AW: PUTZ VOR KÜCHENMONTAGE PRÜFEN
Hallo,
die VOB gilt sicher nicht. Denn diese muß vereinbart sein und gilt eigentlich nur für Bauarbeiten. Möglicherweise habt Ihr einen Werkvertrag. Am besten dazu einen Anwalt befragen.
Zur Schimmelbildung:
Besser wäre es natürlich gewesen der Küchenmonteur hätte die Wandfeuchtigkeit gemessen. Ob es viel genützt hätte ist vielleicht jetzt eher die Frage. Denn zugelassen ist eigentlich nur die CS (CM) Methode. Ein elektronisches Gerät reicht, meines Wissens nach, zur genauen Messung nicht aus. Nur diese Geräte hat nicht jeder Küchenmonteur, eher dann schon zB. der Parkettleger.
Hätte der Küchenmonteur die Wand zB. elektronisch gemessen wäre der abgelesene Wert sicher nicht der "richtige" gewesen. Hätte dann der Monteur ein positives Ableseergebnis gehabt, hätte es trotzdem zur Schimmelbildung nach dem Aufbau kommen können.
Auf der anderen Seite ist natürlich der gesamte Neubau zu sehen. Es muß ja nicht unbedingt die Wand feucht gewesen sein, durchaus hätte es auch beispielsweise der Estrich sein können, der noch Restfeuchtigkeit abgibt. Und da die Küche auf dem Boden steht kann die Feuchtigkeit auch hinter die Schränke gezogen sein.
Und dann muß man sich auch die unterschiedlichen Putzarten anschauen. Sieht ein Gips-Verputz schon nach kurzer Zeit relativ trocken aus, muß dass noch lange nicht der Fall sein, da bei dieser Putzart viel Wasser in den Putz eingebracht wird. Anders verhält sich der Kalk-Zementputz, der relativ viel Feuchtigkeit aufnehmen kann und der schneller Durchtrocknet. Welche Putzart habt Ihr?
Meine Frage wäre noch, ob die Wand schon tapeziert oä. war. Ist das der Fall, warum sollte der Küchenmonteur dann die Wandfeuchtigkeit messen. Das hätte dann schon derjenige machen müssen, der die Folgearbeiten nach dem Putz ausgeführt hat. ZB. beim Fliesenbelag an der Wand der Fliesenleger.
Beim Tapetenbelag der Maler. Ist das erfolgt?
Das Problem ist nähmlich, dass nicht der Putz schimmelt, denn schimmeln können nur organische Stoffe, sondern eher der Tapenkleister, da dieser organische Bestandteile enthält. Wenn dann beispielsweise tapeziert wird, obwohl die Wand noch zu Feucht ist, kann es schnell zur Schimmelbildung kommen.
Also stellt sich mir die Frage, ob ein verschulden durch den Küchenmonteur anzunehmen ist, weil dieser keine Feuchtigkeitsmessung durchgeführt hat, und es dadurch möglicherweise zur Schimmelbildung gekommen ist. Ich würde es verneinen.
LG Wolfgang