Küche falsch geplant

stg

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Hallo,
wir haben eine Küche anhand des Grundrisses planen lassen. Der Grundriss wurde vom kfb grob falsch übernommen. Das ist uns erst nach Vertragsschluss aufgefallen. In der Form des Kaufvertrags passt die Küche natürlich nicht. Es müsste umfangreich umgeplant werden (2x 1 Meter). Kann man in der Situation vom Vertrag zurücktreten?
 

menorca

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Was heißt grob falsch?
Ihr habt zu Hause gemessen und die Angaben zum Grundriss dem KFB übermittelt, mündlich, schriftlich, Zeichnung?
Die Küche, die ihr dann zusammen geplant und für gut geheißen habt, beruht aber auf anderen Grundrissmaßen?
 

stg

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Es ist ein Neubau und wir haben den Grundriss des Architekten dem Küchenplaner übergeben. Der Küchenplaner hat die Raummaße falsch in die Planungssoftware übertragen. Die dann geplante Küche ist wesentlich zu groß. Der Planungsfehler liegt beweisbar beim Küchenplaner. Wir haben also einen Kaufvertrag über eine Küche geschlossen, die nicht passen wird. Es geht nicht um unwesentliche Abweichungen, sondern an 2 Seiten sind jeweils ein Meter zuviel.
In diesem Fall müsste ein Rücktrittsrecht bestehen oder?
 

martin

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Da wirst Du wohl einen Juristen befragen müssen. Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung geben.
 

KerstinB

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Du hast doch aber erst einen Vertrag unterschrieben in dem sicherlich etwas darüber steht, dass vor der endgültigen Bestellung noch Aufmaß gemacht wird.

Und, wenn die Küche wesentlich zu groß geplant ist, dann habt ihr doch bei Unterschreiben des Kaufvertrags sicherlich auch Planungsgrundrisse der Küche erhalten. Dabei kontrolliert man doch die wesentlichen Maße.

Fazit ... sprecht mit dem Küchenstudio .
 

VerktygKitchens

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Lass dich vor allem nicht verrückt machen. Der Fehler liegt beim Küchen Studio, Verbraucher sind besonders zu schützen.

Guck mal in den Vertrag ob was zum Thema Aufmaß steht.

Sollte keins mehr durchgeführt werden, weißt du das Küchen Studio freundlich aber bestimmt auf den Fehler hin.

Sollten die abblocken, blöd reagieren oder Versuch dir zum Beispiel erzählen, du hättest die Maße im Kaufvertrag prüfen müssen und die Übermittelten Grundrisse spielen keine Rolle, gehst du zu einem Anwalt, der sich mit sowas auskennt. Helfen können da z.B. die Verbraucherzentralen.

Kleine Vorwarnung: Hier im Forum sind sehr viele Händler unterwegs. Die sind großartig darin dir bei Fragen zur Küche zu helfen, die sind aber extrem voreingenommen, wenn es um solche Rechtsfragen geht. Ich befürchte Antworten in die Richtung "Du hast das doch so unterschrieben". Lass dich davon nicht verunsichern, die Händler sind voreingenommen und Juristische Laien (was man ihnen nicht vorwerfen kann und sollte).
 

KerstinB

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Lass dich davon nicht verunsichern, die Händler sind voreingenommen und Juristische Laien
Na, das sehe ich anders, juristische Laien sind wir hier in der Regel ALLE, es sei denn jemand hat eine explizite Juristenausbildung.

Ich bin aber kein Küchenhändler, sondern Verbraucher und wenn so etwas zu lesen ist,
Der Grundriss wurde vom kfb grob falsch übernommen. Das ist uns erst nach Vertragsschluss aufgefallen.
dann wäre doch der sinnvollste Weg, erstmal das Gespräch zu suchen und nicht gleich zum Anwalt zu rennen. Zumal die Frage von @stg ja eher darauf hindeutet, dass gleich der Vertrag aufgelöst werden soll. Und wenn mit so einem Problem mit dieser Fragestellung hier reinspaziert wird, dann fehlt da meiner Meinung nach ein wenig an der Geschichte.
 

Michael

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Kleine Vorwarnung:
Primär sind die Händler erfahrener als der TE wenn es um solche Rechtsfragen geht. Und wenn bei jedem Planungsfehler gleich der Vertrag aufgelöst werden könnte, gäbe es in dieser Branche wohl kaum noch Verträge.
Soweit meine voreingenommene Meinung zu dem Thema. :cool:
 

VerktygKitchens

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Ich verstehe irgendwie nicht, wo du mir widersprechen willst.

Ich glaube mit dem Wort Laie meinen wir das gleiche. Wir beide gehen von einer sehr niedrigen Quote von Menschen mit juristischer Ausbildung unter den Küchen Händlern aus.

Wir beide haben die Empfehlung gegeben, erstmal das Gespräch zu suchen.
 

stg

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Du hast doch aber erst einen Vertrag unterschrieben in dem sicherlich etwas darüber steht, dass vor der endgültigen Bestellung noch Aufmaß gemacht wird.

Und, wenn die Küche wesentlich zu groß geplant ist, dann habt ihr doch bei Unterschreiben des Kaufvertrags sicherlich auch Planungsgrundrisse der Küche erhalten. Dabei kontrolliert man doch die wesentlichen Maße.

Fazit ... sprecht mit dem Küchenstudio .

Ja, ein Aufmaß soll noch gemacht werden. Die Küche muss aber in jedem Falle signifikant umgestaltet werden. Die Küchenpläne haben wir erst nach der Unterschrift unter dem Vertrag zugeschickt bekommen. Wir hatten dem Planer schon vertraut, dass er die Maße richtig überträgt. Wenn da schon gemurkst wird, dann will ich an dem Vertrag nicht mehr festhalten. Die Küche ist auch nicht gerade billig...
 

martin

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Dein Chef muss mächtig stolz auf Dich sein, weil Du IMMER fehlerfrei arbeitest.
 

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Puh, unabhängig der juristischen Frage, würde ich dir dazu raten, dem Planer eine zweite Chance zu geben. Noch ist doch gar kein Fehler passiert...
 

mozart

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Wie kann man denn auch als Kunde solche Maßabweichungen während der Planung übersehen?
2 Abweichungen von jeweils 1Meter machen aus dem Raum einen völlig anderen, das merkt man doch.
Aber schön, daß in diesem Forum bereits vor Händlern gewarnt wird, das läßt auf eine grandiose Zukunft hoffen...
 

stg

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Wie kann man denn auch als Kunde solche Maßabweichungen während der Planung übersehen?
2 Abweichungen von jeweils 1Meter machen aus dem Raum einen völlig anderen, das merkt man doch.
Aber schön, daß in diesem Forum bereits vor Händlern gewarnt wird, das läßt auf eine grandiose Zukunft hoffen...
Es ist wie gesagt ein Neubau, und die Proportionen haben ja gepasst. Als Profi sollten solche Maßabweichungen aber nicht passieren. Damit steht und fällt doch alles.
 

VerktygKitchens

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Oh dann melde ich mich dazu doch nochmal. Ich wollte auf keinen Fall vor Händlern warnen und wenn ich damit ein schlechtes Gefühl vermittelt habe tut es mir wirklich leid.

Ich hab einfach den Eindruck, dass bei z.B. Fragen zur Elektrik sehr schnell auf einen Elektriker verwiesen wird und bei Rechtsfragen, sehr schnell eigene Antworten kommen, die oft sehr Händler freundlich sind. Ich finde das vollkommen okay und hätte auch versucht das irgendwie in meinen Text einzubauen, finde aber wichtig, dass die Leute das wissen und sich davon nicht überrollen lassen.

Das Verhalten des TE finde ich wenig offen und kommunikativ, irgendwelche EuGH (höher geht es echt nicht) Urteile als Laie rauszusuchen und am besten selber einem Küchen Händler an den Kopf zu werfen nicht sehr intiligent und solche Lücken zu nutzen unfair und der guten Leistung vieler Küchen Studios nicht angemessen.
 

isabella

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Ich hab einfach den Eindruck, dass bei z.B. Fragen zur Elektrik sehr schnell auf einen Elektriker verwiesen wird
Selbstverständlich macht man das, man weißt ja nicht, wer die Antworten irgendwann (heute, nächste Woche oder 10 Jahre später) liest und wie er/sie versteht und man will doch nicht, dass die Leute wegen einen unvorsichtigen/unvollständigen/flapsigen Forumsbeitrag sich und andere in Gefahr bringen. Das wäre unverantwortlich und töricht.
 

isabella

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Rechtsfragen sollte man genausowenig beantworten, das würde ein Jurist auch nicht tun. Der einzige, der hier Antworten geben will und sich echauffiert bist Du.
 

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