Nutzungausfall aufgrund fehlender Bauteile?

Stefan73

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur rechtlichen Situation und ob man hier ggf. einen Nutzungsausfall oder ähnliches fordern kann.

Ich habe eine Einbauküche inkl.Montage in einem Küchenstudio gekauft. Als erster Liefer-& Montagetermin wurde April 2024 vereinbart. Da die Küche schon früher geliefert werden konnte, wurde ein Montagetermin für den 4. & 5. Januar vereinbart.

Hier kam es zu zwei „Problemen“:

1.) Es wurde ein falsches Spülbecken geliefert. Das richtige Spülbecken wurde bestellt und es wurde ein Einbau am 12.01. zugesagt. Am 12.01. erhielt ich den Hinweis vom Monteur, dass das Spülbecken bestellt, aber noch nicht geliefert wurde und nicht verbaut werden kann. Das Spülbecken ist also weiterhin nicht verbaut und ich kann dieses nicht nutzen. Der Einbau soll schnellstmöglich erfolgen, wenn das richtige Spülbecken geliefert wurde.

2.) Die Montagearbeiten der Küche wurden am 4. & 5. Januar nicht vollständig abgeschlossen. Die Restarbeiten erfolgten erst am 12. Januar. Die Küche war in dieser Zeit nicht vollständig nutzbar.

Danke vorab!
 

US68_KFB

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Und was erwartest du jetzt von uns? Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Du müsstest schon irgendwie in Eur ausdrücken können wie hoch der Schaden für dich ist. Das du dein Wasser jetzt aus der Dusche holen musst, ist sicher unangenehm, aber kein Schmerzensgeld wert.

Lies die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das das Kleingedruckte im Kaufvertrag der Küche. Da sollte alles zu deinen Rechten drinstehen. Kannst du die Küche denn jetzt nutzen?
 
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