Systemceram Spüle - Materialfehler nach einem Jahr!

tullala

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Hallo liebes Küchenforum,

wir haben letzten Herbst die Spüle Mera 100SL von Systemceram in unserer Küche verbaut, in der Hoffnung eine qualitativ hochwertige und langlebige Spüle unser eigen nennen zu dürfen.
Siehe: Fertig ohne Bilder - Familienküche 6qm in L-Form mit Vorraum

Leider mussten wir nun feststellen, dass die Oberfläche nun immer mehr Fehler aufweist.
Dabei handelt es sich um unzählige (> 30), in den letzten Wochen in der Anzahl zunehmende, Vertiefungen von einem Durchmesser von max. 0,5 mm, gleichmäßig auf Spülbecken und Abtropffläche verteilt.
Gereinigt haben wir die Spüle von Anfang an nur mit den von Systemceram empfohlenen Reinigungsmitteln.

Der Händler, bei dem wir die Spüle online gekauft haben, reagierte prompt nach Erhalt unserer Fotos von der Spüle und hat sich umgehend mit der Firma Systemceram in Verbindung gesetzt.
Diese veranlasste sofort, dass uns ein neues Becken zugestellt wird, das alte fehlerhafte sollen wir zur Überprüfung ins Werk zurückschicken.

So weit so gut, nur wer baut denn nun die alte Spüle aus und die neue ein, d.h. wer bezahlt den Ein- und Ausbau?
Eine Spüle zu tauschen ist ja nun nicht so schnell und einfach geschehen, wie einen Backofen auszutauschen, man denke nur an die Silikonarbeiten und den Anschluss von Siphon und Armatur.

Nach weiterer Rückfrage beim Händler, der bei Systemceram nachfragte, bekamen wir die Antwort, dass laut der Firma Systemceram in der Regel ausschließlich kostenloser Ersatz geliefert würde und keine Folgekosten getragen würden.
Wir dürften uns aber aus KULANZ ein Spülenzubehör -Geschirrkorb, Arbeitsbrett oder Faltmatte- aussuchen.
Der Wert des Spülenzubhörs (ca. 50 Euro) steht aber natürlich in keinem Verhältnis zum Aufwand des Spülentausches nach nur einem Jahr Nutzung.

Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen machen müssen und kann mir weiterhelfen, was in einem solchen Fall zu erwarten ist?

Viele Grüsse, tullala
 
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martin

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Hättest Du im örtlichen Fachhandel gekauft, hätte dieser sicherlich die Arbeitund die Kosten übernommen.
 

mozart

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Hi,
so kenne ich System Ceram-klasse Lieferant, der ein hochwertiges Produkt liefert und bei (sehr seltenen) Schwierigkeiten kulant und zügig agiert!
Zuständig für die Abwicklung ist der HÄNDLER, der dir die Spüle verkauft hat.
VG,
Jens
 

tullala

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Der örtliche Fachhandel führt hier im weiten Umkreis keine Systemceram Spülen, Blanco und Villeroy & Boch etc. wären kein Problem gewesen, haben uns aber aus diversen Gründen nicht zugesagt.

Der Händler, bei dem wir die Spüle gekauft haben ist ein bekannter, auch im Küchenforum empfohlenes großes Fachgeschäft im hohen Norden mit Austellungs- und Verkaufsräumen, das sich auf Keramikspülen zweier Marken spezialisiert hat. Kein windiger Online-Shop!

Ich hätte die Spüle also genauso gut dort 600 km weit entfernt persönlich im Geschäft kaufen können, die Spüle wäre trotzdem direkt von Systemceram an uns geliefert worden. Insofern verstehe ich den Hinweis mit dem örtlichen Fachhandel nicht wirklich.


Das heißt der Händler kann, wenn er mag, für diese Umstände innerhalb der Garantiezeit aufkommen, muss es aber nicht, also reine Kulanz?
Kurz gesagt hat man Pech gehabt, wenn man eine Spüle mit einem Materialfehler, der sich leider erst Monate später offenbart, ohne Komplettküche+Einbau gekauft hat, das Küchenstudio wäre aber für Ein-und Ausbau aufgekommen?
Das kanns ja nicht sein.
 

bibbi

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Du hast bei dem Händler eine Materiallieferung gekauft und genau dafür steht er gerade.
Deswegen ist es komfortabler,aber auch etwas teurer ein Gesamtpaket aus einer Hand incl.Montage zu kaufen.
 

mozart

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Tullala, zuständig ist Dein Vertragspartner, also der Händler.
Das Verhalten der Fa. System Ceram ist vorbildlich und durchaus als großzügig zu bewerten.
VG,
Jens
 

Sommerfrucht

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*geändert wegen Irrtum - Rechtslage wohl seit 2011 so wie Wolfgang beschreibt.
 
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Wolfgang 01

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So weit so gut, nur wer baut denn nun die alte Spüle aus und die neue ein, d.h. wer bezahlt den Ein- und Ausbau?

Lies dir mal dies hier durch, insbesondere den Absatz 3.
Ob du nun im Fachhandel oder online gekauft, spielt keine Rolle.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.;-)
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den
Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
 

Sommerfrucht

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§ 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.

ich verstehe das so: wenn der Käufer in dem Moment, wo er die Spüle trotzdem einbaut, obwohl er schon Kenntnis vom Mangel hat/ bzw. haben müsste, dann ist sein Recht nach Ersatz der Einbaukosten nicht mehr gegeben. Der Vertragsabschluss ist hier nicht entscheidend, sondern der Zeitpunkt des Einbaus.

Hintergrund der das erklärt:
§ 442 BGB - "Kenntnis des Käufers"

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
 

doppelkeks

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@tullala
Hast du zufällig Fotos von den Stellen?
Wir haben seit kurzem auch eine neue Systemceram Spüle und schon mehrere kleine Macken, wobei sich niemand von uns erinnern kann, dass uns mal was spitzes oder ähnliches auf die Spüle gefallen ist, was diese Stellen verursacht haben könnte.
Ich hatte vorher auch eine Spüle von Systemceram und in 6 Jahren keine Probleme. Daher bin ich jetzt bei deiner Schilderung hellhörig geworden. Muss morgen mal den Rest der Spüle unter die Lupe nehmen.
 

tullala

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Vielen Dank für Eure Antworten, ich kam leider erst jetzt dazu, mich wieder mit dem Thema zu befassen.
Ich werde berichten, wie es weitergeht.

Hier sind noch Fotos von den Vertiefungen, der Durchmesser wird mit der Zeit immer größer, im Moment sind es max. 1mm bei den größten Löchern und kaum sichtbar bei den kleinsten. In den Vertiefungen bildet sich Rost. Die meisten befinden sich im Becken, ein paar auch auf der Abtropffläche.
IMG_2822.JPG
IMG_2824.JPGIMG_2826.JPGIMG_2828.JPG
 

menorca

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Rost?? In durch und durch Keramik, deren Tonscherben hell ist (guck mal auf die Unterseite der Spüle)??
Und die Oberfläche sieht nicht so aus wie ich das von einer selbstgekauften Mera-Spüle für eine Mietwohnung kenne. Meine ist deutlich glatter, einfarbiger und glänzender.

Kam die Spüle denn in der Originalschachtel mit Systemceram -Aufdruck bei dir an?
 

tullala

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Es ist die matte "Polar" und ich habe natürlich ordentlich rangezoomt. Die Spüle ist einfarbig, das was man auf dem Foto sieht, sind Schatten. Glatt ist die Spüle schon beim Drüberstreichen, aber eben nicht so glatt wie glänzende Keramikspülen, wobei ich jetzt keinen direkten Vergleich bei Systemceram habe.

Der Karton hatte den Systemceram Aufdruck drauf und die Spüle ein eingearbeitetes "SC" & diverse Ziffern auf der hellen Spülenunterseite. Ich habe sie ja auch nicht in irgendeinem windigen Hinterhofladen gekauft....sondern bei einem bekannten Fachhändler, insofern gehe ich stark davon aus, dass es das Original ist.

Rost kann durchaus sein, falls es oxidierende Einschlüsse während der Produktion gab.
 
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