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Hallo,
ich wüsste mal gerne, wie Ihr dazu steht, ich bin etwas ratlos:
Bei uns sollte Anfang November die Küche montiert werden. Geplant waren 2 Tage, daraus wurden dann schnell mal 3, danach war es immer noch nicht fertig. Kommunikation gab es nur auf meine Initiative, gepaart mit Versprechungen, die nicht eintrafen und ständig weitere Verzögerungen und fruchtlose Ankündigungen. Beschädigungen, Montagefehler, "Missverständnisse" reihten sich aneinander, quasi "Pleiten, Pech und Pannen an der Küchenfront ". Nach aktuellem Stand ist der Küchenmonteur an sich endlich fertig, aber der Steinmetz muss nochmal kommen, da sich die Platte an einer Ecke nicht legt bzw. nach oben absteht. Die erste Zeit war es nur ärgerlich, da wir noch nicht umgezogen waren, aber seit knapp 2 Wochen improvisieren wir, wie es die Küche eben zugelassen hat. Und da das Kochfeld heute erst mit Silikon verfugt wurde wird das auch noch bis morgen am späten Nachmittag Sperrgebiet sein.
Momentan habe ich noch ca. 8,75% der Rechnung zurückbehalten, nun meine Frage, steht dem Küchenverkäufer trotz des Ärgers und der Widrigkeiten der volle Betrag zu, oder nicht ?
ich wüsste mal gerne, wie Ihr dazu steht, ich bin etwas ratlos:
Bei uns sollte Anfang November die Küche montiert werden. Geplant waren 2 Tage, daraus wurden dann schnell mal 3, danach war es immer noch nicht fertig. Kommunikation gab es nur auf meine Initiative, gepaart mit Versprechungen, die nicht eintrafen und ständig weitere Verzögerungen und fruchtlose Ankündigungen. Beschädigungen, Montagefehler, "Missverständnisse" reihten sich aneinander, quasi "Pleiten, Pech und Pannen an der Küchenfront ". Nach aktuellem Stand ist der Küchenmonteur an sich endlich fertig, aber der Steinmetz muss nochmal kommen, da sich die Platte an einer Ecke nicht legt bzw. nach oben absteht. Die erste Zeit war es nur ärgerlich, da wir noch nicht umgezogen waren, aber seit knapp 2 Wochen improvisieren wir, wie es die Küche eben zugelassen hat. Und da das Kochfeld heute erst mit Silikon verfugt wurde wird das auch noch bis morgen am späten Nachmittag Sperrgebiet sein.
Momentan habe ich noch ca. 8,75% der Rechnung zurückbehalten, nun meine Frage, steht dem Küchenverkäufer trotz des Ärgers und der Widrigkeiten der volle Betrag zu, oder nicht ?