Küchen-Arbeitsplatte von Nobilia

anitramk

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irgendwo im nirgendwo - bei den Wölfen
Guten Tag zusammen,

ich habe vor einer Weile hier im Eiltempo eine Küche geplant. Diese wurde im Dezember geliefert. Die Arbeitsplatte (U) besteht aus 3 Teilen. 1 Teil wurde falsch geliefert und im Juni ausgetauscht. Nach dem Austausch der Arbeitsplatte ging aber auf einmal die "alte" (also die nicht ausgetauschte) Arbeitsplatte "hoch". Ich kann das jetzt schwer beschreiben, daher hänge ich gleich mal Fotos an. Also das Problem ist, dass die alte Arbeitsplatte und die neue Arbeitsplatte wo sie zusammentreffen eben leider nicht richtig zusammentreffen. Beim Einbau im Dezember war das alles super. Direkt nach dem Austausch war das auch noch so, aber dann hat das nach und nach begonnen auseinander zu driften. An der Wand ist die "alte" Arbeitsplatte sichtbar und fühlbar höher als die "neue", dann wechselt das nach ein paar cm nach vorne hin (also dann ist die neue fühlbar etwas höher, aber nicht so sichtbar wie hinten) und nach vornehin gehen die dann auch geringfügig auseinander, so dass da eine Lücke sichtbar ist.

Wir haben das mokiert. Es wurde uns gesagt, das wäre den Möbelaufbauern auch direkt klar gewesen wovon wir sprechen, das ist technisch nicht anders machbar und nicht behebbar. Das Problem sei wohl, dass man die komplette U-Küche aus dem Raus beim montieren der neuen Arbeitsplatte eigentlich hätte herausziehen müssen, was aber nicht mehr ging weil die Hochschränke ja bereits im Dezember befestigt wurden. Jedenfalls hieß es am Ende, wir sollten uns dann melden, falls wir das gerne von einem Monteur vor Ort geprüft haben wollen. Und dann gings noch um Termine und wir haben Fristen gesetzt, die ignoriert wurden...

Dann sollte ein Vor-Ort-Termin stattfinden. Es war dann letztendlich aber kein Monteur bei uns sondern der Geschäftsführer des Küchenstudios, der uns erklärte, er sei nebenbei auch noch vereidigter Sachverständiger und das ganze läge innerhalb der Toleranzen. Einen Austausch der Arbeitsplatten sei viel zu teuer und zu aufwendig, außerdem würde es dann wenn wir Pech hätten nur noch schlimmer aufssehen. Er hat dann noch erzählt, dass es ja Leute gibt die ihre Arbeitsplatte mit Kärcher reinigen und da auf der Kante ihre nassen Lappen trocknen würden... das ginge natürlich nicht. Aber selbstverständlich würde da überhaupt nix passieren, wenn wir die Arbeitsplatte normal nutzen und normal reinigen. Und er würde uns ohne Rechtsanspruch aus reiner Kulanz einen Gutschein über 300 Euro anbieten, für den von uns lediglich empfundenen optischen "Schaden", den er halt als innerhalb der Toleranzen sieht. Und wir bekamen Bedenkzeit.

Jetzt finde ich... das ist seit er hier war noch weiter auseinander gegangen und hab nochmal gefragt, wie da seine sonstigen Lösungsansätze aussehen, ob es wirklich nichts gibt, was man aktiv tun kann, um den Schaden zu beheben.

Und seine Antwort war dann:

Wir haben hier einen Fall der sich innerhalb der Toleranzen bewegt, es gibt hierzu im Internet sehr informative Seiten aus dem ich Ihnen folgenden Auszug gebe :
Nach der DIN 18332 sind folgende Maßtoleranzen zulässig- als Grenzabmaße für Platten und Werkstücke mit Ausnahme der gespalteten und handbekanteten Platten und Werkstücke gelten für die Dicke und Länge
• bis zu einer Dicke von 30 mm +/- 10 %• bei einer Dicke von mehr als 30 mm, +/- 3 mm,
• bei einer Dicke von mehr als 80 mm +/- 5 mm,
• bei zusammengesetzten Platten die sichtbare Dicke am Stoß +/- 0,5 mm
• bei zusammengesetzten Werkstücken die sichtbare Dicke am Stoß 1 mm, für die Länge
• bei einer Länge von bis zu 60 mm +/- 1 mm
• bei einer Länge von mehr als 60 mm +/- 2 mm• bei einer Länge von mehr als 80 mm +/- 5 mm, für den Winkel

Das bedeutet das Ihrem Falle bei zusammengesetzten Werkstücken bei der Länge die Sie haben +/- 2 mm im Toleranzmaß liegen.Es liegt Ihnen natürlich völlig frei, sich einen vereidigten Sachverständigen kommen zu lassen um diese Angaben nochmal prüfen zu lassen.Ein Austausch der Platten würde ein sehr hohes Invest bedeuten und es handelt sich hierbei um eine Arbeitsplatte, was bedeutet das Sie auf der Platte Arbeiten sollen und diese Platte wird sicher nicht nach 10-20 Jahren genauso aussehen als hätten Sie diese gerade gekauft.Ich habe von meiner Seite alles erdenkliche getan um eine beiderseitige Zufriedenheit herzustellen, die Sachlage bei Ihnen vor Ort wurde intern dokumentiert und auch fotografiert und für mich der IST Zustand. Wir weisen explizit darauf hin das die Arbeitsplatten und die dabei entstehenden Eckverbindungen trocken zu halten sind und mehr können wir nicht tun.Vielen Dank

Ich bin echt ratlos :-/ Hier sind ja einige Profis. Kann man da wirklich gar nichts machen? Kann da wirklich kein Wasser oder so eindringen beim "normalen" sauber machen? Wir haben ja auch gar nicht darum gebeten, dass die Arbeitsplatten komplett getauscht werden - wir wollten eigentlich nur, dass die irgendwie nachjustiert? oder so werden. Aber das geht wohl halt auch nicht. Ist das echt innerhalb der Toleranzen und wir müssen das so hinnehmen - weil das nicht änderbar ist ohne kompletten Ausbau der Küche bzw. Tausch der gesamten Arbeitsplatten?

Ich hoffe, man kann was auf den Fotos erkennen...

Liebe Grüße,
Martina


Küche5.jpgKüche3.jpgKüche4.jpgKüche2.jpgKüche1.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
der Geschäftsführer des Küchenstudios, der uns erklärte, er sei nebenbei auch noch vereidigter Sachverständiger
:rofl::rofl::rofl:

Is klar. Ich bin nebenbei noch Rechtsanwalt, Lokomotivführer und ganz oft auch Psychologe. ;-)

Wenn die Platten nicht mehr vernünftig hochgenommen werden konnten ist auch nicht ordentlich abgedichtet worden. Ohne Abdichtung keine Resistenz gegen temporäre Feuchtigkeit.
Wenn die Arbeitsplatten jetzt dummerweise noch verleimt wurden ist da leider wenig zu machen.
 
Also mein Mann meinte, da wurde nix verleimt, die neue Platte wurde halt drauf gelegt, rangeschoben und festgeschraubt? Ich hab echt keine Ahnung. Die haben nur die alte Arbeitsplatte entfernt und die neue aufgesetzt (im übrigen stehen die Hochschränke auf der Seite der neuen Arbeitsplatte). Ich hab halt überhaupt keine Ahnung. Ist das noch tolerierbar? Ich muss halt gucken, ob ich denen weiterhin vorjammere, dass ich das gerichtet bekommen möchte und Fristen setze, mit Anwalt drohe (meine liebe, gute Rechtsschutzversicherung deckt das ab) oder ob ich selber irgendwas machen kann. Oder obs halt so bleiben kann (was ich als Laie halt nicht finde aber der Typ vom Küchenstudio meint da passiert nix *arghhh*...).
 
Zuletzt bearbeitet:
3mm Arbeitsplattenversatz soll im Toleranzbereich sein??? Nicht wirklich!

"...als Grenzabmaße für Platten und Werkstücke..." was immer das heißen soll.

Dies ist keine juristische Beratung, das ist einfach nur meine Meinung.
 
Mir hat mal vor vielen Jahren ein Gutachter gesagt: der Höhenversprung bei Schichstoffarbeitsplatten darf nicht größer als 2/3 der Schichtstoffstärke sein. Inwieweit das nun heute oder überhaupt allgemeingültig ist oder war, kann ich nicht beurteilen. Den Gutachter kann ich dazu auch nicht mehr befragen. Der beguckt sich schon seit mehreren Jahren die Radieschen von unten.
 
Hast du mal ein Foto von der anderen Verbindung?

Wie gesagt: Wenn nicht abgedichtet wurde wird es kontinuierlich schlimmer. Das wäre dann auch ein Montagefehler.
 
In dem AMK Merkblatt 007 las ich mal was von max 0,2mm zu tolerierendem Versatz, verweist aber auf Richtlinen der Hersteller, soweit ich das noch im Kopf habe. Leider finde ich die AMK Merkblätter nicht mehr. Inwieweit das Merkblatt aber von Gutachtern und Gerichten Relevanz hat, weiß ich nicht.
Zugang zu den Blättern bekommen wohl Küchenhändle/Planer, wenn sie einer Handelskooperation angehören, die wiederum Mitglied der AMK ist.
Vielleicht kann das einer der Profis bei Lust und Zeit recherchieren?
 
Ich hab mal Fotos rausgekramt vom Küchenaufbau im Dezember. Also rechts vom Fenster (mit Spülbecken) ist die Arbeitsplatte die dann im Juni getauscht wurde. Die mittlere Arbeitsplatte und die linke Arbeitsplatte (mit Herd) wurden nicht nochmal im Juni "hoch genommen". Mein Mann hat das auch nochmal bestätigt, es wurde wirklich nur die auszutauschende Arbeitsplatte raus genommen. Die anderen beiden Arbeitsplatten sind liegen geblieben.

Küchenfoto.jpgKüchenfoto2.jpgKüchenfoto.jpg

Auf den folgenden Fotos sieht man jetzt die linke Seite. Also man merkt beim drüberstreichen ganz dezent den Übergang an ein paar Stellen (aber das wäre für mich jetzt halt innerhalb der Toleranzen gewesen). Und im Dezember sahen die Verbindungen/Übergänge/Stöße auf der rechten Seite genau so aus bzw. eigentlich sogar noch besser. Da gabs wirklich nichts zu mäklen von meiner Seite.

Arbeitsplatte links2.jpgArbeitsplatte links3.jpgArbeitsplatte-links.jpg

Nur halt jetzt nach dem Austausch der falschen Arbeitsplatte find ich das nicht lustig. Ich finde, das ist ein Montagefehler. Aber wie gesagt... Küchenstudio sagt: Ja, aber ist alles noch innerhalb der Toleranzen. Im Endeffekt geben die ja sogar zu, dass es ein Montagefehler ist (zumindest die Mitarbeiterin mit der ich zuerst deswegen geschrieben hatte) - aber wir müssten das eben tolerieren. Müssen wir das wirklich?
 
Für mich sieht das nach einem Quellschaden ,verursacht durch länger stehendes Wasser aus.
Allerdings sehe ich auf deinem Bild im Bereich bzw auf der Verbindungsnaht einen Kaffeevollautomat
und einen Brita Wasserfilter stehen,so das mich das ehrlich gesagt nicht wundert.
 
mhh... also das Küchenstudio war ja vor Ort und hat gesagt: Liegt innerhalb der Toleranz der Montage. Einen Quellschaden hat da bisher noch keiner vermutet. Das war und ist ja eine meiner Sorgen, dass ein solcher entstehen könnte. Bisher ist da eigentlich gar nix aufgequollen.

Das Foto auf das du dich beziehst ist im übrigen aus Dezember, kurz nach Einbau und Einräumen der Küche. Sorry, falls das Bild zu Missverständnissen geführt hat.

Der leere Britta Wasserfilter stand da keine 5 Minuten und existiert auch schon bereits seit mehreren Monaten nicht mehr. Der Kaffeevollautomat ist inzwischen auch schon ein anderer (ich glaub seit April?)... der Neue steht zur Sicherheit auf nochmal auf einer Glasplatte und hat seinen Wassertank auf der Seite zum Spülbecken.

Die Arbeitsplatte ist erst im Juni ausgetauscht worden (weil falsch geliefert) und wenige Tage nach Tausch fing das an so auszusehen und wurde von uns "gemeldet". Im Normalfall steht auf der "Naht" gar nix. Und die Kaffeemaschine steht halt ca. 10 cm daneben.

Die Antwort vom Küchenstudio damals war im übrigen:

Heute waren die beiden Monteure sogar bei mir im Studio so dass ich denen die Fotos zeigen konnte. Die Fotos haben sehr geholfen, danke dafür! Trotzdem wird es nun sehr theoretisch: Ja, die Monteure wussten sofort Bescheid worum es ging. Die Platte die neu eingepasst werden musste, muss an die vorhandene Platte (Fenster) angesetzt werden. Diese Arbeitsplattenverbindungen werden mit Nut- und Federbindung mit Hilfe von Klammern befestigt. Die letzte Klammer nach hinten zur Wand hin (also rechts neben Ihrem Fenster) kann jedoch nicht gesetzt werden. Das liegt daran, dass dafür die gesamte Arbeitsplattenanlage, d. h. Ihre ganze U-Küche aus dem Fenster herausgezogen werden müsste. Dies ist technisch nicht mehr möglich da die Hochschränke bereits platziert sind usw. Unsere Monteure bieten Ihnen an, die Sache noch ein weiteres Mal zu prüfen und zu versuchen hinter dem kleinen Wandabschlussprofil eine lange Schraube durch die Platte zu schrauben bis in die Wand herein – in der guten Hoffnung dass die Platte dann ein wenig heruntergezogen wird. Ob dieses tatsächlich technisch möglich sein wird, ist aber so nicht zu bestimmen. Sofern Sie eine Prüfung wünschen.
 
Dieses Bild meine ich.
Könnte auch durch Kondenswasser (Nähe zur Fensterwange -Kältebrücke)entstanden sein.
Das reicht wenn es hinterm WAP durch die Verschraubung in die Arbeitsplatte eindringt.
Hatten wir auch schon mal.
Oder da fehlt eine Auflage für die Arbeitsplatte von unten,dann schafft es ein guter Monteur evtl das
noch zu richten.
Küche2.jpg
 
Da fehlt laut der Dame im Küchenstudio eine Klammer zur Wand hin. Meinst du das mit Auflage?
 
Vielleicht hängt die Platte in der Luft und hat sich gesenkt ?
 
Oftmals liegt das Problem bei den Platten selbst. Die haben zum Teil Maßtoleranzen in der Stärke. Wenn jetzt dann auch noch die Fräsung von unten gemacht wurde, hat der Monteuer wenn er nicht aufpasst, ein Problem. Der Stoß ist unten plan und oben kommt das was man auf dem Bild sieht heraus. Schau mal unter die Platte, ich bin geneigt zu behaupen, dass die Stöße unten plan sind.
 
Die Platte ist doch "gekippt" eingebaut - steht hinten hoch und fällt nach vorn ab, so wurde es beschrieben und so sieht es aus, ich sehe da keinen Quellschaden.

Das Studio bzw. deren Monteure sagen, da fehlt eine notwendige Klammer und dieses Fehlen ist der Grund für die Schieflage der neuen Platte. Das Studio sagt, für eine ordentliche Montage hätte das U rausgezogen werden müssen. Dieses Rausziehen würde aber nicht gehen, weil die Hochschränke schon stehen.

Nun, das Studio hat ursprünglich eine falsche Platte geliefert und diese montiert, trotz Wissen und Planung (so habe ich es verstanden), dass eine neue Platte nachmontiert werden wird. Auch die Hochschränke wurden damals aufgebaut.

Nach meinem Verständnis würde ich bei ursprünglicher Fehllieferung erwarten können, dass für eine ordnungsgemäße Nachmontage das gemacht wird, was erforderlich ist. Wenn das beinhaltet, dass Hochschränke rausgezogen/abgebaut werden müssen, damit man das U rausnehmen kann, damit man die Verbindungsklammer setzen kann, dann sollte das passieren - oder von mir aus ein Alternativvorgehen, dass das gleiche Ergebnis liefert.
 
Das Küchenstudio hat doch bereits den Fehler eingeräumt und ist aufgrund dessen schon zur Nachbesserung verpflichtet.
So kann die Anlage nicht bleiben, dass liegt auf jeden Fall außerhalb irgendeiner Norm, sofern es dafür überhaupt eine gibt, die für dieses "Schadensbild" gültig wäre.
Die Aussage des Geschäftsführers bezügl. der Kompetenz ein Sachverständiger zu sein, leg mal schnell Beiseite und laßt euch keine Angst einjagen.

Setz einen Termin zur Nachbesserung (Einwurf-Einschreiben) und danach geh weitere Schritte.

Eine Arbeitsplattenverbindung hat so auszusehen:

120.jpg
120.jpg
122.jpg
 

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Nun, das Studio hat ursprünglich eine falsche Platte geliefert und diese montiert, trotz Wissen und Planung (so habe ich es verstanden), dass eine neue Platte nachmontiert werden wird. Auch die Hochschränke wurden damals aufgebaut.

Genau. Im Dezember wurden drei Arbeitsplatten geliefert und verbaut. Und bei der Übergabe hat dann der Monteur zu meinem Mann gesagt, die rechte Arbeitsplate ist falsch (das front-dekor war anders als bestellt) und wird auf jeden Fall getauscht, aber das dauert mindestens noch bis März. Nach mehrmaligen Nachfragen sollte dann im April getauscht werden, allerdings hatten die SCHON WIEDER die falsche Platte dabei (also im gleichen Dekor wie verbaut) und mussten dann unverichteter Dinge fahren. Im Juni wurde dann endlich getauscht, aber halt eben irgendeine Klammer am Fenster konnte nicht befestigt werden, weil dafür quasi die komplette Küche abgebaut hätte werden müssen. Und die Monteuer haben es dann halt ohne diese Klammer aufgebaut. Hatte uns aber keiner was von gesagt oder uns darauf hingewiesen, dass es da Probleme geben könnte. Die Info vom Küchenstudio kam erst, als ich Nachbesserung eingefordert habe:

Die Platte die neu eingepasst werden musste, muss an die vorhandene Platte (Fenster) angesetzt werden. Diese Arbeitsplattenverbindungen werden mit Nut- und Federbindung mit Hilfe von Klammern befestigt. Die letzte Klammer nach hinten zur Wand hin (also rechts neben Ihrem Fenster) kann jedoch nicht gesetzt werden. Das liegt daran, dass dafür die gesamte Arbeitsplattenanlage, d. h. Ihre ganze U-Küche aus dem Fenster herausgezogen werden müsste. Dies ist technisch nicht mehr möglich da die Hochschränke bereits platziert sind usw.

Ich seh da also auch das Küchenstudio in der Pflicht. Die geben ja zu, dass die was nicht gemacht haben, was eigentlich gemacht hätte werden müssen. Aber es ist technisch nicht möglich? Und dann kommt der Geschäftsführer, meint, das sei alles innerhalb der Toleranzen und außerdem ist das nur ein von uns empfundener optischer Mangel. Und wedelt mit nen 300-Euro-Gutschein, den ich gar nicht haben will - ich will meine Küche heile...
 
Natürlich ist das technisch möglich, entweder Hochschränke abbauen und U abziehen wie das Küchenstudio selbst geschrieben hat oder vielleicht alternativ so wie Bibbi vorgeschlagen hat.

Das die Platte erst nach wenigen Tagen in die Schieflage gekommen ist und nicht gleich am Anfang der "Nachverschlimmerung" so war, lässt sich wohl dadurch erklären, dass sie am Anfang noch auf Reibung gehalten hat ohne Klammer, bei normaler Schnippebelastung (die ja nunmal eher vorn Druck von oben ausübt) dann vorn runter und hinten hoch gekommen ist. Lass dir bloß kein Eigenverschulden einreden!

Ich würde es so machen, wie Wolfgang01 vorgeschlagen hat - denn sonst hast du über kurz oder lang tatsächlich den Quellschaden, den man dann leichter dir ankreiden kann.
 
Ich seh da also auch das Küchenstudio in der Pflicht. Die geben ja zu, dass die was nicht gemacht haben, was eigentlich gemacht hätte werden müssen. Aber es ist technisch nicht möglich? Und dann kommt der Geschäftsführer, meint, das sei alles innerhalb der Toleranzen und außerdem ist das nur ein von uns empfundener optischer Mangel. Und wedelt mit nen 300-Euro-Gutschein, den ich gar nicht haben will - ich will meine Küche heile...

Natürlich ist das möglich.... Technisch und Handwerklich auf jeden Fall. Allein der Wille vom Händler fehlt.
Das es technisch machbar ist, siehst du doch an der Seite, die deinem empfinden nach in Ordnung ist.
Und laß mal die Toleranzen aus dem Spiel, selbst wenn der vermeintliche Sachverständige dies dauernd anspricht.
Der hat keine Ahnung und davon offenbar zuviel. Er selbst hat sogar die "falsche" DIN-Norm verlinkt/zitiert. Die gilt für Natursteinplatten und nicht für Holzplatten.
Außerdem seid ihr schon viel zu weit. Denn um die Maßtoleranzen geht es nicht.
Es ist ein Sachmangel vorhanden, und den muß der Händler beseitigen. Evtl. Maßtoleranzen werden vielleicht später berücksichtigt, aber ich sehe da keine Möglichkeit sich mit Toleranzen rausreden zu können.: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, meiner Meinung nach. Denn das Gesetz sagt folgendes:

Sachmangel,
hier füge ich mal den Gesetzes Text ein:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


Hier ist Punkt 2 für euch etscheidend.
Denn,
1. ist die Plattenanlage handwerklich korrekt montiert worden. Also ganz am Anfang. Die Übergänge sind so, wie sie sein sollten und auch waren. Damit wart ihr einverstanden. Es ist also eine Eigenschaft geschaffen worden, die frei von Sachmängeln war.
Nun wurde eine Platte ausgetauscht und mit dem Ergebnis seid ihr nicht zufrieden, weil es handwerklich schlecht ausgeführt wurde. Es ist nun ein Sachmangel vorhanden, denn die geleistete Arbeit entspricht nicht den Eigenschaften wie die Arbeit zuvor.

2. kommen wir zu den Maßtoleranzen. Die DIN ist kein Gesetz. Hat also mit dem Kauf der Küche erstmal nichts zu tun. Sie wird bei Streitigkeiten von Gerichten zur Urteilsfindung im Rechtsstreit herangezogen. Aber nicht nur die, sondern auch Dinge wie "Stand der Technik", Handwerkskunst" etc.
So, und da ja die Plattenanlage ganz zu Anfang OHNE Toleranzen montiert wurde, und dies zum Teil auch noch so ist (die "gute Seite") kannst du natürlich auch erwarten, das die neue Seite ebenfalls so montiert wird.
Dies ist wie bereits erwähnt möglich. Halt aber ein Aufwand für den Händler, den er aber hinzunehmen hat, da es nur ein Bruchteil von Kosten verursacht, was die Küche gekostet hat.

Ihr müßt also einen Sachmangel beim Händler anzeigen, und ihm eine Frist setzen um diesen Mangel zu beheben. Ein Einwurf-Einschreiben eignet sich gut, sowie persönliche Übergabe mit Zeugen.

Wenn dann nichts passiert.....Rechtsanwalt. Ihr habt doch Rechtschutz.
 
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