Abmahnung durch Schmidt Küchen Paderborn wegen fehlender EnVKV

Michael

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Liebe Fachhändler,

bereits im letzten Jahr kamen uns einige Fälle vor, in denen die Firma Schmidt Küchen in Paderborn, Inhaber Ulrich Schmidt, durch die Rechtsanwneuskanzlei Kuhn aus Porta Westfalica, Fachhändler wegen angeblich fehlender Energieverbrauchskennzeichnung in Online-Angeboten wettbewerbsrechtlich abmahnte.

Jetzt scheint es wieder loszugehen und wir möchten alle Fachhändler bitten, evtl. Online-Angebote auf Vollständigkeit bzgl. der EnVKV zu überprüfen und ggfs. zu ergänzen.

Der Streitwert der Abmahnungen wird mit € 20.000,- beziffert, was Gesamtkosten von rund 900,- ausmacht.
Die beiliegende Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe von € 5.100,- im Wiederholungsfall vor.

Unsere Rechtsanwneuskanzlei prüft gegenwärtig die etwas schwammige Rechtslage beim Angebot von Musterküchen incl. E-Geräte, wie sie auch in diversen Musterküchen-Offerten zu finden sind.

Im Zweifel können sich betroffene Händler an mich bzw. an unsere ständige Rechtsvertretung (Adresse befindet sich im Impressum) wenden.
Auf keinen Fall sollte die beiliegende Unterlassungserklärung unmodifiziert versendet werden.
Und selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung, sondern ausschliesslich um meine Sicht der Dinge. ;-)
 
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