nebv
Mitglied
- Beiträge
- 11
Hallo zusammen,
unsere "Traumküche" von Fa. Nolte wurde in einem Küchestudio (Möbelhaus Kürten aus Langenfeld) bis ins Detail geplant und wir warteten eifrig darauf.
Sie sollte weiter ins Ausland noch transportiert werden, darum haben wir uns gekümmert.
Zuerst kam ein Anruf nach zwei Wochen, dass die von uns ausgesuchten Griffen
doch nicht überall waagerecht angebracht werden können, weil keinen Bohrenplan
vorliegt... Wir haben zwar geärgert aber "wir werden die Fronten selber bohren"
haben wir uns gesagt...
6 wochen später kam die Küche angeliefert und wir haben eine Spedition beauftragt
die abzuholen. Ich war dabei beim Laden, allerdings es gab keinen vernunftigen
Lieferschein vom Möbelhaus, ich wollte den Lieferschein des Herstellers haben um alles vergleichen zu können. Aussage des Lageristen: Die Küche wird auf Vertrauen
geliefert, es ist nicht möglich alles zu überprüfen...OK habe ich mir gedacht, wenn das so üblich ist...und habe alle Korpuse mit Polsterfolie und die Ecken mit Schutzwinkel gut verpackt, da noch 2000km weiter gefahren werden sollten...
4 Stunden lang habe ich da mit dem netten Fahrer die Teile verpackt.
Um sicher zu sein dass alles heile ankommt, bin selber mit dem PKW ans Ziel
gefahren und auch beim Entladen dabei gewesen... Bitte lacht mich nicht aus,
den Aufwand habe ich wirklich betrieben.
Es kam alles gut an, mit der Spedition hat auch alles super geklappt
nun stellte ich fest dass der Schrank für den Kühlschrank falsch hergestellt wurde.
Das Möbelhaus erzählt mir dass Nolte solchen Änderungen "automatisch" vornehmen darf. Dass was in der Planung steht, eine Sonderanfertigung gewesen wäre
und ich hätte dafür weitere 300,-Euro bezahlen müssen, wurde mir jetzt
in nachinein gesagt. Ich finde es einfach unverschämmt ....
Ich habe Nolte angerufen, ich werde aber an das Möbelhaus weiterverwiesen...das neue Spiel
Zum Glück bin ich rechtsschutz versichert. Ich habe jezt das ganze an meinem Anwalt adressiert. Seiner Meinung nach, der Kaufvertrag sei nicht erfüllt
und der "fehlende" Schrank muss nachgeliefert werden, der jetztige zurückgegeben
werden...
unsere "Traumküche" von Fa. Nolte wurde in einem Küchestudio (Möbelhaus Kürten aus Langenfeld) bis ins Detail geplant und wir warteten eifrig darauf.
Sie sollte weiter ins Ausland noch transportiert werden, darum haben wir uns gekümmert.
Zuerst kam ein Anruf nach zwei Wochen, dass die von uns ausgesuchten Griffen
doch nicht überall waagerecht angebracht werden können, weil keinen Bohrenplan
vorliegt... Wir haben zwar geärgert aber "wir werden die Fronten selber bohren"
haben wir uns gesagt...
6 wochen später kam die Küche angeliefert und wir haben eine Spedition beauftragt
die abzuholen. Ich war dabei beim Laden, allerdings es gab keinen vernunftigen
Lieferschein vom Möbelhaus, ich wollte den Lieferschein des Herstellers haben um alles vergleichen zu können. Aussage des Lageristen: Die Küche wird auf Vertrauen
geliefert, es ist nicht möglich alles zu überprüfen...OK habe ich mir gedacht, wenn das so üblich ist...und habe alle Korpuse mit Polsterfolie und die Ecken mit Schutzwinkel gut verpackt, da noch 2000km weiter gefahren werden sollten...
4 Stunden lang habe ich da mit dem netten Fahrer die Teile verpackt.
Um sicher zu sein dass alles heile ankommt, bin selber mit dem PKW ans Ziel
gefahren und auch beim Entladen dabei gewesen... Bitte lacht mich nicht aus,
den Aufwand habe ich wirklich betrieben.
Es kam alles gut an, mit der Spedition hat auch alles super geklappt
nun stellte ich fest dass der Schrank für den Kühlschrank falsch hergestellt wurde.
Das Möbelhaus erzählt mir dass Nolte solchen Änderungen "automatisch" vornehmen darf. Dass was in der Planung steht, eine Sonderanfertigung gewesen wäre
und ich hätte dafür weitere 300,-Euro bezahlen müssen, wurde mir jetzt
in nachinein gesagt. Ich finde es einfach unverschämmt ....
Ich habe Nolte angerufen, ich werde aber an das Möbelhaus weiterverwiesen...das neue Spiel
Zum Glück bin ich rechtsschutz versichert. Ich habe jezt das ganze an meinem Anwalt adressiert. Seiner Meinung nach, der Kaufvertrag sei nicht erfüllt
und der "fehlende" Schrank muss nachgeliefert werden, der jetztige zurückgegeben
werden...
Anhänge
Zuletzt bearbeitet: