Fehler nach der Montage - was muss behoben werden?

Michael

Admin
Beiträge
18.412
Ja, aufgrund der Tatsache dass die Monteure solche Arbeiten nicht verrichten dürfen, es sei denn es ist ein Elektriker dabei.
Was man kann ist die eine Sache - was man darf eine andere.

Es wird wahrscheinlich nicht passieren, aber wenn dein Haus abbrennt und eine dieser Steckdosen als Ursache ermittelt wird lautet die nächste Frage, wer die Steckdosen eingebaut hat. Insbesondere die Betriebshaftpflicht der Monteure oder dessen Arbeitgebers wird sich "brennend" dafür interessieren um auf diesem Wege einen Leistungsausschluß zu erwirken.

BTW sehe ich auf den Bildern eine sorgfältig montierte Küche. Der Lapsus mit dem Griff kann passieren und sollte behoben werden. Versiegelung in der Dachschräge ist völlig unüblich und wenn die Dunstabzugshaube schief gebaut ist können die Monteure auch nichts dafür.
 

versuch

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
45
Du bist Monteur und verteidigst deinen Berufsstand...ist o.k.
Die Monteure waren auch professionell und sehr nett...das ändert aber nichts an den Mängeln.
Dies haben ja auch etliche hier bereits bestätigt und mittlerweile auch viele in meinem Umfeld, die in letzter Zeit eine Küche gebaut habe.
Auch das Küchenstudio hat mittlerweile geantwortet, dass die Monteure sich melden und die Mängel abarbeiten.

BTW: Steckdosen haben sie auch herausgenommen, also müssen sie m.M.n. auch wieder rein. Da gibt es eigentlich auch keine Diskussion für mich. nur weil sie die passenden Schrauben nicht dabei haben, darf das nicht mein Problem sein.
Ob z. B. eine Dunstabzug schief wegen Montagemängeln oder von Werk aus ist, interessiert mich als Kunde nicht. Ich habe eine neu, einwandfreie Küche bestellt, also soll sie so auch eingebaut sein.
Versiegelung fehlt nicht nur in der Schräge.
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
Insofern sehe ich das eigentliche Vergehen in der Tatsache, dass die Steckdosen nicht vor der Küchenmontage bereits von einem Elektriker ausgebaut waren, denn so gehört sich das.

Das lag aber im Ermessen der Monteure. Sie hätten es nicht gedurft, haben es dennoch gemacht.
Und wenn sie es schon unerlaubterweise angeschlossen haben, hätten sie die Einsätze auch festschrauben können.
So kann nun evtl. mehr passieren als nicht angeschlossen, oder?
 

Michael

Admin
Beiträge
18.412
Nein, das ist ein Missverständnis. Ich verteidige nicht den Berufsstand, sondern explizit diese beiden Monteure. Pfusch ist für mich genauso Pfusch wie für dich. Hier wurde aber von Montageseite, soweit ich es den Bildern entnehmen kann, nicht gepfuscht und kleinere Fehler, die problemlos zu beheben sind, passieren immer einmal. Das ist menschlich.

Steckdosen haben sie auch herausgenommen, also müssen sie m.M.n. auch wieder rein. Da gibt es eigentlich auch keine Diskussion für mich.

Weil sie dazu genötigt wurden, denn sie hätten im Vorfeld ausgebaut sein müssen damit die Nischenrückwand montiert werden kann.
 

Snow

Spezialist
Beiträge
6.107
Wohnort
78628 Rottweil
Dies haben ja auch etliche hier bereits bestätigt
So will ich das nicht stehen lassen! Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Nachjustierung notwendig ist, aber keinen Mangel darstellt, Ferner ist geschrieben worden, dass die Nischenrückwand wenn sie wackelt, nochmal fest gemacht werden muß. Zudem hat @Berde im Post 13 erklärt wie die Maserung zu Stande kommt. Der KFB hätte dich vieleicht darauf hinweisen, du andererseits den Wunsch äussern können, eine durchgehende Maserung zu wollen. Kein Mangel sondern ein übliches Prozedere.

Und wie Michael auch schon schrieb, Ausfugen an der Schräge ist nicht üblich, dass sähe vermtl. auch nicht schön aus, weil man einfach auch nicht gut beikommt. Man hätte kommunizieren können, ob die Verkleidung an der Schräge angepasst werden soll, hätte aber auch zu Folge haben können, dass sie dann in der Höhe zu kurz geworden wäre.

Zur Haube wurde auch schon Stellung genommen und sicher behoben werden.
 

Michael

Admin
Beiträge
18.412
Das lag aber im Ermessen der Monteure

Klar. Evtl. wissen sie auch nicht, dass sie das nicht dürfen.

Ich finde es jedenfalls bedenklich, wenn spätestens jetzt klar sein sollte wer die falschen Ansprechpartner für den Einbau der Steckdosen sind, immer noch darauf zu pochen sie von den Monteuren einbauen zu lassen.

Die Monteure müssen die NRW auch nicht ringsherum versiegeln. Sie versiegeln die Bereiche mit Silikon, die gegen Feuchtigkeit geschützt werden müssen - insbesondere den Anschluß APL/NRW.
An Tapeten kann man nicht mit Silikon arbeiten sondern benötigt Acrylat. Das ist weiß oder grau und sieht bestimmt Spitze auf der grünen Tapete aus.
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
Ja, die Versiegelung ringsherum ist nicht Aufgabe der Monteure. Das macht der Maler, wenn überhaupt.
 

isabella

Mitglied

Beiträge
19.420
Wandacryl kann man wunderbar streichen, und das ist eine Arbeit, die man gut selber machen kann. Das mit der Maserung ist schade, aber leider i.d.R. so, da würde ich mir überlegen, ob ich das kleine Bereich hinter der Spüle doch noch mit Glas hinterlegen würde, weil mir dieser Wechsel auch nicht gefallen würde.
Das NRW-Stückchen an der linken Wand würde ich kürzen lassen, auf gleicher Höhe wie die Stücke unter der Schräge, das würde besser aussehen.
Ansonsten ist alles gesagt.
 

Michael

Admin
Beiträge
18.412
Wobei ich zugeben muss, dass die Nische unter dem Fenster wirklich nicht besonders toll aussieht und ich nachvollziehen kann wenn man sich daran stört. Auch ohne durchgehende Maserung habe ich das schon besser gesehen - aber auch schon schlimmer. ;-)

Evtl. wäre es keine schlechte Maßnahme den Bereich farblich komplett andersfarbig zu gestalten. Z.B. mit einer Glasnische im Unsui-Farbton. Das sähe meiner Meinung nach wesentlich besser aus.
 

versuch

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
45
Ich habe nie geschrieben, dass hier Pfusch vorliegt, sondern das Gegenteil.

Kleinere Dinge, die man problemlos ausbessern kann, sind für mich übrigens Mängel;-)

Steckdosen sehe ich immer noch anders u. Wird hier wohl auch unterschiedlich gesehen.

Dass das Acryl überstreichen unsere Sache ist - ist Putz im übrigen drunter - ist klar. Versiegeln meiner Meinung nach nicht.
 

jemo_kuechen

Spezialist
Beiträge
2.787
Wohnort
50126 BERGHEIM
Nrw's mit eingebauten Steckdosen sind heutzutage ja keine Seltenheit. In mehr als 90 % unserer Küchen haben wir diese Gegebenheiten. Wenn die Monteure nicht in der Lage sind die Steckdosen zu montieren, dann hat der Händler dafür zu sorgen, dass dies durch entsprechende Fachleute geschieht.
Der Kunde geht schließlich von einer komplett montierten und funktionsfähigen Küche aus. Es sei denn es wurde vorab etwas anderes vereinbart.
 

versuch

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
45
Anbei ein Auszug der neuerlichen Antworten des Studios und Fragen von uns:
"Zu II. Steckdosen dürfen die Monteure lt. Gesetz tatsächlich nicht anbringen! Sollten dies Monteure einer anderen Firma gemacht haben, so ist dies lt. Gesetz nicht in Ordnung, schon wegen der Haftung!"
Weiß jemand welches Gesetz und welche Paragraphen das sein sollen?
Immerhin haben Sie die Steckdosen auch entfernt.
"Zu III. Was noch auszufugen ist, werden die Monteure selbstverständlich machen. Es gibt wohl bedingt durch die Wandbeschaffenheit große Zwischenräume, was die Monteure schon angesprochen haben und nicht einfach mit einer Silikonfuge zu beheben ist."
Muss man so etwas dann nicht beim Ausmaß besprechen?
Immerhin ist dafür ja auch der Vororttermin da.
Unserer Meinung nach muss dies professionell nachgebessert werden.
"Zu VI. Dies ist bedingt durch die auffällige Maserung. Die Platten werden so vom Hersteller geliefert und von uns montiert. (Nur im Hochpreis – Segment richten sich Hersteller möglichst nach der Maserung und das auch nur im Echtholzbereich. )"
Sind die Monteure dann aber nicht verpflichtet dies so gut wie möglich zu machen?
Bei uns sieht es unserer Meinung nach wirklich nicht gut aus.
 

Breezy

Mitglied

Beiträge
889
Die Vorschriften für Elektroinstallationen sind einerseits in der DIN 18015 und andererseits in den DIN-Bestimmungen des VDE (Verband der Elektrotechnik) zu finden. Diese finden in nahezu jedem Installationsfall Anwendung! Die DIN 18015 bezieht sich auf die Mindestausstattung, Planungsgrundlagen sowie Leitungsführungen in Wohngebäuden. In den VDE-Bestimmungen hingegen sind Standards für die Planung, Errichtung und Prüfung elektrischer Anlagen in Wohn-, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden festgelegt.

elektriker.org | Elektroinstallation: Vorschriften aus den DIN-Normen
 

versuch

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
45
Danke.

Suche aber ein bindendes Gesetz.
Ich bleibe sonst bei der Meinung, dass es gemacht werden muss.
Ansonsten finde ich, dass es zuvor gesagt werden müsste.
 

Breezy

Mitglied

Beiträge
889
Es muss ja nicht mal zwingend ein Gesetz geben. Es reicht doch, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung des Montagebetriebs sagt, dass man sich an die Richtlinien der o.g. Stellen zu halten hat, weil sonst im Schadensfall nicht gehaftet wird. ???

Oder die Landesbauordnung sagt "Die Vorschriften der DIN blablabla sind anzuwenden".

Oder oder oder.

Ggf. bei der Handwerkskammer nachfragen.
 

KüchenOlli

Mitglied

Beiträge
496
Suche aber ein bindendes Gesetz.
Ich bleibe sonst bei der Meinung, dass es gemacht werden muss.

Ob es dafür ein Gesetz gibt oder nicht, ist doch völlig egal. Es kommt nur darauf an, was im Auftrag beauftragt wurde. Wenn da drin steht, das die Dosen eingebaut werden, dann muß das Küchenstudio jemanden schicken, der die Dosen einbauen kann und darf.

Wenn nicht, dann nicht.

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung nach darf allerdings ein Küchenmonteur, der die Qualifikation hat, einen Elektroherd anzuschließen, auch Steckdosen wieder einbauen, insbesondere in dem Fall wie hier, wo die elektrisch ja schon angeschlossen sind.

Oliver
 
Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben