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Hallo Zusammen,
Ich hadere seit Wochen ob ich mein Problem hier mal schildern soll oder nicht. Eigentlich will ich nicht streiten aber es ärgert mich zu sehr.
Wir haben eine Küche bei Küche Direkt bestellt. Es war die beste Beratung, aber der Aufbau sehr schwierig:
- falsche Arbeitsplattenhöhe: wir wollten unbedingt 95 Cm Höhe und ins Fenster Laufend, da wir das optisch am besten finden und diese Höhe für mich Rückentechnisch ideal ist (Bandscheibenprobleme). Dies wurde mehrmals angesprochen und uns bestätigt dass das normal ist und man das immer so macht.
- auf dem Kaufvertrag standen 92,5 cm. Uns wurde gesagt dass das egal ist da es ja auf das Aufmass ankommt, und dass die Platte bis auf den Millimeter passt. Zudem dachten wir, dass da noch die Arbeitsplattenhöhe on top kommt (unser Fehler)
- beim Aufmass hat man da nichts gemessen/ falsch gemessen, so dass wir nun eine Arbeitsplattenhöhe von 92cm haben (wir wissen nicht was genau gemessen wurde, sagt man uns nicht). Höher kann man die Küche auskunftsgemäss nicht machen, da U-Form und eine Seite bis zur Drcke hoch geht,
- der Geschäftsführer sagt wir haben nichts schriftlich und bietet uns einen Nachlass von 800€ an, da ja im Kaufvertrag 92,5cm steht…
- die anderen Werte wurden auch noch an die Deckenhöhe angepasst, obwohl es nicht im KV steht und die wurden aus dem Aufmass genommen.
Wie ist hier die Lage? Wir haben uns auf das Aufmass verlassen.
Hat jemand ein Urteil dazu wegen Nachlass (der Monteur weigert sich etwas zu ändern). Wir haben mehrmals angesprochen dass wir es geändert haben wollen aber zur Not! Nebmen wir einen Nachlass.
Bei einem Kaufpreis von T€ 28 ärgert mich sowas wirklich, denn ich habe immer im Hinterkopf dass meine Rückenschmerzen schlimmer werden.
- weitere Punkte: Arbeitsplatte wurde nochmal geteilt, statt 2 Platten nun 3 …. Laut Monteur und Aufmass-Service hätte man die Küche anders aufbauen müssen dann wäre es mit 2 teilen gegangen… wir haben das gleich moniert , aber der Geschäftsführer findet es nicht so schlimm; dann wurden es halt drei Platten; -das Bora Kochfeld hat einen Sprung, wurde sofort moniert aber „man will das Prüfen“. Der Wasserhahn hängt, auch nach dem zweiten Termin konnte das nicht geändert werden,
Wichtig ist mir das Thema Arbeitspkatte:
- gilt hier der Vertrag oder das Aufmass?
- Urteile zum Nachlass wenn man nicht nachbessern kann oder will?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Beste grüsse
Rolf
Ich hadere seit Wochen ob ich mein Problem hier mal schildern soll oder nicht. Eigentlich will ich nicht streiten aber es ärgert mich zu sehr.
Wir haben eine Küche bei Küche Direkt bestellt. Es war die beste Beratung, aber der Aufbau sehr schwierig:
- falsche Arbeitsplattenhöhe: wir wollten unbedingt 95 Cm Höhe und ins Fenster Laufend, da wir das optisch am besten finden und diese Höhe für mich Rückentechnisch ideal ist (Bandscheibenprobleme). Dies wurde mehrmals angesprochen und uns bestätigt dass das normal ist und man das immer so macht.
- auf dem Kaufvertrag standen 92,5 cm. Uns wurde gesagt dass das egal ist da es ja auf das Aufmass ankommt, und dass die Platte bis auf den Millimeter passt. Zudem dachten wir, dass da noch die Arbeitsplattenhöhe on top kommt (unser Fehler)
- beim Aufmass hat man da nichts gemessen/ falsch gemessen, so dass wir nun eine Arbeitsplattenhöhe von 92cm haben (wir wissen nicht was genau gemessen wurde, sagt man uns nicht). Höher kann man die Küche auskunftsgemäss nicht machen, da U-Form und eine Seite bis zur Drcke hoch geht,
- der Geschäftsführer sagt wir haben nichts schriftlich und bietet uns einen Nachlass von 800€ an, da ja im Kaufvertrag 92,5cm steht…
- die anderen Werte wurden auch noch an die Deckenhöhe angepasst, obwohl es nicht im KV steht und die wurden aus dem Aufmass genommen.
Wie ist hier die Lage? Wir haben uns auf das Aufmass verlassen.
Hat jemand ein Urteil dazu wegen Nachlass (der Monteur weigert sich etwas zu ändern). Wir haben mehrmals angesprochen dass wir es geändert haben wollen aber zur Not! Nebmen wir einen Nachlass.
Bei einem Kaufpreis von T€ 28 ärgert mich sowas wirklich, denn ich habe immer im Hinterkopf dass meine Rückenschmerzen schlimmer werden.
- weitere Punkte: Arbeitsplatte wurde nochmal geteilt, statt 2 Platten nun 3 …. Laut Monteur und Aufmass-Service hätte man die Küche anders aufbauen müssen dann wäre es mit 2 teilen gegangen… wir haben das gleich moniert , aber der Geschäftsführer findet es nicht so schlimm; dann wurden es halt drei Platten; -das Bora Kochfeld hat einen Sprung, wurde sofort moniert aber „man will das Prüfen“. Der Wasserhahn hängt, auch nach dem zweiten Termin konnte das nicht geändert werden,
Wichtig ist mir das Thema Arbeitspkatte:
- gilt hier der Vertrag oder das Aufmass?
- Urteile zum Nachlass wenn man nicht nachbessern kann oder will?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Beste grüsse
Rolf