kaufe ohne hierbei Raummaße vorzugeben und die Küche passt am Ende nicht, dann gibt es kein Anfechtungsrecht.

Soweit klar?
Die Maße müssen also ein wesentlicher Umstand sein und dies muss dem Verkäufer mitgeteilt werden.
 
Klar soweit, nur nochmal, Vertragsabschluss war doch mit oder nach dem Moment, wo Euch die Pläne gezeigt wurden. Und einVertrag bezieht sich in der Regel auf das schriftliche, nicht das mündliche. Ei uns war der ursprünglich abgegebene Grundriss auch nicht Bestandteil des Vertrages, sondern die übernommene Grundrisszeichnung des Küchenstudios.
 
Ich verstehe hier noch etwas nicht ganz.
1. Am Montag hast du beim Küchenstudio angerufen, wlltest zu erst eine Änderung, dann eine Umplanung, dannach hast du das Gespräch beendet. Dann wolltest du zum Anwalt, wenn eine Zahlungsaufforderung kommt.
2. Am Dienstag hast du bei der Rechtsschutzversicherung angerufen. Da wurde dir eine anwaltliche Beratung finanziert und du solltest dich melden, wenn eine Zahlungsaufforderung des KS kommt.
3. Irgendwann nach Dienstag hat der Anwalt gesagt, der Kaufvertrag KANN angefochten werden.
4. Dann schreibst du, die Anfechtung ging raus, nachdem du die Fehlplanung entdeckt hast. Du hast die Anfechtung also gemacht, bevor du Rechtsschutzversicherung und Anwalt eingeschaltet hast?

Und ich bin ja neugierig: Welchen der Anfechtungsgründe gem. BGB hast du angegeben?
 
Es lief wie folgt: Übergabe des Grundrisses an kfb. Dann erstellte der KFB den Raum und füllte diesen mit einer Küche. Die Küche hat uns gefallen und wir haben unterschrieben. Nach der Unterschrift haben wir die Teileliste und die ganzen Zeichnungen erhalten.
 
Jetzt wird's noch komplizierter. Ihr habt den Vertrag unterschrieben, BEVOR ihr Teileliste und Zeichnungen hattet? Wie konntet ihr dann feststellen, dass euch die Küche gefällt?

Ich werte hier nicht, ich bin nur aus juristischen Gründen an diesem Sachverhalt interessiert.

Edit: Ich möchte einfach verstehen, auf welcher juristischen Basis ein Kaufvertrag angefochten wurde. Weil das kann dann ev. für nachfolgende Leser eine Indikation sein (keine juristische Beratung).
 
@Parodia: sicherheitshalber habe ich natürlich schriftlich per Einschreiben die Anfechtung erklärt. Einen speziellen Anfechtungsgrund muss man nicht angeben.

Der Anwalt sagt es wäre der klassische Fall eines Erklärungsirrtums. Der Irrtum führt zur Nichtigkeit des Vertrages.
 
Jetzt wird's noch komplizierter. Ihr habt den Vertrag unterschrieben, BEVOR ihr Teileliste und Zeichnungen hattet? Wie konntet ihr dann feststellen, dass euch die Küche gefällt?

Ich werte hier nicht, ich bin nur aus juristischen Gründen an diesem Sachverhalt interessiert.
Weil der KFB die Küche auf einem großen Fernseher dargestellt hat und zu den Schränken, Geräten etc natürlich auch einiges erklärt hat. Die Maße wurden dort aber nicht mehr erwähnt oder angezeigt.
 
O.k. ja, das mit dem Erklärungsirrtum kann ich nachvollziehen. Wenn alles so gelaufen ist, wie du es geschildert hast - sprich der Planer hat irrtümlich falsche Angaben vom Grundriss in den Küchenplan übernommen und auf dieser Basis eine falsche Küche geplant - dann kann Erklärungsirrtum geltend gemacht werden. ABER (und hier würde ich nochmal mit dem Anwalt sprechen): Der Erklärungsirrtum nach BGB gilt eigentlich für denjenigen, der die Erklärung abgibt und sich da z.B. verschreibt. Das wäre in deinem Fall das KS. Es gibt durchaus Fälle, wo argumentiert werden kann, dass die andere Partei den Irrtum hätte bemerken müssen, weil er so offensichtlich war.

Da würde ich wirklich nochmal mit deinem Anwalt sprechen. V.a. wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, ohne zu sehen, was geplant wurde.
 
Und besserwisserisch gesprochen...nicht der Irrtum führt zur Nichtigkeit eines Kaufvertrages, sondern die Anfechtung. :-)
 
Ach und noch eine Frage: Wenn du eh schon per Einschreiben angefochten hast, warum hast du das dann in deinem Telefonat mit dem KFB nicht erwähnt, sondern dort von Umplanung gesprochen?
 
@Parodia: Das habe ich angesprochen. Maßgeblich ist, dass zu den vorgegebenen Maßen etwas unpassende geplant wurde. Der Verbraucher ist - anders als ein Unternehmer - nicht verpflichtet die Details zu überprüfen. Vielmehr darf er darauf vertrauen, dass der Unternehmer anhand der Vorgaben ein passendes Angebot erarbeitet.

Wenn ein Küchenstudio aus Versehen eine Küche statt für 10000 Euro für 1000 Euro anbietet, kann es diesen Irrtum auch mittels Anfechtung beseitigen.
 
Ja das habe ich schon verstanden. Wie gesagt - mich interessiert das juristisch. Dein 2. Absatz ist klassischer Erklärungsirrtum. Haken dran, jede Anfechtung geht durch.

Aber welche juristische Basis entspricht. deinem 1. Absatz? Das ist ja nicht die Definition von Erklärungsirrtum. Wie argumentiert das der Anwalt? Denn hier kommt ja auch ev. noch das Thema "Möglichkeit zur Nachbesserung" zum Tragen.

Und ich widerspreche: Auch ein Verbraucher ist grundsätzlich verpflichtet, einen Kaufvertrag dahingehend zu überprüfen, ob er den Willen beider Vertragsparteien widerspiegelt. Auch ein Verbraucher muss offensichtliche Irrtümer erkennen.
 

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