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Hallo Community,
ich lese schon länger hier und habe mich auch vor dem Küchenkauf hier informiert.
Nun habe ich folgendes Problem:
Ich habe einen Küchenkaufvertrag in einem Möbelhaus unterschrieben.
Die Küche ist eine Schüller Küche mit autarkem Induktionskochfeld auf einer Granitarbeitsplatte.
Nach dem Aufmaß stellt der Küchenverkäufer nun folgendes fest:
Die Küchenarbeitsplatte sei bei 3cm zu dünn für das Kochfeld, man müsse jetzt mind. 5cm machen und das koste einen Aufpreis von 500 Euro
Ich fühle mich abgezockt, weil
a) Ich(!) dem Küchenverkäufer ein Vergleichsangebot vorgelegt habe wo die Platte 4,5cm hoch war und er sie bewusst auf 3cm gesetzt hat, ich bin als Laie davon ausgegangen das es geht.
b) Der Rabatt den er zusätzlich zur Unterschrift geben musste genau dem Preis entspricht den er jetzt haben will.
Nun kann ich im Küchenkaufvertrag keine Klausel finden, die mir meine Rechte da legt, das Einzige was ich ersehen kann das der Vertrag auch durch die schon vor Monaten geleistete Anzahlung bindend geschlossen wurde.
Der Küchenverkäufer versucht seitdem das ich einen geänderten Kaufvertrag mit fester Blende unter dem Kochfeld akeptiere, ich wollte das aber so nie und werde das auch defintiv nie unterschreiben, dann hätte man den Herd ja direkt drunter klemmen können.
Wie sehen meine Rechte nun aus? Kann ich auf Erfüllung pochen?
Oder muss ich einen Zusatzbetrag akzeptieren?
Es handelt sich um dieses Kochfeld Siemens-Hausgeräte Deutschland - Produktsuche - Kochen und Backen - Kochfelder und Kochstellen - Kochstellen - EH675MB11E
ich lese schon länger hier und habe mich auch vor dem Küchenkauf hier informiert.
Nun habe ich folgendes Problem:
Ich habe einen Küchenkaufvertrag in einem Möbelhaus unterschrieben.
Die Küche ist eine Schüller Küche mit autarkem Induktionskochfeld auf einer Granitarbeitsplatte.
Nach dem Aufmaß stellt der Küchenverkäufer nun folgendes fest:
Die Küchenarbeitsplatte sei bei 3cm zu dünn für das Kochfeld, man müsse jetzt mind. 5cm machen und das koste einen Aufpreis von 500 Euro
Ich fühle mich abgezockt, weil
a) Ich(!) dem Küchenverkäufer ein Vergleichsangebot vorgelegt habe wo die Platte 4,5cm hoch war und er sie bewusst auf 3cm gesetzt hat, ich bin als Laie davon ausgegangen das es geht.
b) Der Rabatt den er zusätzlich zur Unterschrift geben musste genau dem Preis entspricht den er jetzt haben will.
Nun kann ich im Küchenkaufvertrag keine Klausel finden, die mir meine Rechte da legt, das Einzige was ich ersehen kann das der Vertrag auch durch die schon vor Monaten geleistete Anzahlung bindend geschlossen wurde.
Der Küchenverkäufer versucht seitdem das ich einen geänderten Kaufvertrag mit fester Blende unter dem Kochfeld akeptiere, ich wollte das aber so nie und werde das auch defintiv nie unterschreiben, dann hätte man den Herd ja direkt drunter klemmen können.
Wie sehen meine Rechte nun aus? Kann ich auf Erfüllung pochen?
Oder muss ich einen Zusatzbetrag akzeptieren?
Es handelt sich um dieses Kochfeld Siemens-Hausgeräte Deutschland - Produktsuche - Kochen und Backen - Kochfelder und Kochstellen - Kochstellen - EH675MB11E
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