Hallo Kerstin,
ich hatte gestern leider keine Zeit, um ausführlich zu antworten. Der Estrich ist laut Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum, damit ist eine Nutzung für eine "private" Installation nicht bzw. nur mit der eigentlich nur theoretisch möglichen Zustimmung aller Eigentümer möglich; damit ist diese Lösung nicht umsetzbar für uns. Ich hätte sonst auch überlegt, ob es nicht doch mit der kleinen Wohnvariante geht.
Und natürlich werden wir TV-Anschlüsse legen lassen, aktuell plane ich es an 2 Standorten im Wohnzimmer. Wir haben jetzt für uns 2 mögliche Einrichtungsvarianten gewählt, ohne das
Küchenstudio . Welche es wird, kann man glaube ich erst nach Rohbaufertigstellung entscheiden.
In der Variante 1 stellen wir das Sofa als Raumteiler und nutzen die Wand zwischen den beiden bodentiefen Fenstern für eine kleines TV-Board; die Lautsprecher kämen dann rechts und links in die Ecke. Wir schauen aus diesen Fenstern auf große Bäume und Sträucher, die bereits vorhanden sind, das finde ich als Ausblick schön. Diese Lösung hat außerdem den Vorzug, dass wir auch am Eßplatz gut Musik hören können.
Variante 2 sieht vor, dass wir das Sofa doch vorne im offenen Bereich platzieren und dann an der Wand einen ca. 2 m breiten und hohen Raumteiler bauen lassen, der den TV und die Lautsprecher enthält. Nachteil hier ist, dass man im Eßbereich dann separate Lautsprecher aufstellen müßte.
Was die
Küchenplanung angeht, bin ich jetzt nicht wirklich glücklich damit. Aber mein Mann hat mich zu Recht darauf hingewiesen, dass ich eigentlich in ein Tiny-House ziehen wollte und dort sicherlich noch weniger Küche hätte realisieren können. Wir haben allerdings kein Grundstück gefunden bzw. bekommen, da es in vielen Baugebieten Punktesysteme gibt (Anzahl Kinder, Lebensalter etc), oder auch Mindestbaugrößen und Bauformen vorgeschrieben sind. Es gibt z.B. auch überhaupt keine Bungalowgrundstücke mehr.
Ich stelle die beiden Grundrisse gleich mal ein.
Herzliche Grüße Jean