Suche Gerichtsurteil zur Vertragsauflösung aufgrund eines anderen Fabrikates

KerstinB

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@Holte Näcker ... überprüf mal deinen Ton. Hier versuchen dir alle nur gute Tipps zu geben. Google kannst du ja wohl selber bedienen - oder? Denn, wenn so ein Urteil veröffentlicht ist, dann ist es mit Hilfe Google auch findbar.
 

Nice-nofret

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Wie muss man Dir erklären, dass hier keine Juristen unterwegs sind? Du wirst die gewünschte Info in diesem Forum höchstwahrscheinlich nicht bekommen - ganz einfach weil hier kaum jmd unterwegs ist, der sich vertieft und fachkundig mit Vertragsrecht und den Urteilen dazu beschäftig,,,

Du kannst lange in der Erde wühlen um Wolken zu finden .... besser wäre es Du schaust in den Himmel
 

Snow

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Dieses im Vertrag aufgeführte Küchenfabrikat gibt es nun nicht mehr
Für mich ganz persönlich wäre das relativ einfach. Die explizit im Vertrag aufgeführten Küche kann nicht geliefert werden. Der Händler bezw. Vertragspartner kann also den Vertrag nicht erfüllen, insofern meine ich vom Vertrag zurücktreten zu können.

Meine ganz persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!!
 

Holte Näcker

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Für mich ganz persönlich wäre das relativ einfach. Die explizit im Vertrag aufgeführten Küche kann nicht geliefert werden. Der Händler bezw. Vertragspartner kann also den Vertrag nicht erfüllen, insofern meine ich vom Vertrag zurücktreten zu können.

Meine ganz persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!!
Danke für Deine Meinung.
 

Holte Näcker

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@Holte Näcker ... überprüf mal deinen Ton. Hier versuchen dir alle nur gute Tipps zu geben. Google kannst du ja wohl selber bedienen - oder? Denn, wenn so ein Urteil veröffentlicht ist, dann ist es mit Hilfe Google auch findbar.
Sorry, aber ich habe nirgends etwas von einer gewünschten Rechtsberatung geschrieben und wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass das Forum keine Rechtsberatung sei. Ich bin sehr dankbar für die viele Informationen, die überraschend schnellen Antworten und die Hilfe. Mein Anliegen war nur ein Gerichtsurteil zur Vertragsauflösung aufgrund eines anderen Fabrikates zu finden. Wenn mir diesbezüglich niemand weiter helfen kann, dann ist es auch für mich in Ordnung. Es hätte ja sein können, dass es da vielleicht etwas gibt. Dann schaue ich halt in den Himmel, bevor ich in der Erde nach Wolken wühle.
 

bibbi

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Nur aus Interesse, wieviel Zeit ist denn zwischen Vertragsabschluss und Feinplanung vergangen ?
 

Fernblau

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@Holte Näcker : Ich wünsche Dir, dass Du eine für Dich brauchbare Lösung findest. Wenn Dir die Diskussion über das Thema dabei hilft... umso besser. Ich glaube, dass es nicht so einfach wird. Vielleicht kriegt ihr ja noch eine vernünftige, für Dich passende Planung zustande, es wäre euch wirklich zu wünschen.

Da wir ja hier gewissermaßen "halböffentlich" unterwegs sind, gibt's von mir auch einmal mehr den freundlich-ernsten Hinweis an potentielle Nachahmer, sich das Einlassen auf nicht detailliert ausgeplante Verträge ("Meterküchen", etc.) gut zu überlegen. Man gibt dem Händler bei dieser Methode das vertraglich fixierte Versprechen, eine Küche bei ihm zu kaufen. Dass der Händler sich das Recht auf den Geldbeutel des Kunden vorab sichern möchte, ist aus seiner Sicht ja durchaus verständlich. Schön wäre aber auch, wenn das jedem Kunden in seiner Tragweite klar wäre: Ihr gebt eure Beine ab bei dem Geschäft. Woanders hingehen wird im Nachhinein wirklich schwierig, siehe hier. Und ein stärkeres Argument als die Freiheit zu einem Entwurf auch mal "Nein" zu sagen, hat man als Kunde nun mal nicht...
 

mozart

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Die Frage, ob eine Änderung der "Produktmarke"/Handelsmarke für einen Vertragsrücktritt ausreicht, ist allerdings sehr interessant und wissenswert für dieses Forum!

Wenn Du es klären konntest, wäre eine Info hilfreich.
 

Snow

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@mozart
Tatsächlich eine interessante Frage. Für mein Verständnis würde nun explizit im Vertrag stehen Bicaralux pur, die ja wohl identisch mit
Erst auf schriftlicher Nachfrage, um welche Küche es sich denn bei dem im Angebot aufgeführten Lieferanten Classic handelt, wurden wir davon in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei der angebotene Küche um eine 100% identische Häcker Classic Küche handelt

Wenn ich als Kunde die Bicaralux pur bestelle und die 1:1 der Häcker Classic entspricht, könnte mir doch Wurscht sein wie die heißt, von mir aus auch Wurdlitschka, wenn ich das an Schränken, Geräten und Zubehör bekomme was vertraglich vereinbart wurde.

Nun lautet möglicherweise noch eine Frage, kann der im Vertrag stehende Händler Häcker nicht liefern und bin an den Händler laut Vertrag gebunden, kann ich dann zurücktreten?

Wird spannend und wäre auch an Infos interessiert.
 

Holte Näcker

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Nur aus Interesse, wieviel Zeit ist denn zwischen Vertragsabschluss und Feinplanung vergangen ?
Hallo Bibbi, seit Vertragsabschluss sind 1,5 Jahre vergangen, da wir davon ausgegangen, dass die Planung soweit steht, haben wir uns Zeit gelassen, da wir die Küche frühestens in 2 Jahren benötigt hätten. Nun mussten wir mit der Planung von vorn beginnen und die meisten Schränke wären Sonderanfertigungen gewesen, die Maße würde es nicht geben oder diese Schränke sind im Vertrag nicht enthalten. Komischerweise wurden die im Vertrag enthaltenen Schränke vom Küchenplaner nicht mit eingeplant, erst als wir ihn darauf hingewiesen haben. Die Küche hatte nun nichts mehr mit der auf der Messe geplanten Küche zu tun und wir haben versucht das Beste daraus zu machen, indem wir durch unzählige Küchenstudios gezogen sind, um uns Ideen für die Küche zu holen. Durch Corona hat sich sowieso alles noch schwieriger gestaltet.
 

mozart

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Steht denn im Vertrag explizit Bicaralux als Hersteller bzw. Lieferant?
Habt ihr eine Stückliste zum Vertrag bekommen?
Wie wurden die Zeichnungen beim KV denn erstellt? Von Hand? Sonst wäre es kaum glaubhaft, daß sie nicht wiederauffindbar verschwinden.

Der Anbieter bezeichnet diese Küchen mit "made by Fischer"...
 

aero

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Es wird sehr auf den genauen Wortlaut ankommen. Wenn im Vertrag explizit und ausschließlich „Bicaralux pur“ sollte es doch kein Problem sein. Dann solltest Du auf Einhaltung des Vertrages bestehen. Dazu sind sie da.
Wenn der Vertragspartner das faktisch nicht kann, da es diesen Hersteller nicht mehr gibt, dass ist das vermutlich eine „Unmöglichkeit“, dann kann er vom Vertrag zurücktreten. Das will er zwar eigentlich nicht, wird er aber am
Ende müssen wenn du auf die Vertragseinhaltung pochst.
 

Holte Näcker

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Da wir ja hier gewissermaßen "halböffentlich" unterwegs sind, gibt's von mir auch einmal mehr den freundlich-ernsten Hinweis an potentielle Nachahmer, sich das Einlassen auf nicht detailliert ausgeplante Verträge ("Meterküchen", etc.) gut zu überlegen. Man gibt dem Händler bei dieser Methode das vertraglich fixierte Versprechen, eine Küche bei ihm zu kaufen. Dass der Händler sich das Recht auf den Geldbeutel des Kunden vorab sichern möchte, ist aus seiner Sicht ja durchaus verständlich. Schön wäre aber auch, wenn das jedem Kunden in seiner Tragweite klar wäre: Ihr gebt eure Beine ab bei dem Geschäft. Woanders hingehen wird im Nachhinein wirklich schwierig, siehe hier. Und ein stärkeres Argument als die Freiheit zu einem Entwurf auch mal "Nein" zu sagen, hat man als Kunde nun mal nicht...
Danke Fernblau, dass Du nochmal darauf hingewiesen hast, denn die nächsten Verbrauchermessen finden demnächst wieder statt. Ich kann nur hinzufügen "Es gibt auch Küchenstudios, die einem nicht zu einem Vertrag drängen, keine Anzahlung verlangen und ihre Rechnung erst nach Aufbau der Küche stellen." Unter anderem wird hier in diesem Forum auf solche Küchenstudios im Küchenstudio Verzeichnis verwiesen, ob dies für alle zutrifft, kann ich leider nicht sagen. Wäre vielleicht noch ein Tip für die Forum-Betreiber.
Noch ein Hinweis an potentielle Nachahmer, sich die Vertragsbedingungen gut durch zu lesen, denn darin steht gern der Satz "Ich / wir bestätige/n dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden." Der vermeintliche Verkaufsberater kann euch noch so viel erzählen und eine noch so schöne Küche aufzeichnen, jedoch möchte er nur eure Unterschrift und Ihr werdet ihn auch nie wieder sehen und mit ihm zu tun haben! Denn bei der Küchenplanung habt ihr erstmal mit jemanden ganz anderen zu tun. Googelt am Besten erstmal im Internet nach ihm, ob ihr ihn überhaupt findet.
 

Holte Näcker

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Ich gehe Mal davon aus die Spezialisten hier im Forum sind Küchenberater/innen -planer/innen. Wie sehen da die üblichen Zahlungsbedingungen aus?
 

Holte Näcker

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Steht denn im Vertrag explizit Bicaralux als Hersteller bzw. Lieferant?
Habt ihr eine Stückliste zum Vertrag bekommen?
Wie wurden die Zeichnungen beim KV denn erstellt? Von Hand? Sonst wäre es kaum glaubhaft, daß sie nicht wiederauffindbar verschwinden.

Der Anbieter bezeichnet diese Küchen mit "made by Fischer"...
Im Vertrag steht unter Fabrikat Bicaralux pur. Das Wort "Hersteller" findet man im Vertrag nicht. Eine Stückliste über Bicaralux pur haben wir zum Vertrag erhalten. Die Zeichnung wurde von Hand gezeichnet und wir gehen davon aus, dass es eine Masche ist, die Zeichnung verschwinden zu lassen. Das ist halt genau so Feige, wie sich Messefachberater / Innenarchitekten zu buchen, statt selber die Küchen an den Mann/die Frau zu bringen. Dann braucht man wahrscheinlich im Küchenstudio kein allzu schlechtes Gewissen zu haben.
 

Holte Näcker

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Es wird sehr auf den genauen Wortlaut ankommen. Wenn im Vertrag explizit und ausschließlich „Bicaralux pur“ sollte es doch kein Problem sein. Dann solltest Du auf Einhaltung des Vertrages bestehen. Dazu sind sie da.
Wenn der Vertragspartner das faktisch nicht kann, da es diesen Hersteller nicht mehr gibt, dass ist das vermutlich eine „Unmöglichkeit“, dann kann er vom Vertrag zurücktreten. Das will er zwar eigentlich nicht, wird er aber am
Ende müssen wenn du auf die Vertragseinhaltung pochst.
Hallo Aero, vielen Dank für Deine Meinung.
 
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Ich muss sagen, dass mir bei einem Küchenkauf ein „gutes Gefühl“ wichtig ist, welches Vertrauen in meinen Vertragspartner voraussetzt. Hier ist offensichtlich ein Vertrauensbruch (mindestens subjektiv) zu erkennen. Ist nicht die optimale Grundlage für eine Vertragsbeziehung bei der noch Lieferung, Montage und ggf. Reklamationen anstehen. Ich würde auch versuchen aus dem Vertrag raus zu kommen, sofern formelle Voraussetzungen dafür vorliegen, um mich einfach auf dem „freien“ Markt neu und ungezwungen zu orientieren. Die Bestrebung dazu kann ich insofern nachvollziehen. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Viele Versicherer bieten eine kostenlose Anwalthotline bzw. kostenlose Erstberatung an. Dort hätte die Frage nach Vertragsrecht von einem Sachkundigen eingeschätzt werden und dir wenigstens eine Richtung aufzeigen werden können.
 
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Holte Näcker

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Ich muss sagen, dass mir bei einem Küchenkauf ein „gutes Gefühl“ wichtig ist, welches Vertrauen in meinen Vertragspartner voraussetzt. Hier ist offensichtlich ein Vertrauensbruch (mindestens subjektiv) zu erkennen. Ist nicht die optimale Grundlage für eine Vertragsbeziehung
Sehr schön formuliert und auf den Punkt gebracht. Daher kann ich manche Antworten wie "Wenn es 100% identisch ist, worin liegt das Problem? " oder "Wenn ich als Kunde die Bicaralux pur bestelle und die 1:1 der Häcker Classic entspricht, könnte mir doch Wurscht sein wie die heißt" überhaupt nicht verstehen.
 

Nörgli

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Na ja, du reitest hier halt auf dem unwichtigsten Detail rum, dem Namen. Dass die Planung nun völlig anders ist als vorher, ist ja ein legitimer Grund.
 
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