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AW: 1 Jahr Drama und nun der letzte Versuch das Gericht zu vermeiden
Leute, es hat schon seinen Sinn, dass ich honi empfohlen habe, seinen Anwalt zu konsultieren. Mit Verlaub, viel von dem, was hier an Aussagen zur rechtlichen Seite kommt, ist schlicht falsch.
honi richtig und verlässlich beraten kann man nur, wenn man
- den Vertrag
- die AGB des Verkäufers und
- den gesamten bisherigen Schriftwechsel
kennt. Und die Info haben wir alle nicht.
Nur ein Beispiel: wenn der Verkäufer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat, braucht man ihm gem. § 440 BGB keine weiteren Nachfristen zur Mängelbeseitigung mehr zu setzen, sondern kann gleich die Gewährleistungsrechte geltend machen (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz, Aufwendungsersatz - je nachdem, was konkret in Betracht kommt). Aus den AGB kann sich aber anderes ergeben.
Leute, es hat schon seinen Sinn, dass ich honi empfohlen habe, seinen Anwalt zu konsultieren. Mit Verlaub, viel von dem, was hier an Aussagen zur rechtlichen Seite kommt, ist schlicht falsch.
honi richtig und verlässlich beraten kann man nur, wenn man
- den Vertrag
- die AGB des Verkäufers und
- den gesamten bisherigen Schriftwechsel
kennt. Und die Info haben wir alle nicht.
Nur ein Beispiel: wenn der Verkäufer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat, braucht man ihm gem. § 440 BGB keine weiteren Nachfristen zur Mängelbeseitigung mehr zu setzen, sondern kann gleich die Gewährleistungsrechte geltend machen (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz, Aufwendungsersatz - je nachdem, was konkret in Betracht kommt). Aus den AGB kann sich aber anderes ergeben.
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